Unbefristerter Arbeitsvertrag in Befristeten Arbeitsvertrag..
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Unbefristerter Arbeitsvertrag in Befristeten Arbeitsvertrag..

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  #1  
Alt 10.06.2009, 16:34
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Monile befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Unbefristerter Arbeitsvertrag in Befristeten Arbeitsvertrag..


Hallo.
Seit 1995 arbeite ich als Pflegehelferin,mit einem Unbefristeten Arbeitsvertrag.2007 wurde ich krank, bin operiert worden,an der Wirbelsäule.War in Kur,bin dort vom Rehaarzt für die Pflege Berufsunfähig geschrieben worden.bekam bis letztes Jahr KG,dann Alg.Mein Arbeitsverhältnis besteht noch.
Meine Heimleiterin will mich ab 1.06.09 wieder zurück haben,als Demenzbetreuung.Mit gleicher Bezhlung wie bisher (BAT) und gleicher Stundenanzahl.
Aber ich soll einen Befristeten Arbeitsvertrag Erhalten.Wo ich mich dagegen Sträube.
Ist das Rechtens??
mfg
Monile
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  #2  
Alt 25.09.2009, 06:59
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minett1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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WIeso? Du hast einen Vetrag, der läuft noch und fertig. Sie braucht sich gar nicht die Mühe zu machen, Dir einen Vertrag auszustellen.
Deine Kündigungsfrist ist mittlerweile über 4 Monate für den AG.
Ab dem 15 Anstellungsjahr zählt man als unkündbar!!!
LAss es DIr nicht wegnehmen.
Bestehe auf Deinen Vertrag und dass Du auch danach weiter zur Arbeit kommst.
Falls noch Fragen, stelle Sie einfach.

lg
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Monile (27.09.2009)

  #3  
Alt 25.09.2009, 13:01
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Zitat:
Zitat von minett1 Beitrag anzeigen
Ab dem 15 Anstellungsjahr zählt man als unkündbar!!!
Aber nur wenn es entweder so im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag so geregelt ist.
Dies ist meines Wissen nur im öffenlichen Dienst zu finden. Auch in der Pflegebranche???
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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Monile (27.09.2009)

  #4  
Alt 25.09.2009, 13:18
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Zitat:
Zitat von Monile Beitrag anzeigen
Aber ich soll einen Befristeten Arbeitsvertrag Erhalten.Wo ich mich dagegen Sträube.
Ist das Rechtens??
Das hängt davon ab:

Wenn es sich um einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag handeln soll, ist dieser NICHT zulässig!!
Ein solcher Vertrag könnte ggf. einfach vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Er könnte dann damit zum Arbeitsgericht gehen und eine Entfristungsklage einreichen. Erfolgschance, dass dann aus dem befristeten Vertrag ein unbefristeter wird SEHR, SEHR GROSS ;=)

Aber in Deinem Fall ist es VIEL einfacher. Du hast einen gültigen, unbefristeten Arbeitsvertrag.
ABER: Du sollst ja nun in einem anderem Bereich, bzw. andere Tätigkeit eingesetzt werden.
Wenn dies in Deinem jetzigen Arbeitsvertrag so nicht geregelt oder vorgesehen ist, muss hier eine Vertragsänderung/- anpassung stattfinden.

Diese kann entweder im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden, dann aber würde ich an Deiner Stelle auf eine weitere Unbefristung bestehen, oder diese Änderung Seitens des Arbeitgebers erfolgt im Zuge einer Änderungskündigung.
Da wünsche ich dem Arbeitgeber aber viel Glück

Lese doch mal Deinen jetzigen Arbeitsvertrag durch ob mit diesem eine Beschäftigung in der Demenzbetreuung möglich ist.
Wenn "ja" braucht es keine Änderung, wenn "nein" muss eine Vertragsanpassung stattfinden, dann aber bitte unbefristet.
Auf etwas anderes würde ich mich an Deiner Stelle eher nicht einlassen.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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Monile (27.09.2009)

  #5  
Alt 27.09.2009, 06:32
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Standard Unbefristeter Arbeitsvertrag in Befristeten..

Danke, für eure Antworten.
Um ganz sicher zu gehen, war ich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht..
Für 2 mal hingehen, nur mündl. Besprecheung 178 Euro...Seufz.

Mein Arbeitsvertrag wurde neu geschrieben.
Er bleibt weiter unbefristet.Aber für die neue Tätigkeit, als Demenzbetreuerin, bleibt die Befristung für 1 Jahr.
Ich sollte erst noch eine Probezeit bekommen, die wurde auch wieder raus genommen.
Ich habe so gehandelt, wie es mir der Anwalt gesagt hatte..
Nun kann ich nur Hoffen, das ich noch meine neue Tätigkeit noch länger wie bis Juni 2010 Ausüben kann. Es hängt wohl davon ab, wie die weiteren Verhandlungen für Demenzbetreuungen zwischen Regierung und Pflegekassen laufen. Ab Sommer 2010 sollen neue Verhandlungen Laufen.
Positiv ist, das ich mein damaliges Gehalt als Pflegehelferin weiter bekomme, da die meisten Demenzbetreuerinnen anders Bezahlt werden..Nämlich ORTSÜBLICHEN STUNDENLOHN. Wir haben bei uns im Altenheim noch 2 Mitarbeiterinnen Beschäftigt, die ein weit niedriges Gehalt bekommen.
mfg
Moni
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  #6  
Alt 09.01.2012, 14:02
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Standard AW: Unbefristerter Arbeitsvertrag in Befristeten Arbeitsvertrag..

Hallo,

dein Beitrag ist zwar schon eine Weile her, aber da ich möglicherweise in einer ähnlichen Situation bin wie du damals , hier meine Frage an dich (und alle anderen, da du ja möglicherweise dies gar nicht mehr liest):


Du schreibst, dein Arbeitsvertrag bleibt unbefristet, jedoch die neue Tätigkeit sei dennoch auf 1 Jahr befristet worden. Wie geht das denn in der Praxis?

Ich möchte mich (habe derzeit ebenfalls ein unbefristetes AV nach 19 Jahren Anstellung in der gleichen Einrichtung/öff. Dienst) nunmehr in derselben Einrichtung, in der ich aktuell arbeite, auf eine Stellenausschreibung mit 6 Stunden (also Teilzeit, bisher arbeite ich 8 Stunden), befristet für 1 Jahr (wg. Mutterschaftszeit) bewerben - freiwillig, niemand zwingt mich dazu

Mich plagt allerdings dabei die gleiche Frage wie dich damals : Geht mir die UN-Befristung meines Arbeitsvertrages (nochmal: gleicher AG, nur eine andere Abt. - jedoch grundsätzlich auch gleiche Tätigkeit und Gehaltsgruppe wie jetzt) damit durch die Lappen und/oder meine Vollzeitbeschäftigung, wenn das Jahr vorüber ist?

Oder kann ich im Bewerbungsgespräch darauf bestehen oder darum bitten (erfolgreich!?), dass mir das erhalten bleibt und ich nach Ablauf des betreffenden Jahres innerhalb der Einrichtung einen neuen Arbeitsplatz zu den jetzigen Bedingungen (Vollzeit, unbefristet) zugewiesen bekomme?
Einen Teilzeitjob würde ich sogar noch akzeptieren, bin ja schließlich nicht mehr die jüngste und fitteste , allerdings würde ich auf keinen Fall den unbefristeten Vertrag durch eine befristete Umsetzung gefährden wollen.

Es handelt sich dabei wie gesagt um eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes.

Vielen Dank schon im voraus für Antworten!


Freundl. Grüße
Lepke
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