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#1
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| HI; ich habe eine Frage, ich habe 3 Jahre in einem Supermarkt gearbeitet, danach meinen unbefriseteten Vertrag bekommen, danach wurde mir eine AUsbildung angeboten. Nach der Ausbildung wurde ich aber nicht übernommen, für mich sieht es aber so aus als wäre es eine Fortbildung.........und kein neuer Vertrag. Die Sagen ja tut uns leid wir übernehmen sie nicht, aber was ist den mit meinem alten Teilzeitvertrag? Kann ich jezt auf meinen Unbefristeten Job bestehen als teilzeitarbeiter bestehen, ich meine meine alte stelle als Teilzeit war unbefriset und bin im gleihen unternehmen geblieben? danke |
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#2
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| Hallo Sonja, es tut mir leid, aber ein Ausbildungsvertrag begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. ![]() Und das Teilzeitarbeitsverhältnis endete ja mit Beginn der Ausbildung. Du hast im übertragenen Sinne als mit dem Ausbildungsbeginn dein befristetes Arbeitsverhältnis "gekündigt". Ich rechne dir da keine hohen Chancen aus. Natürlich kannst du probieren darauf zu bestehen... ![]() Wenn du dich an einen Anwalt wenden möchtest, geh auf jeden Fall den ersten Tag nach Ausbildungsende zur Arbeit. Auch wenn sie dich nach Hause schicken, hast du damit deine Arbeitskraft angeboten und damit, wenn im Nachhinein das Arbeitsverhältnis festgestellt wird, Anspruch auf Entgelt. Wenn sie dich nicht nach Hause schicken, umso besser.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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