unbefristeter Arbeitsvertrag, jetzt ein Aufhebungsvertrag?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


unbefristeter Arbeitsvertrag, jetzt ein Aufhebungsvertrag?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 29.09.2009, 08:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
anakin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard unbefristeter Arbeitsvertrag, jetzt ein Aufhebungsvertrag?


Hallo,

folgende Konstellation und ich weiss nicht was ich genau machen soll.. ich hab einen unbefristeten Arbeitsvertrag, habe einen neuen Chef dieses Jahr bekommen und der ist der Meinung ich passe nicht in sein Team. Ich bin seit Nov. 2008 in der Firma, hatte eine 6 monatige Probezeit die jetzt schon rum ist. Jetzt bittet er mich zu gehen.. und bietet mir einen Aufhebungsvertrag an, wobei die 3 Monate voll bezahlt werden und ich sofort freigestellt werden kann. Wenn ich diesen nicht unterschreibe hat er mir angedeutet das sie Vorwände finden werden um mich rauszukriegen.

Ist es ratsam hier einen Anwalt zu besorgen? Das doofe ist mit aller Gewalt möchte ich dann auch nicht in der Firma bleiben.. Was wäre hier eine Extrem situation.. Wie ist der Kündigungsfrist? Können die mir einfach so kündigen? wenn ich nach bestem gewissen meine Arbeit mache.. nicht krank bin.. etc.pp.

Bin ein bischen ratlos grad..

grüße
any
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 29.09.2009, 09:34
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Die wichtigste Frage die Du für Dich beantworten musst ist, möchte ich dort noch arbeiten?

Wie groß ist denn eigentlich die Firma und gibt es einen Betriebsrat?

Wie groß schätzt Du die Chance ein einen neuen Job zu deinen Konditionen zu finden?

Wie schätzt Du dich persönlich ein? Kannst Du dem Druck der dann komt Stand halten? Der Chef wird jeden erdenklichen Grund nutzen um eine Abmahnung zu versuchen um dann eine personenbedingte Kündigung zu erreichen.

EInfach so kündigen geht natürlich nicht. Wird aber gerne einach mal versucht. Oft läuft es dann auf eine Einigung heraus in dem der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 29.09.2009, 09:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
anakin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

also wenn ich ehrlich bin ist mir die Lust schon vergangen, zumal die Einstellung schon irgendwie doof gelaufen ist.. Stellenbeschreibung bei der Bewerbung und die Position waren nicht identisch..

Firma hat kein Betriebsrat, aktuell über 300 Mitarbeiter. Das Aussitzen hat m.E. keinen Sinn.. der Chef hat es mir schon deutlich genug gesagt, sie werden ein Grund finden um mich hier rauszuekeln.. :(

Jetzt habe ich mal nachgelesen, das bei einem Aufhebungsvertrag ich eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme.. 12 Wochen.. die bieten mir 3 Monate weitere Zahlung an.. in diesen 3 Monaten suche ich mir was anderes.. und melde mich gleich Arbeitslos oder ist diese erst nach ablauf des 3 Monats im Aufhebungsvertrag gültig.. wen dem so wäre, hätte ich ja dann eine Sperre von 12 Wochen drin.. oder gilt die sofort wenn ich den Vertrag unterschreibe?

wenn dies wie im Falle 1 wäre, dann müsste ich noch 3 weitere Monate rausholen, das mir zumindestens keine finanziellen Ausfälle entstehen. Die Personalleitung hat sich im Gespräch verplappert und meinte wenn ich es darauf anlege könnte es 2 Jahre dauern bis sie mich rauskriegen, deswegen solle ich mir gut überlegen ob ich das Geld nicht nehme und mich verabschiede..

oh mann.. für was nützt einem ein unbefristeter Arbeitsvertrag, wenn man die Leute nach belieben wieder auf die Straße setzen kann?

p.s. Neuer Job wird sicherlich eine Weile dauern, vor allem zu den Konditionen.. :(
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 29.09.2009, 10:04
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von anakin Beitrag anzeigen
oh mann.. für was nützt einem ein unbefristeter Arbeitsvertrag, wenn man die Leute nach belieben wieder auf die Straße setzen kann?
Naja, so einfach ist das aber dann auch nicht....

Also die Sperre tritt ein, wenndas Arbeitsverhältnis beendet ist. Also nach Ablauf der drei Monate. Da gibt es aber Mittel und Wege diese Sperrfrist zu umgehen.
Wenn der Arbeitgeber nämlich in den Aufhebungsvertrag reinschreibt, dass wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt.
Allerdings muss dann im Aufhebungsvertrag mindestens die Frist der ordentlichen Kündigung eingehalten werden und eine Abfindung bezahlt werden. Eine Abfindung würde ich in Deinem Fall eh raushandeln.

Unter folgenden Umständen sollte somit eine Sperre vermeidbar sein:

- Aufhebunsgvertrag mit Zusatz, dass ansonsten betriebsbedingt gekündigt wird
- Termin der Aufhebung entspricht ordentlicher Kündigungsfrist
- Abfindung, in Deinem Fall 1 Monatgehalt pro Beschäftigungsjahr

Dann sollte eine Sperre umgehbar sein.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 29.09.2009, 10:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
anakin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Wenn der Arbeitgeber nämlich in den Aufhebungsvertrag reinschreibt, dass wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt.
Verstehe ich das richtig? Ich unterschreibe nur einen Aufhebungsvertrag, in dem eine betriebsbedingte Kündigung drinsteht.. ist das eine sogenannte Hülle, die dann nach aussen hin betriebsbedingt ausschaut und nach innen hin eine einvernehmliche?

Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Allerdings muss dann im Aufhebungsvertrag mindestens die Frist der ordentlichen Kündigung eingehalten werden und eine Abfindung bezahlt werden. Eine Abfindung würde ich in Deinem Fall eh raushandeln.
Also, sehe ich das richtig das eine unbefristete Arbeitsverhältnis mit 3 Monaten Kündigungsfrist versehen ist. Sprich in meinem Fall Ende 2009, genauer 31.12.2009 + 1 Monat Abfindung? die oben genannten Zusätze im Vertrag und ich könnte regulär und im zweifelsfall falls ich keine adäquate Stelle finde, mein Arbeitslosengeld erhalten..
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 29.09.2009, 11:19
Guru
 
Registriert seit: 28.07.2009
Beiträge: 590
Bedankte sich: 0
73 Danksagungen in 71 Beiträgen
Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von anakin Beitrag anzeigen
Also, sehe ich das richtig das eine unbefristete Arbeitsverhältnis mit 3 Monaten Kündigungsfrist versehen ist.
Das hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab, was dort genau geregelt ist. Die dort vereinbarte Kündigungsfrist sollte dann aber eingehalten werden. Auch sollte keine längere vereinbart werden, man kann den Vertrag ja entsprechend später unterzeichen um auf das gewünschte Enddatum zu kommen.

Zitat:
Zitat von anakin Beitrag anzeigen
Sprich in meinem Fall Ende 2009, genauer 31.12.2009 + 1 Monat Abfindung?
Wenn Deine vertragliche Kündigungsfrist 3 Monate ist und der Aufhebungsvertrag vor dem 30.9 unterschrieben würde.

Bei der Abfindung ist es i.d.R. so, dass wenn eine bezahlt wird hier man mit der Formel: Monatsgehalt x Beschäftigungsjahr x Faktor gerechnet wird. Der Faktor kann zwischen 0,25 bis 2 oder 3 liegen. In Deinem Fall sollte er aber nicht unter 0,5 liegen, daher mein Vorschlag hier einen Faktor von 1,0 zu verhandeln (wenn die Dich wirklich so dringend los haben wollen).

Zitat:
Zitat von anakin Beitrag anzeigen
die oben genannten Zusätze im Vertrag und ich könnte regulär und im zweifelsfall falls ich keine adäquate Stelle finde, mein Arbeitslosengeld erhalten..
Dazu gibt es keine Garantie!!! Ich selbst habe zwei solche Fälle jetzt im letzten halben Jahr gehabt, wo es geklappt hat. Der AN hat keine Sperre beim ALG bekommen.

Am besten wäre es hierzu einen Anwalt einzubeziehen, was sich allerdings bei den Beträgen über die wir hier reden nicht lohnen wird, da die Abfindung zu klein ist.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 28.11.2009, 19:58
Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 46
Bedankte sich: 2
4 Danksagungen in 4 Beiträgen
Mel1982 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich habe letztens gelesen das keine Speerzeit eintritt wenn die gefahr besteht wenn dann die normale Kündigung kommt... erkundige dich doch mal beim Arbeitsamt...
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigungsfrist - Unbefristeter Arbeitsvertrag dav Kündigung 4 03.07.2009 08:28
Unbefristeter Arbeitsvertrag soll nach Probezeit befristet werden!? melmes Arbeitsverträge 1 25.04.2009 21:45
Unbefristeter Arbeitsvertrag soll befristet werden Wissbegierig Arbeitsverträge 0 30.03.2009 21:25
Kündigungsfrist unbefristeter Arbeitsvertrag Ic0n Arbeitsverträge 3 20.08.2008 12:59
Unbefristeter Arbeitsvertrag Josefine Arbeitsverträge 1 06.04.2007 18:40


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.