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#1
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| hi, ich habe folgendes problem. mein arbeibgeber hat mir für morgen einen tag unbezahlten urlaub gegeben, damit ich ihm 2 fehlende monate für mein fahrtenbuch zuschicken kann. das fahrtenbuch habe ich vollständig geführt. nur bin ich zeitlich noch nicht dazu gekommen die beiden monate nochmal komplett am pc zu schreiben und sie meinem arbeitgeber per email zukommen zu lassen. die frage ist nun, ob das ganze rechtens ist. was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann. mfg purzelbaer |
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#2
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| Rechtens ist das nicht. Es sei denn, es wurde zwischen dir und deinem AG vereinbart, dass du unbezahlten Urlaub für diese Nacharbeit bekommst. Ansonsten ist das eine zwangsverpasste Nichtbeschäftigung und sowas gibt es nicht. Dafür kannst du deinen AG rein rechtlich zur Nachbezahlung dieser 2 Tage verklagen. Urlaubsanspruch - Begriff Definition und Erklärung Wo kommen wir denn da hin ? Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Wenn dein Arbeitgeber erwartet, dass die Fahrtenbucheinträge zeitnah übermittelt werden, dann solltest du das einfach tun. Dein handschriftliches Fahrtenbuch einzuscannen und zu versenden, dauert nicht länger als 5 Minuten. Selbst wenn du die Einträge in eine Tabelle einträgst, kann es nicht länger als eine Stunde dauern. Wofür also ein freier Tag? Einscannen, abschicken und normal arbeiten, oder den freien Tag vom AG bezahlen lassen.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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