Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?
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Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?

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Alt 25.09.2008, 19:33
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Standard Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?


Hallo,

ich habe zuvor bei Arbeit und Karriere Forum - Foren durchsuchen geschaut, ob dieses Thema bereits in einem Forum erörtert wurde.
Ich habe jedoch nichts gefunden.

Und zwar: Ich bin Arbeitnehmer mit einem Hauptjob und habe zusätzlich einen Nebenjob als kurzfristige Beschäftigung. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um Zeitungen austragen, was ich einmal wöchentlich am Sonntag mache; Zeitaufwand etwa 2,5 Stunden.

Zwei Sachverhalte / Zwei Fragen:

Ich übe diese Tätigkeit bereits aus. Einen Monat wollte ich es machen, um es zu testen. Am kommenden Wochenende ist geplant das letzte Mal auszutragen.
Für diese Tätigkeit habe ich einen sogenannten Zusteller-Aushilfsvertrag unterzeichnet.
Vier Mal - das nächste Wochenende mitgerechnet - habe ich gearbeitet, und mich würde interessieren, ob ich selbst jetzt schon Anspruch auf bezahlten Urlaub habe. Oder sind Urlaubsansprüche bei so kurzen Arbeitsverhältnissen gar nicht vorgesehen? Und sollte ich Urlaubsanspruch haben, verfällt er dann nicht, da der Vertrag auch nur bis zum letzten Austrage-Sonntag gilt?

2. Frage:

Einen erneuten Vertrag habe ich unterzeichnet. Es ist nun ein Zusteller-Arbeitsvertrag, der vom Anfang Oktober bis Ende Juli 2009 befristet ist. Zusätzlich steht nun im Vertrag auch drinne "XY gewährt dem Zusteller Urlaub entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz".
Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch? Beim kurzen Durchstöbern durch das BUrlG habe ich gelesen, dass der Anspruch mindestens 24 Werktagen entspricht. Aber das wäre unlogisch. Das würde ja bedeuten, ich habe in etwa so viele Tage bezahlten Urlaub, wie ich auch austrage. Doppeltes Geld quasi. Ich mein, da habe ich nichts gegen Aber daher wird es wohl anders gerechnet; nur wie?
Habe ich diesen Anspruch auf Urlaub wirklich pro Arbeitsverhältnis, oder wird das womöglich auch mit meinem Urlaub aus dem Hauptjob verrechnet?

Ich habe mal gehört, dass man bei der Zeitung pro Quartal Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag hat. Ist das vielleicht richtig so? Und erklärt das vielleicht, warum mein Vertrag nicht drei volle Quartale läuft, sondern zwei Quartale und 2 Monate, damit sie mir einen Urlaubstag nicht zahlen müssen? Die Dame sagte nämlich einige Tage zuvor am Telefon meines Erachtens irgendetwas davon, dass sie mir einen 11monatigen Vertrag anbieten kann (steuerlich muss ich dann wohl mal kurzzeitig aufhören auszutragen?!). Sollte ich die Dame bitten, dass Sie mit mir den Vertrag ändert, dass er bis Ende August 2009 läuft?

Geändert von PONS (25.09.2008 um 19:46 Uhr)
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