Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 25.09.2008, 18:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2007
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
PONS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Urlaub bei kurzfristiger Beschäftigung?


Hallo,

ich habe zuvor bei Arbeit und Karriere Forum - Foren durchsuchen geschaut, ob dieses Thema bereits in einem Forum erörtert wurde.
Ich habe jedoch nichts gefunden.

Und zwar: Ich bin Arbeitnehmer mit einem Hauptjob und habe zusätzlich einen Nebenjob als kurzfristige Beschäftigung. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um Zeitungen austragen, was ich einmal wöchentlich am Sonntag mache; Zeitaufwand etwa 2,5 Stunden.

Zwei Sachverhalte / Zwei Fragen:

Ich übe diese Tätigkeit bereits aus. Einen Monat wollte ich es machen, um es zu testen. Am kommenden Wochenende ist geplant das letzte Mal auszutragen.
Für diese Tätigkeit habe ich einen sogenannten Zusteller-Aushilfsvertrag unterzeichnet.
Vier Mal - das nächste Wochenende mitgerechnet - habe ich gearbeitet, und mich würde interessieren, ob ich selbst jetzt schon Anspruch auf bezahlten Urlaub habe. Oder sind Urlaubsansprüche bei so kurzen Arbeitsverhältnissen gar nicht vorgesehen? Und sollte ich Urlaubsanspruch haben, verfällt er dann nicht, da der Vertrag auch nur bis zum letzten Austrage-Sonntag gilt?

2. Frage:

Einen erneuten Vertrag habe ich unterzeichnet. Es ist nun ein Zusteller-Arbeitsvertrag, der vom Anfang Oktober bis Ende Juli 2009 befristet ist. Zusätzlich steht nun im Vertrag auch drinne "XY gewährt dem Zusteller Urlaub entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz".
Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch? Beim kurzen Durchstöbern durch das BUrlG habe ich gelesen, dass der Anspruch mindestens 24 Werktagen entspricht. Aber das wäre unlogisch. Das würde ja bedeuten, ich habe in etwa so viele Tage bezahlten Urlaub, wie ich auch austrage. Doppeltes Geld quasi. Ich mein, da habe ich nichts gegen Aber daher wird es wohl anders gerechnet; nur wie?
Habe ich diesen Anspruch auf Urlaub wirklich pro Arbeitsverhältnis, oder wird das womöglich auch mit meinem Urlaub aus dem Hauptjob verrechnet?

Ich habe mal gehört, dass man bei der Zeitung pro Quartal Anspruch auf einen bezahlten Urlaubstag hat. Ist das vielleicht richtig so? Und erklärt das vielleicht, warum mein Vertrag nicht drei volle Quartale läuft, sondern zwei Quartale und 2 Monate, damit sie mir einen Urlaubstag nicht zahlen müssen? Die Dame sagte nämlich einige Tage zuvor am Telefon meines Erachtens irgendetwas davon, dass sie mir einen 11monatigen Vertrag anbieten kann (steuerlich muss ich dann wohl mal kurzzeitig aufhören auszutragen?!). Sollte ich die Dame bitten, dass Sie mit mir den Vertrag ändert, dass er bis Ende August 2009 läuft?

Geändert von PONS (25.09.2008 um 18:46 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Urlaub? Mardi Ausbildung 2 30.07.2009 07:47
Versicherung bei kurzfristiger Beschäftigung mareike Karriere & Job 2 27.07.2008 19:07
Kündigung wegen Urlaub harusame Kündigung 1 18.07.2008 22:24
Sonderfall: Urlaub nach AN Kündigung Forever Kündigung 3 03.04.2008 03:54
Abmahnung wegen Urlaub One Ausbildung 3 22.05.2007 21:52


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.