Urlaubsanspruch bei Teilzeit!!
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Urlaubsanspruch bei Teilzeit!!

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  #1  
Alt 04.01.2012, 09:36
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Frage Urlaubsanspruch bei Teilzeit!!


Hallo Ihr Lieben,

ich habe da mal eine Frage an Euch.

Also ich beende gerade meine Ausbildung und fange bald mit der Teilzeitstelle an. Bisher hatte ich 24 Werktage Urlaub (5-Tage/ Woche, nicht 6-Tage/ Woche). Wieviel Urlaubstage stehen mir jetzt zu, wenn ich 4 Tage die Woche arbeite?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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  #2  
Alt 11.01.2012, 19:22
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Standard AW: Urlaubsanspruch bei Teilzeit!!

Kurze Antwort:

1. Steht dazu etwas im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag?

2. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für eine 4-Tage-Woche liegt bei 16 Tagen.

3. Werden für eine 5-Tage-Woche 24 Urlaubstage vereinbart, so ergibt das 19 Tage bei einer 4-Tage-Woche.


Lange Antwort:

1. Es gibt das, was vertraglich vereinbart ist, wenn es nicht gegen Gesetze verstößt. Daher: Steht dazu etwas im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag?

2. Nach dem Gesetz (BUrlG §3) stehen einem 24 Urlaubstage bei 6 Arbeitstagen pro Woche zu. Bei Teilzeit werden die Urlaubstage anteilig heruntergerechnet. Bei 4 Tagen z.B.: (24/6)*4=16. Damit besteht bei einer 4-Tage-Woche ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 16 Tagen.

3. Falls mehr Urlaub vereinbart wird, so wird analog berechnet. Gibt es bei einer 5-Tage-Woche 24 Urlaubstage, dann ergibt es für eine 4-Tage-Woche (24/5)*4=19,2. Für anteilige Tage kenne ich die Regelung: unter 0,5 wird abgerundet, ab 0,5 muss aufgerundet werden (BUrlG §5 (2))
Das macht dann 19 Urlaubstage bei einer 4-Tage-Woche.


Achtung: Ich bin kein Jurist. Die Aussage basiert nur auf eigener Erfahrung oder Internetrecherche.
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