Urlaubsanspruch Zeitarbeit?
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Urlaubsanspruch Zeitarbeit?

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  #1  
Alt 17.10.2011, 20:52
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Halbes Gigabite befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Urlaubsanspruch Zeitarbeit?


Hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub bei einer Zeitarbeitsfirma innerhalb der ersten 6 Monate (Probezeit). Ich weiss, dass der Arbeitgeber währen der Probezeit kein Urlaub gewähren muss. Darf man die Urlaubstage nach der Probezeit nehmen und fallen während der Probezeit welche an? Zu beachten wäre noch, dass die Probezeit bis ca. Januar nächsten Jahres dauert, das würde bedeuten, dass man sein Urlaub ins nächste Jahr nehmen müsste, ist das ohne Probleme möglich?

Hat jmd Erfahrungen in dieser hinsicht?
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  #2  
Alt 17.10.2011, 23:09
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gesalbte befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Urlaubsanspruch Zeitarbeit?

Zitat:
Zitat von Halbes Gigabite Beitrag anzeigen
Hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub bei einer Zeitarbeitsfirma innerhalb der ersten 6 Monate (Probezeit). Ich weiss, dass der Arbeitgeber währen der Probezeit kein Urlaub gewähren muss. Darf man die Urlaubstage nach der Probezeit nehmen und fallen während der Probezeit welche an?
Für die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) gibt es einen Tarifvertrag, in dem auch der Urlaubsanspruch geregelt ist.

Ich hatte einen Vertrag, der auf sechs Monate befristet war und bei dem eine Probezeit von drei Monaten festgelegt war. Wir konnten von Anfang an Urlaub nehmen - nach Absprache mit dem Einsatzort, Rücksprache mit dem Zeitarbeitsunternehmen und so viele Tage, wie uns entsprechend der bereits beschäftigten Zeit zustanden, also im 1. Monat einen Tag und ab dem 2. Monat jeweils zwei weitere Tage. Natürlich sollte auch ein längerer zusammenhängender Urlaub genommen werden (aber nicht gleich am Anfang)

Zitat:
Zitat von Halbes Gigabite Beitrag anzeigen
Zu beachten wäre noch, dass die Probezeit bis ca. Januar nächsten Jahres dauert, das würde bedeuten, dass man sein Urlaub ins nächste Jahr nehmen müsste, ist das ohne Probleme möglich?
In meiner Zeitarbeitsfirma ist es so geregelt, dass der Urlaub bis zum 31.03. des folgenden Jahres genommen sein muss. Das wiederum steht in meinem Arbeitsvertrag. Also nochmal in den Vertrag reinschauen oder nachfragen bei der Zeitarbeitsfirma.
__________________
Liebe Grüße
gesalbte

Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung.
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  #3  
Alt 18.10.2011, 17:19
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Halbes Gigabite befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Urlaubsanspruch Zeitarbeit?

thx für deine Antwort.

Bis 31. 03. ist richtig.
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