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#1
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| Hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub bei einer Zeitarbeitsfirma innerhalb der ersten 6 Monate (Probezeit). Ich weiss, dass der Arbeitgeber währen der Probezeit kein Urlaub gewähren muss. Darf man die Urlaubstage nach der Probezeit nehmen und fallen während der Probezeit welche an? Zu beachten wäre noch, dass die Probezeit bis ca. Januar nächsten Jahres dauert, das würde bedeuten, dass man sein Urlaub ins nächste Jahr nehmen müsste, ist das ohne Probleme möglich? Hat jmd Erfahrungen in dieser hinsicht? |
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#2
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| Zitat:
Ich hatte einen Vertrag, der auf sechs Monate befristet war und bei dem eine Probezeit von drei Monaten festgelegt war. Wir konnten von Anfang an Urlaub nehmen - nach Absprache mit dem Einsatzort, Rücksprache mit dem Zeitarbeitsunternehmen und so viele Tage, wie uns entsprechend der bereits beschäftigten Zeit zustanden, also im 1. Monat einen Tag und ab dem 2. Monat jeweils zwei weitere Tage. Natürlich sollte auch ein längerer zusammenhängender Urlaub genommen werden (aber nicht gleich am Anfang) In meiner Zeitarbeitsfirma ist es so geregelt, dass der Urlaub bis zum 31.03. des folgenden Jahres genommen sein muss. Das wiederum steht in meinem Arbeitsvertrag. Also nochmal in den Vertrag reinschauen oder nachfragen bei der Zeitarbeitsfirma.
__________________ Liebe Grüße gesalbte Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#3
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| thx für deine Antwort. Bis 31. 03. ist richtig. |
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