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| Hallo zusammen, ich habe einige dringenden Fragen zum Thema Urlaubsanspruch... Im April diesen Jahres werde ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen beginnen (ohne Probezeit, da ich dort vorher schon befristet gearbeitet habe). Die Kündigungsfrist beträgt vier Monate (zum Monatsende) und der Urlaubsanspruch im Jahr 22 Tage die man frei wählen kann (4 werden von dem Unternehmen als Brückentage festgeschrieben). Wie wäre das jetzt, wenn ich den Vertrag im Mai wieder kündigen würde? Wieviel Urlaub steht mir dann zu? Wann dürfte ich frühestens kündigen damit ich meinen kompletten Jahresurlaub bekomme? Und angenommen, mir wurden bereits 2 Wochen Urlaub freigegeben (also im System aber ich habe den Urlaub noch nicht in Anspruch genommen). Wie ist das dann geregelt? Kannder AG in diesem Fall die Freigabe des Urlaubs zurückziehen? ![]() Vielen Dank für Eure Hilfe! Bin auf die Antworten gespannt! Gruß Jagua |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Frage zur Urlaubsregelung | Antana | Arbeitsverträge | 0 | 14.11.2011 11:36 |