Urlaubsverbot wegen Kurzarbeit
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Urlaubsverbot wegen Kurzarbeit

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  #1  
Alt 09.08.2009, 16:30
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Hallo liebe arbeits-abc Gemeinde

Unsere Firma hat 45 Mitarbeiter die nicht alle auf Kurzarbeit sind.
Ich gehöre zu den Angestellten die noch nicht auf Kurzarbeit gesetzt wurden,
weil wir noch sehr gut zu schaffen haben.

Nun das Problem

Da ich aus persönlichen Gründen (Krankheitsfall in der Familie) keinen Jahresurlaub einreichen konnte, habe ich noch ein paar Tage Urlaub die
ich gerne nehmen würde.

Nun sprach ich mit meinem Meister der mir dann sagte, dass alle die keinen
Jahresurlaub eingereicht haben auf Kurzarbeit gehen müssten wenn sie frei haben wollen.
Ja ist ja schön billig für die Firma, dann muss man mir ja keine 100% zahlen.
Wie oben schon geschrieben war ich noch nie auf Kurzarbeit.


Ist dieses Verhalten Korrekt oder Missbrauch von Kurzarbeitergeld?


P.s ihr solltet noch ein Kurzarbeiter Forum einrichten

gruss
cutter
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  #2  
Alt 09.08.2009, 18:58
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Zitat:
Nun sprach ich mit meinem Meister der mir dann sagte, dass alle die keinen Jahresurlaub eingereicht haben auf Kurzarbeit gehen müssten wenn sie frei haben wollen.
Meine unmassgebliche Meinung:

Die Begründug erscheint mir gagga zu sein.

Aber es ist natürlich so: wenn du keinen Urlaub beantragt hast, muss der Arbeitgeber dir auch keinen Urlaub gewähren zu einem Termin, den du dir wünschst.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 09.08.2009, 19:18
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"§ 170 SGB III stellt für die Anordnung der Kurzarbeit einige Bedingungen. Dazu gehört gemäß Absatz 4 die Nutzung des bezahlten Erholungsurlaubs zur Vermeidung eines Arbeitsausfalls. Allerdings kann ein Arbeitgeber seine Beschäftigten nicht zwingen, vor einer Anordnung der Kurzarbeit Urlaubsansprüche aus dem laufenden Jahr einzubringen. Grundsätzlich sind die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer vorrangig zu behandeln, da andernfalls die Zweckbestimmung des Erholungsurlaubes nicht mehr gegeben ist."

Der letzte Satz ist wohl entscheident, da ich ja fast das gesamte Jahr
(auch an Wochenenden) gearbeitet habe.

Die geltenden Regelungen, umfassen meistens nur Ansprüche, wenn man
noch Resturlaub aus dem Vorjahr hat.

Naja, dann habe ich nächstes Jahr halt 46 Tage Urlaub + Überstunden.

gruss
cutter
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  #4  
Alt 10.08.2009, 08:33
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Zitat:
Zitat von cutter Beitrag anzeigen
Naja, dann habe ich nächstes Jahr halt 46 Tage Urlaub
Die 16 Tage solltest Du dann aber vor dem 31.03.2010 auch nehmen, sonst sind sie i.d.R.weg
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #5  
Alt 10.08.2009, 08:57
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Das nehmen von Resturlaub in der Firma war noch nie ein Problem.

Das Problem ist, dass wir nen ***** voller Arbeit haben und wenn ich ne
Woche Urlaub haben will, soll ich in Kurzarbeit.

Und es kommt noch besser.Auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Firma
und des hohen Arbeitsaufkommens, sollen wir jetzt auch noch nachts und am Sonntag im Schichtsystem arbeiten ohne Ausgleichstag und Extrabezahlung.

Naja soviel zum Arbeitszeitgesetz in Deutschland.Wenn man da mal Kritisch
nachfragt beim AG, dann droht der natürlich gleich mit Kündigung.

Ja die Arbeiter bleiben halt immer die Knechte der AG.

gruss
cutter
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  #6  
Alt 10.08.2009, 09:41
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Hallo cutter

Zitat:Naja soviel zum Arbeitszeitgesetz in Deutschland.Wenn man da mal Kritisch
nachfragt beim AG, dann droht der natürlich gleich mit Kündigung.

Ja die Arbeiter bleiben halt immer die Knechte der AG.

Die Gesetze sind eigentlich eindeutig. Um sich als Knecht zu fühlen, bedarf es immer zwei Parteien.
Jeder sollte für sich abwägen, wie viel er sich mit der Drohung auf Verlust des Arbeitsplatzes aufbürden lässt.

Du hast hier im Forum nach der Rechtmäßigkeit des Vorgehens deines AG gefragt. Die Antwort wurde schon gegeben.

Grüße Gyn
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  #7  
Alt 10.08.2009, 10:27
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Wie schon geschrieben betrifft die Ka. nicht alle Abteilungen der Firma.

Es geht hier nicht darum mit aller Gewalt einen Urlaubsanspuch durchzusetzen,
sonndern ob es rechtens ist sich über diese Methode Geld zu sparren zu
Lasten des Arbeitnehmers.

Wie würde man dem Arbeitsamt wohl die Kurzabeit erklären, wenn der
Arbeitnehmer noch Urlaubstage und Überstunden hat und in einer
bestimten Abteilung permanent Überstunden geleistet werden.

Wenn es so funktioniert, dann ist es stattlich verordnete Gewinnmaximierung
zu Lasten der Arbeitnehmers und aller Steuerzahler.

gruss
cutter
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  #8  
Alt 10.08.2009, 12:12
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Sorry Cutter,

aber das klingt für mich zwischen den Zeilen ein wenig nach dem Märchen: Ich armer, rechtsloser Arbeitnehmer under der böse Wolf äh.. Arbeitgeber ;=)

Bei 45 Mitarbeitern gibt es doch sicherlich einen Betriebsrat, oder wie habt ihr das sonst mit der Kurzarbeitgeregelt? Eine einseitige Einführung Seitens des Arbeitgebers ist so einfach nämlich nicht (ausser es steht eindeutig im Arbeitsvertrag)!!

Sollte es keinen BR geben und die Arbeitnehmer haben den Eindruck ausgebeutet zu werden sollten diese entweder einen BR wählen oder sich weiter ausbeuten lassen.

Hinweis: Bei 45 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz gesamt. Einfach mal so einen Mitarbeiter kündigen geht da nicht so einfach.....
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  #9  
Alt 10.08.2009, 22:09
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Nein es gibt keinen BR mehr bei uns und auch keine Gewerkschaft und Kurzarbeit steht nie im AV.

Kurzarbeit wurde angemeldet für die gesamte Belegschaft, obwohl es ja nicht alle betrifft.Dieses musste der Chef natürlich tun, da er ja auch kein Hellseher ist.

Um Kurzarbeit anzumelden, müssen verschiedene Punkte erfüllt werden, die auf unsere Firma ja zutreffen.

Also der Ablauf wäre dann so:

Ich möchte eine Woche Urlaub, bekomme aber eine Woche Kurzarbeit=
1Woche= 68% statt 100%
Nach dieser Woche gehe ich wieder arbeiten weil wie oben geschrieben wir ja
viel zu tun haben.

So nun haben wir immer noch Arbeit bis zum abwinken und ich will meinen Urlaub vom diesen Jahr wegnehmen und was passiert? Ja genau ich bekomme keinen, sondern geh in Kurzarbeit und so geht mir mein Geld flöten.

P.s Freaky Du lebst schon in dieser Arbeitswelt oder?BR wählen? Gesetze haha, versuch die mal durchzusetzen dann stehst bald
auf der Strasse oder zumindest auf der Abschussliste vom Chef.

gruss
cutter

Geändert von cutter (10.08.2009 um 22:17 Uhr)
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  #10  
Alt 11.08.2009, 07:35
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Zitat:
Zitat von cutter Beitrag anzeigen
P.s Freaky Du lebst schon in dieser Arbeitswelt oder?BR wählen? Gesetze haha, versuch die mal durchzusetzen dann stehst bald
auf der Strasse oder zumindest auf der Abschussliste vom Chef.
Und wie ich in dieser Arbeitswelt lebe und handle!!! AN der Stelle lass Dir gesagt sein, dass unsere Arbeitsgerichte SEHR arbeitnehmerfreundlich urteilen.

Zitat:
Zitat von cutter Beitrag anzeigen
Kurzarbeit wurde angemeldet für die gesamte Belegschaft, obwohl es ja nicht alle betrifft.Dieses musste der Chef natürlich tun, da er ja auch kein Hellseher ist.
Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass eine einseitige Einführung von Kurzarbeit durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht zulässig ist!! (BAG Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90)

Aber wie schon in einem anderen Thread geschrieben, es gehören immer zwei dazu wenn etwas gesetzeswidrig läuft.
Einer der es tut und einer der es sich gefallen lässt.

Wenn ihr euch nicht wehren wollt in Form von Betriebsrat oder Klage vor dem Arbeitgericht, glaube ich nicht, dass euch hier jemand großartig helfen kann.
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