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#1
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| Seit nun 4 Wochen arbeite ich als Küchenhilfe (nicht gerade prickelnd, aber leider nichts anderes in Aussicht) in einer Cateringfirma. Und habe nun erfahren, dass alle anderen Arbeitskolleginnen mehr Bruttogehalt bekommen. Und das schon von Anfang an. Nun möchte ich den Betriebsleiter gerne nach der Begründung fragen, da ich die selbe Arbeit verrichten muss wie die anderen auch. Der Haken dabei ist aber, dass im AV steht: Die Höhe der Bezüge ist gegenüber anderen Mitarbeitern vertraulich zu behandeln. Meine Frage nun: Ist das überhaupt rechtlich zulässig??? Und was passiert wenn ich doch darüber rede??? Wäre schön wenn jemand bereits Erfahrung diesbezüglich gemacht hat und mir berichten könnte. Danke schon mal |
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#2
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| Es herrscht Vertragsfreiheit, und solange dein Boss nicht gegen den Tarifvertrag handelt, ist alles o.k. Die Mitarbeiter müssen sich natürlich an ihre Arbeitsverträge halten, und wenn dort vereinbart ist, dass Stillschweigen über die Lohnhöhe zu halten ist, müssen sie sich daran halten. Tun sie das nicht, handeln sie vertragswidrig und du bringst dich und deine Kollegen in grosse Verlegenheit. Beachte bitte, dass du in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst. Eine Küchenhilfe ist sicherlich auch entbehrlich ... Sollte dein Lohn nicht auskömmlich sein, könntest du evtl. Wohngeld oder [ALG II (ARGE/Jobcenter) aufstockend ] beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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