Verdienst gegenüber anderen Mitarbeitern vertraulich
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Verdienst gegenüber anderen Mitarbeitern vertraulich

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 15.06.2008, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 2
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
convog befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Verdienst gegenüber anderen Mitarbeitern vertraulich


Seit nun 4 Wochen arbeite ich als Küchenhilfe (nicht gerade prickelnd, aber leider nichts anderes in Aussicht) in einer Cateringfirma. Und habe nun erfahren, dass alle anderen Arbeitskolleginnen mehr Bruttogehalt bekommen. Und das schon von Anfang an. Nun möchte ich den Betriebsleiter gerne nach der Begründung fragen, da ich die selbe Arbeit verrichten muss wie die anderen auch. Der Haken dabei ist aber, dass im AV steht: Die Höhe der Bezüge ist gegenüber anderen Mitarbeitern vertraulich zu behandeln.

Meine Frage nun: Ist das überhaupt rechtlich zulässig???
Und was passiert wenn ich doch darüber rede???

Wäre schön wenn jemand bereits Erfahrung diesbezüglich gemacht hat und mir berichten könnte.

Danke schon mal
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 15.06.2008, 17:28
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es herrscht Vertragsfreiheit, und solange dein Boss nicht gegen den Tarifvertrag handelt, ist alles o.k.

Die Mitarbeiter müssen sich natürlich an ihre Arbeitsverträge halten, und wenn dort vereinbart ist, dass Stillschweigen über die Lohnhöhe zu halten ist, müssen sie sich daran halten.

Tun sie das nicht, handeln sie vertragswidrig und du bringst dich und deine Kollegen in grosse Verlegenheit.

Beachte bitte, dass du in der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst. Eine Küchenhilfe ist sicherlich auch entbehrlich ... .

Sollte dein Lohn nicht auskömmlich sein, könntest du evtl. Wohngeld oder [ALG II (ARGE/Jobcenter) aufstockend ] beantragen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen



Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.