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#1
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| Hallo Habe nun meine 3 Monntige Kündigungsfrist fast hinter mich, aber ich war ab und zu krank und erhalte nun eine Verlängerung eines Monates. Problem: Ich muss nach 2 Wiochen ins Spital um mich op zu lassen, wird dann nochmals verlängert ? Ich hatte damit nicht gerechnet. Morgen muss ich zu oder Absagen. Ich erhalte ja eh eine 2 Monatige Abfindung, da Sie mir ja gekündigt hatten. |
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#2
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| Was musst du zu - oder absagen ? Deren Kündigung ? Dann mach das mal besser nicht und vergiss auch die zugesagte Abfindung!!! Wenn du ins Spital musst, dann lass dich krank schreiben.Ist deine derzeitige Krankheit geeignet einen GdB zu erlangen, dann stelle sofort einen Antrag dazu bei deinem zuständigen Versorgungsamt. Schon der GdB von 25% würde dich in die Reihe der Personen befördern die besonderen Kündigungsschutzbedingungen unterliegen.Wäre das so, dann hast du bessere Karten. http://www.zbfs.bayern.de/integratio...utz/index.html Schon ab 25% GdB wärst du einem Schwerbehinderten g l e i c h g e s t e l l t http://www.bechterewforum.de/archive...hp/t-2075.html Diese Gleichstellung musst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur b e a n t r a g e n , nachdem du vorher an das Versogungsamt geschrieben hast ( kurzer formloser Brief reicht - es geht derzeit auch schon online), dass du eben diesen GdB bzw. auch höher - je nach Art deiner Krankheit - möchtest und beantragst. Ist der GdB noch nicht erteilt - befindest du dich in einem schwebendem Verfahren und auch hier hat dein AG schon mehr Schwierikgeiten eine wirksame Kündigung gegen dich auszusprechen. Gruss wellen ( der sich freut dieses Jahr schon die 5 Person ins Schwerbehindertenrecht mit entsprechenden Nachteilsausgleichen befördert zu haben)
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (20.07.2009 um 08:57 Uhr) |
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#3
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| thanks für deine Antwort. Habe es erledigt. |
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| befristetes Arbeitsverhältnis - in welcher Form gilt eine Verlängerung ? | Kupfer65 | Arbeitsverträge | 7 | 06.12.2008 08:36 |