Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das
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Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das

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  #1  
Alt 19.07.2009, 22:31
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tyger120 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das


Hallo

Habe nun meine 3 Monntige Kündigungsfrist fast hinter mich, aber ich war ab und zu krank und erhalte nun eine Verlängerung eines Monates.

Problem: Ich muss nach 2 Wiochen ins Spital um mich op zu lassen, wird dann nochmals verlängert ?

Ich hatte damit nicht gerechnet.

Morgen muss ich zu oder Absagen.

Ich erhalte ja eh eine 2 Monatige Abfindung, da Sie mir ja gekündigt hatten.
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  #2  
Alt 20.07.2009, 08:42
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das

Was musst du zu - oder absagen ?
Deren Kündigung ?
Dann mach das mal besser nicht und vergiss auch die zugesagte Abfindung!!!
Wenn du ins Spital musst, dann lass dich krank schreiben.Ist deine derzeitige Krankheit geeignet einen GdB zu erlangen, dann stelle sofort einen Antrag dazu bei deinem zuständigen Versorgungsamt. Schon der GdB von 25% würde dich in die Reihe der Personen befördern die besonderen Kündigungsschutzbedingungen unterliegen.Wäre das so, dann hast du bessere Karten.
http://www.zbfs.bayern.de/integratio...utz/index.html

Schon ab 25% GdB wärst du einem Schwerbehinderten g l e i c h g e s t e l l t
http://www.bechterewforum.de/archive...hp/t-2075.html
Diese Gleichstellung musst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur b e a n t r a g e n , nachdem du vorher an das Versogungsamt geschrieben hast ( kurzer formloser Brief reicht - es geht derzeit auch schon online), dass du eben diesen GdB
bzw. auch höher - je nach Art deiner Krankheit - möchtest und beantragst.
Ist der GdB noch nicht erteilt - befindest du dich in einem schwebendem Verfahren und auch hier hat dein AG schon mehr Schwierikgeiten eine wirksame Kündigung gegen dich auszusprechen.

Gruss

wellen
( der sich freut dieses Jahr schon die 5 Person ins Schwerbehindertenrecht mit entsprechenden Nachteilsausgleichen befördert zu haben)
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"

Geändert von wellen (20.07.2009 um 08:57 Uhr)
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  #3  
Alt 22.07.2009, 14:34
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tyger120 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das

thanks für deine Antwort.

Habe es erledigt.
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