Vermittlung durch PAV ohne unterschriebenen Vermittlungsvertrag - trotzdem zahlen?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

Vermittlung durch PAV ohne unterschriebenen Vermittlungsvertrag - trotzdem zahlen?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 07.12.2009, 20:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Lorelai befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vermittlung durch PAV ohne unterschriebenen Vermittlungsvertrag - trotzdem zahlen?


Guten Abend!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass mir hier jemand bei dieser Frage helfen kann. Es geht darum, ob ich als Selbstzahler einem privaten Arbeitsvermittler das Honorar zahlen muss, wenn ich keinen Vermittlungsvertag unterschrieben habe.

Das Problem: Ich habe (noch) keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein.
Nun habe ich mich aber trotzdem vor einigen Wochen bei einem PAV online auf eine Stelle beworben. Bei Abschluss der Eingabe wurde ich gebeten, den Vermittlungsvertrag auszudrucken, zu unterschreiben und zuzuschicken. Allerdings habe ich das nicht gemacht, weil ich erst mal abwarten wollte, was überhaupt passiert, bzw. bis ich den Gutschein bekomme. Als Selbstzahler würde ein Honorar in Höhe von 500 € fällig werden.
Vor zwei Wochen bekam ich einen Anruf vom PAV, dass zwar die Stelle, auf die ich mich beworben habe, bereits vergeben ist, aber mein Profil auf eine andere Stelle passt. Wir haben vereinbart, dass mein Profil weiter gegeben wird (wie sich herausstellte an eine Zeitarbeitsfirma, bei der ich mich Anfang November bereits persönlich mit allen Unterlagen vorgestellt hatte).
Bei dem Telefongespräch wurde nicht nach dem Vermittlungsvertrag gefragt und ich habe in dem Moment auch gar nicht mehr daran gedacht.
Ich wurde zum Probearbeiten eingeladen und bekam prompt den Anruf des PAV (ein anderer Mitarbeiter diesmal), wie das jetzt mit dem Vermittlungsgutschein ist. Ich habe bestätigt, dass ich keinen Anspruch habe. Auf Nachfrage habe ich mitgeteilt, dass beim ersten Telefonat gar nicht über das Honorar gesprochen wurde. Der Mitarbeiter meinte, er würde noch mal klären, wie das nun mit den 500 € für Selbstzahler ablaufen soll. Nach dem Anruf fiel mir ein, dass ich ja den Vertrag gar nicht unterschrieben und hingeschickt habe.
Nun hat es aber geklappt und ich kann bei der Zeitarbeitsfirma anfangen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich das Honorar nun gar nicht an den PAV zahlen muss weil:
1. kein schriftlicher Vermittlungsvertrag unterschrieben wurde
2. die Zeitarbeitsfirma meine Daten sowieso schon hatte (gut, ich weiß nicht ob sie von sich aus mit dieser Stelle an mich heran getreten wären).

Ich habe niemanden gefunden, der mir Auskunft hätte geben können (weder Arbeitsagentur, noch Bürgertelefon, Verbraucherzentrale,...). Wenn sich von Ihnen jemand damit auskennt, wäre ich für Hilfe SEHR danbar!

Schönen Abend,
Lorelai
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 08.12.2009, 07:53
Benutzerbild von Insider 56
Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Ort: Zittau/ Sachsen
Beiträge: 73
Bedankte sich: 23
11 Danksagungen in 10 Beiträgen
Insider 56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo!

OHNE schriftlichen Vermittlungsauftrag keine festgelegte Vergütung!

Ohne festgelegte Vergütung- gleich ob mit VGS (Vermittlungsgutschein) oder Honorarfestlegung ohne VGS- entsteht kein Anspruch für den Kn..ller!

Mein Rat:

Nicht reagieren. Laß' ihn mal auf eigene Kosten klagen. Das läuft für ihn gegen den Baum. Da kannst du sicher sein.
Belästigt er dich mit schriftlichen Drohungen machst du Anzeige bei der Arbeitsagentur/ H4- Amt. Das kommt für ihn nicht so gut ...

Insider 56
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Insider 56 für den nützlichen Beitrag:
Lorelai (08.12.2009)

  #3  
Alt 08.12.2009, 07:56
Benutzerbild von Insider 56
Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Ort: Zittau/ Sachsen
Beiträge: 73
Bedankte sich: 23
11 Danksagungen in 10 Beiträgen
Insider 56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Holla ...

... da ist mir doch fast was durch die Lappen gegangen:

Wie denn? Der Bursche hat versucht dich an eine ZAF "weiter zu vermitteln"?

Guckst du hier im Forum bei "melete" und "soisrecht2". Die beiden kennen sich, glaube ich, etwas aus damit.

Koscher ist das Ding auf jeden Fall nicht!

Insider 56
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Insider 56 für den nützlichen Beitrag:
Lorelai (08.12.2009)

  #4  
Alt 08.12.2009, 18:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Lorelai befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Danke!

Hallo Insider,

Er hat es nicht nur versucht, sondern auch geschafft..

Vielen Dank für die schnelle Antwort. So etwas hatte ich mir auch gedacht, war mir aber nicht sicher, ob nicht vielleicht doch so eine Art mündlicher Vertrag zustande gekommen ist aus "Darf ich Ihre Unterlagen weitergeben" - "Ja gern"...

Ich werde jetzt abwarten, was passiert, ohne zu zahlen versteht sich.. Immerhin habe ich so schnell wieder einen Job gefunden! Und auch Zeitarbeit ist definitiv besser als zu Hause zu sitzen!

Liebe Grüße,
Lorelai
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 09.12.2009, 07:59
Benutzerbild von Insider 56
Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Ort: Zittau/ Sachsen
Beiträge: 73
Bedankte sich: 23
11 Danksagungen in 10 Beiträgen
Insider 56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nee, Lorelai!

... geschafft hat er noch gar nichts!, Weil:

Bei Arbeitsvermittlung gilt kein mündlicher Vertrag, sondern NUR ein schriftlicher.

Hinweis: § 421g SGB III und § 269 SGB III.

Dazu: "Ausführungsbestimmungen Vermittlungsgutschein", s. Startseite - www.arbeitsagentur.de ... Suchmaske

Außerdem ist der Bursche ein sog. "Nachweismakler" (was nicht zur Antragstellung der VGS- Auszahlung berechtigt).

Um einen Anspruch auf Honorar geltend machen zu können reicht nicht der vage Hinweis auf mündliche Vereinbarung (s. § 652 BGB).
Er muss ein sog. "Vermittlungsmakler" sein, um seinen Anspruch gerichtlich geltend machen zu können. Punkt!

(Findest du in den Ausführungsbestimmungen zum VGS)

Übrigens: Fällt mir ein, das er vielleicht auf das Urteil AZ: III ZR 82/08 des BGH anspielt. Aber auch da dürfte es im Falle der AV für ihn sehr schwer werden, weil in diesem sensiblen Bereich "eigene Gesetze" festgelegt sind.



Insider 56
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Insider 56 für den nützlichen Beitrag:
Lorelai (12.12.2009)

  #6  
Alt 09.12.2009, 08:03
Benutzerbild von Insider 56
Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2009
Ort: Zittau/ Sachsen
Beiträge: 73
Bedankte sich: 23
11 Danksagungen in 10 Beiträgen
Insider 56 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Sorry!

Nicht "§ 269 SGB III" sondern § 296 SGB III!

Insider 56
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 12.12.2009, 14:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 3
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Lorelai befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Insider

Danke für die gesetzliche Grundlage. Da habe ich was zum argumentieren, falls er sich doch noch mal meldet! Ich werde es jetzt auf sich beruhen lassen. (Übrigens war ich auch noch mal bei der Arbeitsagentur und habe eine super nette Beraterin getroffen, die der gleichen Meinung war wie Du.)
Ich habe jetzt jedenfalls meinen neuen Arbeitsvertrag, habe am Mittwoch angefangen und es ist schön, nicht mehr zu Hause rumsitzen zu müssen!!!

Liebe Grüße,
Lorelai
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterhalt zahlen bei 870 Euro ??? Pandur Arbeitslosengeld ALG I 12 29.08.2009 18:38
Vermittlungsvertrag ! Zidane2863 Arbeitsverträge 2 07.07.2009 21:54
Vermittlungsvertrag mit privatem Arbeitsvermittler Matthias30 Bewerbung allgemein 9 01.07.2009 18:32
Vermittlungsvertrag amselalex Arbeitsverträge 0 26.03.2009 09:23
was, wenn keiner unterhalt zahlen will? michelle1470 Ausbildung 1 26.04.2007 21:51


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Arbeitsverträge


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.