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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, Leute! ich bin noch in der Probezeit, die sollte dann am 30.06. ablaufen. Danach habe ich 3 Monate Kündigungsfrist !!!!! Jetzt habe ich ein neues Jobangebot, dass ich annehmen möchte. In meinem Vertrag steht , dass ich das Arbeitsverhältnis mit der Frist von 2 Wochen zum Monatsende (das wäre von 2 Tagen gewesen) kündigen kann. Was mache ich jetzt? Ich habe heute nachgeschaut und die Info gefunden, dass wenn ich noch in der Probezeit kündigen, bin ich dann zum 31.07. trotzdem raus aus dem Vertrag, da Kündigung noch in der Probezeit und nicht zum 30.09. Stimmt das ? Kann mir jemand helfen ? Ich bin für jede Hilfe dankbar ! Danke im Voraus! |
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#2
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| Warum nur werden solche einfachen Fragen hier nicht zeitnahe beantwortet??? (also ich war halt jetzt mal 3 Wochen im Urlaub, bin aber doch nicht der einzige der hier Ahnung hat, oder???) Die verkürzte Kündigungsfrist gilt natürlich während der gesamten Laufzeit der Probezeit. Somit kann am letzten Tag der Probezeit immer noch mit der verkürzten Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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