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#1
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| Hallo ich bin noch neu hier und hoffe den richtigen Bereich erwischt zu haben Mein Mann stellte vor Kurzem einen Antrag auf Lohnerhöhung welcher ihm auch genehmigt wurde. Mit dem Schreiben kam eine Änderungsvereinbarung in welcher 2 Paragraphen enthalten sind. Diese soll er unterschrieben zurücksenden. Nun vielleicht bin ich einfach nicht helle genug aber ich ich steige einfach nciht dahinter was die mit dem § sagen wollen, er lautet wie folgt: §2 Vergütung Abs 1. a) Grundstundenlohn (Brutto) xx,xx Euro die Stunde b) wird wie folgt ergänzt: Im Falle der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der den in Buchstabe a) genannten Grundstundenlohn übersteigt, entfällt der Anspruch auf die Zuschläge ebenfalls. Sollte sich hierdurch eine Verringerung des Nettoverdienstes ergeben, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschläge in Höhe der Differenz zum früheren Verdienst. Maßgeblich für die Bestimmung des früheren Verdienstes der zurückliegenden 12 Monate, bei kürzerer Anstellung der Durchschnitt der erfüllten Beschäftigungsmonate. Dazu muss ich sagen, dass mein Mann Schichtdienst arbeitet und Zuschüsse bei Nachtschichten und an Feiertagen erhält. Geht es hier um diese Zuschläge oder ist was anderes gemeint? Irgendwie ist dieser § für mich stark unschlüssig, ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte. Falls ich hier doch falsch sein sollte so tut es mir arg leid Geändert von Joanna (13.11.2011 um 23:15 Uhr) |
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#2
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| Der Arbeitgeber hat Angst, dass sein MItarbeiter bei Einfürung eines gesetzlichen Mindestlohnes mehr Lohnkosten verursacht. Sollte der Mindestlohn eingeführt werden, entfällt die bisherige Lohnvereinbarung und es wird nur eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestohnes gezahlt. Zuschläge werden ebenfalls nicht mehr gezahlt, ein Anspruch auf Zuschlag entsteht erst dann, wenn der neue Nettolohn niedriger ist als der alte Nettolohn. Wobei meiner Ansicht nach nicht definiert ist, wann ein Zuschag entsteht und wie er berechnet wird. Denn es ist von einem Zuschlag die Rede, nicht von einem Verdienstausgleich.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Joanna (14.11.2011) | ||
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#3
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| Ja heißt es denn dann dass die Firma sobald es den Mindestlohn gibt alle Verträge und Vergütungen auf dieses System umstellt? Arbeiten dann alle für den Mindestlohn? Ich verstehe dass wenn der Lohn geringer ausfällt, aufgrund des Wegfalls der Zuschüsse, das Gehalt an das Vorige angepasst wird durch den sogenannten Zuschlag. Aber wozu sollen die den Vertrag auf Mindestlohn umschreiben wenn sie den Ausgleich dann doch eh zahlen mögen. Oder geht es da einfach um die Vereinfachung des Papierkrams und die Übersichtlichkeit? Und ganz Herzlichen Dank für Ihre schnelle HIlfe |
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#4
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| So es die Arbeitsverträge zulassen, wird das Unternehmen nur noch die Mindestlöhne zahlen. DerLohn besteht aus zwei Bausteinen, aus dem vereinbarten Stundenlohn und aus den vereinarten Zuschlägen, wie Leistungszuschläge, Akkord, Überstundenzuschläge, Samstags, Sonntags- und Feiertagszuschläge, usw. Das Unternehmen wird also die Lohnkosten deckeln, im wesentlichen nur den Mindestlohn zahlen und ggf. aufstocken bis zum alten Nettolohn. Ich sehe dann ein Problem darin, wie das Unternehmen Mehrleistung entlohnen und die dazu gehörgen ZUschläge definieren will. Vermutlich wird man das auf die altbekannte Art machen wollen, vorhandene Arbeit verdichten, heisst: in einer Arbeitsstunde wird mehr zu erbringende Arbeitsleistung verlangt. Ist das ausgereizt, wird man vileicht von Lohn auf Gehalt umstellen und kostenlose Überstunden einfordern. Ich gehe davon aus, dass es bei Einführung des Mindestlohnes zu Unfrieden im Betrieb kommen wird. Vermutlich auch zu einer Kündigungswelle, weil die vorhandene Arbeit dann auf weniger Mitarbeiter verdichtet wird.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Wir haben eben mal mit einem anderen Kollegen telefoniert. Heute haben scheinbar alle Mitarbeiter das Schreiben erhalten. Alles was Sie schreiben klingt für mich eher nicht so schön... Jedoch wird diese Mehrleistung in seinem Bereich kaum möglich sein. Da mein Mann in einem Intensivpflegeberuf ist in welchem er sich in einem Mehrpersonenteam in einem Haushalt abwechselnd in 12 h Schichten um den Patienten kümmert. Nach einem Telefonat mit den "Höheren Mächten der Firma" wurde uns mitgeteilt dass der Paragraph nur eine Absicherung sei und nicht die geringste Auswirkung auf den Vertrag meines Mannes hätte. Wir werden sehen was kommt, ich bedanke mich vielmals für Ihre Geduld und Ihre wirklich verständlichen Erläuterungen |
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#6
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| Zitat:
- Mal aus Neugierde, ist das tatsächlich von Relevanz Joanna, ist der Grundstundenlohn in der Intensivpflege denn so niedrig dass ein Mindestlohn für eine Verbesserung stehen könnte?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Primär war ich irritiert ob vielleicht der Lohn in den Mindestlohn umgewandelt wird und der normale Stundenlohn ganz entfallen könnte. Denn wie gesagt fand ich das Schreiben einfach seltsam weil es gemeinsam mit der Lohnerhöhung kam. Und zuvor war der Lohn, sagen wir mal nicht so hoch, denn in der Intensivpflege, gerade bei diesen Unternehmen schwanken die Löhne sehr stark. Viele Angestellte die nach meinem Mann dort anfingen verdienen 3-4 Euro mehr die Stunde. Soweit ich gehört habe gibt es Leute die zwischen 9 und 14 Euro Brutto verdienen. Insofern wenn der Mindestlohn bei 8,50 läge haben Sie recht gäbe es keine Auswirkung. Ich weiß lediglich gern was wir so unterschreiben :D Geändert von Joanna (14.11.2011 um 13:22 Uhr) |
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