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#1
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| Im November habe ich mich auf eine Stelle als Beiköchin beworben. Beim Vorstellungsgespräch stellte sich dann sehr schnell raus, dass ich dort Alleinköchin bin (spülen, kochen, putzen, einkaufen= alles alleine) Ich arbeitete dann zur Probe und bekam dann im Dezember meinen AV zum 1. Januar. Mir wurde während der Probearbeit versprochen, dass ich einen 2. freien Tag bekommen werde, der sich Sa/So flexibel benutzen lässt (Montag ist Ruhetag). Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nach der Probezeit 200 € extra bekommen würde (Bruttogehalt vetraglich1500€) Nun ist folgendes Problem, ich habe die 45 Std/Woche überlesen und mein Chef überging diesen Punkt beim Besprechen. Nachdem ich dann gefragt hatte, welchen Tag ich denn als erstes frei machen kann, sagte er mir, dass es den 2. freien Tag nicht gibt, da ich ja dann nicht auf meine Std komme. Da wurde ich dann stutzig und las den Vertrag noch mal. Nun ist folgendes Problem, ich habe die 45 Std/Woche überlesen und mein Chef überging diesen Punkt beim Besprechen. Ich arbeite jetzt also von Dienstag bis Sonntag von 10-14 und von 18-22Uhr. Die 200€ extra habe ich auch nicht bekommen. Außerdem bekomme ich keine Nacht- oder Feiertagszuschläge, wovon ich auch erst vor ein paar Wochen gehört habe. Ich arbeite nun also 48 Std in der Woche und die Überstunden bekomme ich auch nicht bezahlt! Was kann ich da tun? Kann der Vertrag noch geändert werden? Der Vertrag ist unbefristet! Ich brauche wirklich Hilfe! |
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#2
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| Hallo, habt Ihr einen Betriebsrat oder Personalrat? Dann sollte dieser kontaktiert werden. Gibt es diesen nicht hilft nur: 1. Gespräch mit dem Chef und die Dinge verlangen die DIr zustehen, also die 200,- Euro (wurden mündlich zugesagt), die Bezahlung oder der zeitliche Ausgleich von Überstunden sowie Freizeitausgleich oder Bezuschlagung von Nacht- Sonntagsarbeit. 2. Geht er nicht darauf ein, hilft leider nur der Weg zum Anwalt. Wie es dann aber mit dem Arbeitsverhältnis aussieht kann hier keine beurteilen. Hinweis: ArbZG §6 (5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. ArbZG §11 (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben Zu prüfen wäre allerdings vorher auch noch, was ein Tarifvertrag dazu sagt, wenn es einen gibt der hier Anwendung findet. Eine Vertragsänderung kann nur auf gegenseitiges Einvernehmen hin vorgenommen werden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es nicht. Es ist eine kleine Wirtschaft mit 3 Servicekräten und ich. Mit dem Chef zu reden, stellte sich bisher immer als erfolglos heraus. Wenn ich ihn um ein Gespräch bitte, werden die Augen verdreht und dann spreche ich gegen eine Wand. Als ich nach dem 2. freien Tag fragte, sagte er nur, dass es nicht ginge, er könnte nicht einen Tag die Küche zu lassen. Allerdings wenn ich krank bin, vertritt mich eine der Servicekräfte in der Küche. Meine Kollegin versucht auch andauernd zu vermitteln, aber das stößt bei ihm nur auf taube Ohren und ich kriege dann Ärger, weil ich mich beschwere. Er hört nicht zu und versteht alles falsch. |
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#4
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| In dem Fall würde ich von einer Klage abstand nehmen da zu befürchten ist, dass Dich der Chef dann raus schmeisst.... Also wenn der Chef nicht mit sich reden lässt hilft aus meienr Sicht nur sich eine neue Stelle zu suchen mit besseren Konditionen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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