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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ich habe mal ne wichtige Frage, die mich beschäftigt. Wenn ich über eine Zeitfirma in einem Betrieb beschäftigt bin und einen bestimmten Stundenlohn bekomme, mit dem ich auch einverstanden bin.............was ist, wenn diese Firma mich nicht mehr braucht und ich woanders eingesetzt werde... Kann es mir dann passieren das ich viel weniger verdiene? Oder gibt es eine Möglichkeit, das vertraglich festzuhalten, das ich nicht unter einem Stundenlohn von XY € eingesetzt werde...???? Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke |
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#2
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| Wenn du für eine ZAF arbeitest, ist die ZAF dein Arbeitgeber, der dir deinen Lohn bezahlt. Das Unternehmen, in dem dein Arbeitgeber dich einsetzt, ist nicht dein Arbeitgeber, sondern nur der Kunde deines [Arbeitgebers = ZAF]. Du kannst in einem bestimmten Ausmass Plus- und Minusstunden ansammeln, insgesamt ist aber zu sagen, dass du bei ausbleibenden Aufträgen von deinem Arbeitgeber mangels Arbeit gekündigt werden wirst. Du solltest daher mindestens in der Probezeit arbeitsuchend gemeldet bleiben und im Falle der Kündigung die Meldung nach § 38 SGB III nicht versäumen. Ist dein Lohn nicht ausreichend, kannst du zusätzlich zu deinem Lohn ALG II aufstockend beantragen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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