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#1
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| Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht eine sehr "schwammige" Klausel: Der Arbeitnehmer wird als Vorarbeiter im Schmelzbetrieb tätig. Er ist dem Leiter Giesserei unterstellt. Wer ausser dem Leiter Giesserei ist mir gegenüber weisungsbefugt? Für mich liest sich das auf den ersten Blick so, dass mir nur der Giessereileiter Anweisungen geben kann. Gruss Melbita |
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#2
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| Zitat:
Wenn der Vorarbeiter dem Giessereileiter unterstellt ist, heisst das zunächst nur, dass der Giessereileiter der direkte Ansprechpartner des Vorarbeiters ist und der Giessereileiter die Verantwortung für den Vorarbeiter trägt. Theoretisch kann sich die gesamte Befehlskette über dem Giessereileiter in das Tagesgeschäft einmischen. Üblicherweise ist ein Vorarbeiter nicht Meister. Das bedeutet, wenn es zwischen Giessereileiter und Vorarbeiter noch Meisterebenen gibt, haben die Meister auch noch etwas zu sagen. Den Anweisungen von z.B. Sicherheitsingenieuren ist natürlich auch Folge zu leisten. Wenn sich die Situation ergibt, dass es einen Indianer und zehn Häuptlinge gibt, muss man die Situation klären. Mit so einem Vorarbeiterposten muss man vorsichtig sein: der bedeutet oftmals nur viel Arbeit und Verantwortung, aber wenig Ehre und noch weniger Verdienst, dafür aber doppelt Prügel für alles und jedes.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erstmal danke für die schnelle Antwort. Dann kann ich meinen Kollegen ja mal beruhigen. :-) Das ich zwischen zwei Stühlen stehe, bin ich als Giessereimeister gewöhnt. Der Vorarbeiterposten ist auch nur als Sprungbrett nach meiner Rückkehr aus dem Ausland gedacht. Allerdings stimmt in diesem Fall das Geld und momentan läuft der Kollege mehr von A nach B als ich. :-) Gruss Melbita |
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