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#1
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| Guten Morgen zusammen, ich bin neu hier und habe direkt auch mal ne Frage zum oben genannten Thema: ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, worin folgender § enthalten ist: Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit verpflichtet sich der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich nach der vertragsmäßigen Kündigungsfrist und beträgt in den ersten 6 Monaten ein halbes Monatsbrutto-Grundgehalt und danach ein Monatsbrutto-Grundgehalt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Dazu hätte ich mal die ein oder andere Frage, in der Hoffnung,dass mir irgendjemand hier weiterhelfen kann. 1. der Arbeitsvertrag ist auf ein Jahr berfristet und enthält die Probezeit von 3 Monaten.Das ergibt für mich in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Bedeutet doch hoffentlich aber nicht,dass ich,wenn ich kündigen sollte,dieses strafe da oben zahlen muß,oder? 2. könnte ich diesen vertrag schon von Beschäftigungsantritt kündigen mit besagter Kündigungsfrist? wie sieht das dann aus mit der strafe? ich hoffe das reicht an Infos,und jemand kennt sich aus, mir ist nämlich ein bisl flau dabei, dass ich das unterschrieben hab...war sehr euphorisch. ich danke schonmal im vorraus lg sunny |
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#2
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| Die Klausel greift nur dann, wenn du dich vertragswidrig verhälst. Das heisst: du musst dich an deine Pflichten halten, fristgerecht kündigen darfst du aber. Ich würde eine solche Klausel nicht unterschreiben, denn schlussendlich setzt der Arbeitgeber damit detaillierte Kenntnisse des Arbeitsrechtes voraus, hat man die nicht, muss man kostenpflichtigen juristischen Rat in Anspruch nehmen. Die Klausel bedeutet vor allem: der Arbeitgeber behauptet, man habe gegen den Arbeitsvertrag verstossen und kassiert ein volles Monatsgehalt ein, der Arbeitnehmer darf dann vor das Arbeitsgericht ziehen. Meiner unmassgeblichen Meinung nach ist das nicht akzeptabel, die bisherige Rechtsprechung reicht völlig aus, um die Interessen des Arbeitgebers zu wahren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, vielen lieben Dank für die Antwort,hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. Ja,manchmal tut man Dinge, ohne vorab naqchzudenken,leider muß ich mir diesen Fehler eingestehen. aber vielleicht komm ich aus der Nummer ja raus. lg sunny |
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#4
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| Hab einen ähnlichen Vertrag hier liegen, da gibt es auch die Klausel mit der Vertragsstrafe. Welche Möglichkeiten hab ich jetzt, außer nicht zu unterschreiben ? Ich möchte da ja gerne weiterarbeiten, aber die Klausel macht mir Angst. Es kann einem immer mal ein Fehler passieren, man soll niemals nie sagen und ich finde mit einer Abmahnung oder gar Kündigung wäre man gestraft genug.Von meinem Minigehalt könnte ich keinen Bruttolohn als Vertragsstrafe zahlen. Zumal hier bereits wirklich kleinere Vergehen bestraft werden, ist es hier glaub ich ganz schnell möglich zahlen zu müssen. Kann ich um Änderung des Vertrages bitten ? Hab aber nur wenige Tage Zeit. Notfalls muss ich 1 Woche arbeitslos machen, ehe alles geklärt ist, geht das ? Hier sind so einíge Dinge die mir Bauchweh bereiten, so einen umfassenden Vertrag hab ich noch nie gesehen. |
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#5
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| Zitat:
Wenn der Vertrag umfangreich ist, solltest du natürlich wissen, was du unterschreibst - was du unterschreibst, werden die auch einfordern. Wenn man sowas unterschreibt, sollte man in der Gewerkschaft sein, damit man jederzeit fachmännischen Rat hat. Eine Gewerkschaftsmitgkliedschaft ist nicht unbedingt ein Patentrezept, und auch nicht gerade billig. Hier muss man dann abwägen, was man sich schlussendlich zumutet. Solltest du ALG I / II beziehen, darfst du Arbeit nicht ablehnen, Sanktionen drohen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
licorne (23.10.2010) | ||
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#6
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| Guten Abend wintermama, was genau steht denn in Deinem Vertrag? (u.a. ist vom genauen Wortlaut abhängig, ob diese spezielle Klausel mittlerweile durch entsprechende Gerichtsurteile kassiert wurde oder nicht, ob der Fortbestand = Anwendbarkeit in Form-Verträgen noch gilt etc...) Hast Du bereits mit Deiner (eventuell) künftigen Firma/ den dort zuständigen Personen darüber gesprochen? Denn so Dein voraussichtlicher AG seinen Job ernst nimmt, wird er Dir zu Deinen Fragen Rede und Antwort stehen/ müssen.
__________________ YT licorne Meine Worte spiegeln nur und ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Sie sind keinesfalls einer wie auch immer gearteten rechtlichen Beratung gleichzusetzen. Das Leben ist ein liebreizendes Miststück... und das beste, das wir haben! ![]() |
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