Vertragsstrafe von 20.000€ bei Minijob??
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Vertragsstrafe von 20.000€ bei Minijob??

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  #1  
Alt 04.01.2008, 20:38
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Standard Vertragsstrafe von 20.000€ bei Minijob??


HY Leute,
habe heute meinen Minijob Vertrag erhalten der wie folgt betitelt ist:

"Vertrag über geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit"

"Zwischen XXX und XXX wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:"

Was mich stutzig macht ist der Abschnitt Vertragsstrafe:

"
§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.
(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
(4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen."


Ist sowas Gang und Gebe??? Bei einem Minijob auf 400€ Basis 20.000€ Strafe???

Bitte mal um eine kurze Stellungnahme!

DANKE
LG
hdboys
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  #2  
Alt 04.01.2008, 21:04
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VERTRAG NICHT UNTERSCHREIBEN !!
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  #3  
Alt 04.01.2008, 21:11
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Solltest du den Vertrag bereits unterschrieben haben, tritt bitte sofort in die Gewerkschaft ein:

ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Lasse dich unverzüglich beraten, was du da unterschrieben hast.

ist dieser Job über die Arbeitsagentur vermittelt worden?
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  #4  
Alt 04.01.2008, 21:12
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So wie ich das sehe, ist das zu allem Überfluss auch noch ein Abruf-Arbeitsvertrag ....
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  #5  
Alt 05.01.2008, 07:56
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Finger weg.

Konventionalstrafe kenne ich auch, aber NICHT im Bereich von 400€ Jobs bzw. im Angestelltenverhältnis.
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  #6  
Alt 05.01.2008, 13:53
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Hallo,
also nochmal zum Hintergrund...

unterschrieben ist noch nichts...

Es geht darum Termine für die Außendienstmitarbeiter zu vereinbaren.
Pro gemachten Termin gibt es dann gestaffelt einen Festbetrag. Z.B. ab 20 Termine im Monat gibt es 20€ je Termin..ab 30 25€..ab 40 dann 28€ rückwirkend für alle Termine. Bis 10 sinds glaube ich 15€ müsste nochmal nachgucken..habe aber die Provisionsvereinbarung gerade nicht vor mir.

Job ist nicht vom Arbeitsamt..nein..

Ich brauche nur einen Minijob neben dem Studium.

Was bedeutet die Aussage..es ist ein Abruf-Arbeitsvertrag?

Es ist so..dass ich immer im Vorraus die Tage der Außendienstmitarbeiter mitgeteilt bekomme und die Zeitfenster...dann soll ich dafür Terminieren..

hier mal de ganze Vertrag:

Vertrag über
geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:


§ 1 Beginn, Beendigung des Vertrages
(1)
Der Vertrag zwischen Firma und Callagent
wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen.
Erfüllungsort ist Homeoffice.
(2)
Die Firma und der Callagent sind sich einig,
dass die Hauptleistung des Callagent, laut
Provisionsvereinbarung, die telefonische
Beschaffung von Außendienstterminen für die
Repräsentanten der Firma ist.
(3)
Der Vertrag kann mit einer Frist von einer
Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich
gekündigt werden.
§ 2 Aufgabenbereich
(1)
Der Callagent hat die Aufgabe die
telefonische Terminierung von potentiellen
Geschäftskunden durchzuführen.
(2)
Über Kundentermine fertigt der Callagent
schriftliche Berichte auf den von der Firma
vorgegebenen Formularen, in denen z.B.
Angaben zu Datum, Uhrzeiten,
Ansprechpartnern, Potential enthalten sind.
Diese Berichte werden der Firma täglich
übergeben und sind Grundlage der
Provisionsabrechnung.
(3)
Eine private Nutzung von Geschäftsräumen,
Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons,
Internet, Mail oder jeglichem Besitz der
Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn
diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent
überlassen sind, gehen nicht in den Besitz
des Callagent über.
(4)
Der Callagent wird seine Aufgaben
entsprechend den Weisungen der Firma
erfüllen und die Interessen der Firma mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
wahrnehmen.
(5)
Der Callagent ist grundsätzlich persönlich
verpflichtet, die Aufgaben aus diesem
Vertrag wahrzunehmen.
(6)
Der Callagent versichert, keiner weiteren
Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er
verpflichtet sich, jede Aufnahme einer
weiteren Beschäftigung der Firma
unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Vergütung/Provisionen
(1)
Die Provision berechnet sich gemäß der
jeweils aktuellsten
„Provisionsvereinbarung“; diese ist
Bestandteil des Vertrags. Je nach den
betrieblichen Anforderungen der Firma sind
Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“
durch die Firma jederzeit möglich. Die dann
herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“
treten an die Stelle der alten. Der
Callagent wird entsprechend über Änderungen
rechtzeitig per e-Mail informiert.
(2)
Die Firma hat bis spätestens zum 13. des
Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung
über die im Vormonat entstandenen Ansprüche
auf Provision zu erteilen.
(3)
Die Provision wird jeweils am 15. des
Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent
fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf
das der Firma benannte Konto des Callagent.
(4)
Sind Kundentermine auf betrügerische
Subventions- und Provisionserlangung
zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt
weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu
fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die
die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist
berechtigt, einen weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der
dann an die Stelle der vereinbarten
Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt.
§ 4 Abtretungen/Pfändungen
Der Callagent darf seine Vergütung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Firma verpfänden oder an Dritte abtreten.
§ 5 Arbeitsverhinderung
Der Callagent ist verpflichtet, im Falle
einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit
oder aus sonstigen Gründen der Firma
unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, über alle
betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im
Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei
der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach
seinem Ausscheiden Stillschweigen zu
bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen
Callagents der Firma gegenüber zur
Verschwiegenheit über den Inhalt seines
Vertrages verpflichtet.
Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz
zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist
es gesetzlich untersagt personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in
irgendeiner Form zu nutzen. Das
Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren.
Passwörter und Zugangscodes zu allen
elektronischen Systemen der Firma sind
insbesondere zu schützen und nicht an Dritte
weiter zu geben.
(2)
Bei Beendigung des Vertrages sind alle
betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma
herauszugeben.
(3)
Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund
ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der
Firma an derartigen Gegenständen oder
Unterlagen zu.
(4)
Verstößt der Callagent gegen diese oben
beschriebenen Pflichten, so ist die Firma
berechtigt, den weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.
(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
(4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen.
§ 8 Ausschlussklausel
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb
von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend
gemacht werden, andernfalls sind sie
verwirkt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3)
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
(4)
Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden.
Der Callagent versichert, dass alle bei
der Bewerbung gemachten Angaben der
Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben
berechtigen die Firma zur Kündigung des
Vertrages ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist. Jede Veränderung der
arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere
der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat
der Callagent der Firma sofort
mitzuteilen.



Bitte nochmal um eine Stellungnahme...

was bedeutet denn folgendes: "Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden."

Ansonsten erstmal DANKE für Eure vielen Antworten!

LG

Geändert von hdboys (05.01.2008 um 13:56 Uhr)
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  #7  
Alt 05.01.2008, 16:11
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Ich sage dazu jetzt mal meine unmassgebliche persönliche Meinung:

Vertrag über
geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

Du wirst nach Bedarf und Erfordernis beschäftigt.

...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der
Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:

Das Unternehmen darf dir deine Arbeitszeit nach dem Teilzeitarbeitsgesetz vorschreiben. Ob sich die Arbeitszeiten mit deinen Bedürfnissen (Studium) decken, ist völlig uninteressant. Erbringst du die Arbeitsleistung nicht, kann das Unternehmen von dir Schadenersatz verlangen.


§ 1 Beginn, Beendigung des Vertrages
(1)
Der Vertrag zwischen Firma und Callagent
wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen.
Erfüllungsort ist Homeoffice.
Das Unternehmen stellt dir keine Geschäftsräume oder Büros zur Verfügung: für den Arbeitsraum hast du selber Sorge zu tragen, wahrscheinlich arbeitest du von zu Hause aus. Da der Arbeitgeber dir keine Infrastruktur zur Verfügung stellst, hast du selber für diese Infrastruktur zu sorgen. Wenn dein Telephon ausfällt, hast du ein Riesenproblem: du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und machst dich damit schadenersatzpflichtig.


(2)
Die Firma und der Callagent sind sich einig,
dass die Hauptleistung des Callagent, laut
Provisionsvereinbarung, die telefonische
Beschaffung von Außendienstterminen für die
Repräsentanten der Firma ist.
Deine Aufgabe ist die Akquise von Besuchsterminen. Du wirst also nicht für die eigentliche Telephonarbeit entlohnt.

(3)
Der Vertrag kann mit einer Frist von einer
Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich
gekündigt werden.

§ 2 Aufgabenbereich
(1)
Der Callagent hat die Aufgabe die
telefonische Terminierung von potentiellen
Geschäftskunden durchzuführen.
Du bist zu einer Arbeitsleistung verpflichtet. Diese musst du ggf. nachweisen können.


(2)
Über Kundentermine fertigt der Callagent
schriftliche Berichte auf den von der Firma
vorgegebenen Formularen, in denen z.B.
Angaben zu Datum, Uhrzeiten,
Ansprechpartnern, Potential enthalten sind.
Diese Berichte werden der Firma täglich
übergeben und sind Grundlage der
Provisionsabrechnung.
Du bist zu einem täglichen (!) Rapport verpflichtet.
Diesen Rapport musst du nachweisen können. Kannst du dies nicht, ist dies eine Pflichtverletzung, die Schadenersatzansprüche auslöst.



(3)
Eine private Nutzung von Geschäftsräumen,
Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons,
Internet, Mail oder jeglichem Besitz der
Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn
diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent
überlassen sind, gehen nicht in den Besitz
des Callagent über.
Vorsicht! Sollte dir die Firma ein Telephon zum Gebrauch überlassen, darfst du damit nicht privat telefonieren. Genau genommen heisst das, du darfst damit auch kein privates Gespräch annehmen. Vorsicht bei Kontrollmöglichkeiten (Speichermodule)!

(4)
Der Callagent wird seine Aufgaben
entsprechend den Weisungen der Firma
erfüllen und die Interessen der Firma mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
wahrnehmen.
Du bist weisungsgebunden und keineswegs dein eigener Herr. Man verlangt von dir die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, d.h. man verlangt von dir Gesetzeskenntnisse. Zum Beispiel müsstest du wissen, dass du keine Telephonwerbung betreiben darfst und Kunden nur mit deren Einverständnis anrufen darfst. da du aber deren Einverständnis aber nicht hast, darfst du die nicht anrufen. Fazit: dein Job ist gesetzwidrig, dein Arbeitgeber hat dir die juristischen Probleme aus deiner Jobkonstruktion aufgehalst. Möglicherweise machst du dich gegenüber deinem Arbeitgeber sogar Schadenersatzpflichtig ...

(5)
Der Callagent ist grundsätzlich persönlich
verpflichtet, die Aufgaben aus diesem
Vertrag wahrzunehmen.
Du musst den Job selber machen, kannst den Job nicht weitergeben.



(6)
Der Callagent versichert, keiner weiteren
Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er
verpflichtet sich, jede Aufnahme einer
weiteren Beschäftigung der Firma
unverzüglich mitzuteilen.



§ 3 Vergütung/Provisionen
(1)
Die Provision berechnet sich gemäß der
jeweils aktuellsten
„Provisionsvereinbarung“; diese ist
Bestandteil des Vertrags. Je nach den
betrieblichen Anforderungen der Firma sind
Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“
durch die Firma jederzeit möglich. Die dann
herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“
treten an die Stelle der alten. Der
Callagent wird entsprechend über Änderungen
rechtzeitig per e-Mail informiert.
Dein Vertrag ist wertlos. Dein Arbeitgeber darf Provisionsvereinbarungen nach Lust und Laune ändern und muss diese auchj nicht begründen. Du hast kein Widerspruchsrecht.



(2)
Die Firma hat bis spätestens zum 13. des
Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung
über die im Vormonat entstandenen Ansprüche
auf Provision zu erteilen.

(3)
Die Provision wird jeweils am 15. des
Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent
fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf
das der Firma benannte Konto des Callagent.

(4)
Sind Kundentermine auf betrügerische
Subventions- und Provisionserlangung
zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt
weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu
fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die
die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist
berechtigt, einen weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der
dann an die Stelle der vereinbarten
Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt.

Hier greift der "ordentliche Kaufmann".
(Wenn z.B. ein Kunde einen unterschriebenen Vertrag anficht ... )


§ 4 Abtretungen/Pfändungen
Der Callagent darf seine Vergütung nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der
Firma verpfänden oder an Dritte abtreten.
Wenn man einen Kredit am laufen hat, tritt man normalerweise sein Einkommen zwecks Schuldentilgung an die Bank ab. ich interpretiere den Satz so, dass du dem Unternehmen gegenüber deine Verbindlichkeiten offenbaren musst. Tust du dies nicht, wäre dies wieder eine Vertragsverletzung.


§ 5 Arbeitsverhinderung
Der Callagent ist verpflichtet, im Falle
einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit
oder aus sonstigen Gründen der Firma
unverzüglich Mitteilung zu machen.
Bist du an der Arbeit gehindert, musst du "ohne schuldhafte (!) Verzögerung deinem Arbeitgeber Meldung erstatten. Das heisst: so schnell wie das ohne Blaulicht möglich ist.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, über alle
betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im
Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei
der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach
seinem Ausscheiden Stillschweigen zu
bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen
Callagents der Firma gegenüber zur
Verschwiegenheit über den Inhalt seines
Vertrages verpflichtet.

Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz
zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist
es gesetzlich untersagt personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in
irgendeiner Form zu nutzen. Das
Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren.
Hier verlangt man von dir detaillierte Kenntnisse des Datenschutzgesetzes. Das bezieht sich natürlich nicht nur auf deinen Arbeitgeber, sondern auch auf deine Kundschaft.

Ich gehe davon aus, dass dieser Satz ebenfalls ein superfaules Überraschungsei ist.



Passwörter und Zugangscodes zu allen
elektronischen Systemen der Firma sind
insbesondere zu schützen und nicht an Dritte
weiter zu geben.
(2)

Bei Beendigung des Vertrages sind alle
betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma
herauszugeben.

(3)
Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund
ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der
Firma an derartigen Gegenständen oder
Unterlagen zu.

(4)
Verstößt der Callagent gegen diese oben
beschriebenen Pflichten, so ist die Firma
berechtigt, den weiter gehenden
Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

§ 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger
Beendigung
(1)
Der Callagent verpflichtet sich, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu
zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis
vertragswidrig vorzeitig beendet.,
Die Vertragsstrafe ist abstrus hoch und bewirkt schlussendlich, dass du keinen Rechtsanwalt, der ja nach Gebührenordnung abrechnet, bezahlen kannst. Dir bliebe nur das Armenrecht (Beratungsscheine, Prozesskostenhilfe)


(2)
Ist eine betrügerische Provisionserlangung
nachgewiesen, so ist der Callagent
verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v.
20.000,-- € zu zahlen.
Dir einen Verstoss nachzuweisen, dürfte wohl eher zu den leichteren Übungen gehören.

(3)
Die Firma ist in jedem Fall berechtigt,
einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch
geltend zu machen, der dann an die Stelle
der vereinbarten Vertragsstrafe tritt.
Das Unternehmen behält sich vor, auch höheren Schadenersatz als 20.000 € geltend zu machen.


(
__________________
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Geändert von nontestatum (05.01.2008 um 16:51 Uhr)
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  #8  
Alt 05.01.2008, 16:51
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4)
Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der
Provisionsauszahlung, sobald der Callagent
mindestens einen Bestandteil dieses
Vertrages bewusst oder ----->>>>unbewusst verletzt
oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf
Rückhaltung der Provision gilt solange der
Callagent sich wieder Vertragsgerecht
verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die
zurückgehaltenen Provisionen sofort
auszuzahlen.
Dein Arbeitgeber darf dir deinen Lohn nach Lust und Laune oder aber auch garnicht auszahlen. Er muss eigentlich nur eine faule Ausrede vorschieben ...


§ 8 Ausschlussklausel
Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb
von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend
gemacht werden, andernfalls sind sie
verwirkt.
Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag musst du innerhalb von 8 Wochen einklagen, sonst sind sie verfallen.


§ 9 Schlussbestimmungen
(1)
Nebenabreden und Änderungen des Vertrags
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
Schriftform. Dieses Formerfordernis kann
weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Worte sind Schall und Rauch. Alles das, was man dir GESAGT hat, ist wertlos. Es zählt nur das, was du schwarz auf weiss gestempelt und gesiegelt hast.


(3)
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner
Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
(4)
Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden.

Der Callagent versichert, dass alle bei
der Bewerbung gemachten Angaben der
Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben
berechtigen die Firma zur Kündigung des
Vertrages ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist.

Jede Veränderung der
arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere
der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat
der Callagent der Firma sofort
mitzuteilen.



Bitte nochmal um eine Stellungnahme...

was bedeutet denn folgendes: "Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht
auf Versicherungsfreiheit ist erläutert
worden."
Auch bei einem 400€-Job kann man Rentenansprüche erwerben. Dazu muss man aber gegenüber dem Arbeitgeber explizit den Wunsch äussern und auch eigene Beiträge aus dem Einkommen zahlen.
(Aufgabe der Versicherungsfreiheit = Erwerb auf Rentenanspruch)

Es ist vorgeschrieben, dass dieser Hinweis dem Arbeitnehmer gegeben werden muss.


Ansonsten erstmal DANKE für Eure vielen Antworten!

LG



ES IST GANZ EINDEUTIG UND KLAR, DASS EIN SOLCHER VERTRAG NIEMALS NIE UND NIMMER NICHT UNTERSCHRIEBEN WERDEN DARF !!

Der Vertrag ist ein Fall für einen Rechtsanwalt !



NICHT UNTERSCHREIBEN !!
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Geändert von nontestatum (05.01.2008 um 16:54 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
hdboys (29.02.2008)

  #9  
Alt 07.01.2008, 14:01
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Hy,
habe der Firma geschrieben..und eine Antwort bekommen...normaler Text bin ich...FETT die Firma:

Es sind keine Arbeitszeiten angegeben.
IST NICHT NÖTIG, DA AUF PROVISION GEARBEITET WIRD!
Es wird verlangt, dass ich auf Abruf arbeiten soll.
KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN!

Mit §4 erwarten Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von mir.
WIRD RAUS GENOMMEN, IST EIN VERSEHEN

Die juristischen Probleme die mit dem Anrufen von potentiellen Kunden entstehen können werden mir aufgehalst. Ich darf ja offiziell nur Kunden mit deren Einverständnis anrufen.
DAS IST NICHT KORREKT! DIES GILT NUR FÜR PRIVATPERSONEN, NICHT FÜR GESCHÄFTSKUNDEN. DIESE DÜRFEN IMMER AUS WERBEZWECKEN ANGERUFEN WERDEN!


Provisionsvereinbarungen können jederzeit ohne Begründung geändert werden.
KÖNNEN WIR AUF „MIT BEGRÜNDUNG“ ÄNDERN


Sie erwarten detaillierte Kenntnisse des BDSG.
NEIN, SIE MÜSSEN NUR WISSEN, DAS KEINE DATEN AN DRITTE GEGEBEN WERDEN DÜRFEN!


Die Vertragsstrafen sind abstrus hoch.
KÖNNEN WIR HALBIEREN! WENN KEINER ES VOR HAT DEN VERTRAG ZU BRECHEN IST DAS WOHL KAUM EIN PROBLEM


Unbewusste Verstöße gegen den Vertrag werden gerügt und berechtigen zur Zurückhaltung der Gehaltszahlungen.
„UNBEWUSST“ KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN
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  #10  
Alt 07.01.2008, 15:23
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1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ach nee, schau mal an, was jetzt auf einmal alles möglich ist.

Das ändert aber nichts daran, dass das immer noch eine Suppe nach Gutsherrenart ist.

Immerhin ist man ja so nett, die Konventionalstrafe von 20.000€ auf 10.000€ zu senken. Oder anders ausgedrückt: man will jetzt keine 40.000 DM mehr, sondern nur noch 20.000 DM.

Dann sollst du nur Geschäftskunden anrufen. Kannst du dir eigentlich vorstellen, wieviele Telefonate du führen musst, damit 1 einziger Besuchstermin zustande kommt?

Bitte tue dir selber einen Gefallen und unterschreibe den Vertrag nicht.

Wenn ich dich nicht überzeugen konnte, dann hole bitte eine weitere Meinung ein:

Bitte hier: Chefduzen - Forum der Ausgebeuteten | Startseite


<<<--- Das bist du, wenn du den Vertrag unterschreibst ...
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soisrecht2 (08.01.2008)

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