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#1
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| HY Leute, habe heute meinen Minijob Vertrag erhalten der wie folgt betitelt ist: "Vertrag über geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" "Zwischen XXX und XXX wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart:" Was mich stutzig macht ist der Abschnitt Vertragsstrafe: " § 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger Beendigung (1) Der Callagent verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis vertragswidrig vorzeitig beendet. (2) Ist eine betrügerische Provisionserlangung nachgewiesen, so ist der Callagent verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,-- € zu zahlen. (3) Die Firma ist in jedem Fall berechtigt, einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der dann an die Stelle der vereinbarten Vertragsstrafe tritt. (4) Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der Provisionsauszahlung, sobald der Callagent mindestens einen Bestandteil dieses Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf Rückhaltung der Provision gilt solange der Callagent sich wieder Vertragsgerecht verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die zurückgehaltenen Provisionen sofort auszuzahlen." Ist sowas Gang und Gebe??? Bei einem Minijob auf 400€ Basis 20.000€ Strafe??? Bitte mal um eine kurze Stellungnahme! DANKE LG hdboys |
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#3
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| Solltest du den Vertrag bereits unterschrieben haben, tritt bitte sofort in die Gewerkschaft ein: ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Lasse dich unverzüglich beraten, was du da unterschrieben hast. ist dieser Job über die Arbeitsagentur vermittelt worden?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Finger weg. Konventionalstrafe kenne ich auch, aber NICHT im Bereich von 400€ Jobs bzw. im Angestelltenverhältnis. |
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#6
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| Hallo, also nochmal zum Hintergrund... unterschrieben ist noch nichts... Es geht darum Termine für die Außendienstmitarbeiter zu vereinbaren. Pro gemachten Termin gibt es dann gestaffelt einen Festbetrag. Z.B. ab 20 Termine im Monat gibt es 20€ je Termin..ab 30 25€..ab 40 dann 28€ rückwirkend für alle Termine. Bis 10 sinds glaube ich 15€ müsste nochmal nachgucken..habe aber die Provisionsvereinbarung gerade nicht vor mir. Job ist nicht vom Arbeitsamt..nein.. Ich brauche nur einen Minijob neben dem Studium. Was bedeutet die Aussage..es ist ein Abruf-Arbeitsvertrag? Es ist so..dass ich immer im Vorraus die Tage der Außendienstmitarbeiter mitgeteilt bekomme und die Zeitfenster...dann soll ich dafür Terminieren.. hier mal de ganze Vertrag: Vertrag über geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit ...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart: § 1 Beginn, Beendigung des Vertrages (1) Der Vertrag zwischen Firma und Callagent wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen. Erfüllungsort ist Homeoffice. (2) Die Firma und der Callagent sind sich einig, dass die Hauptleistung des Callagent, laut Provisionsvereinbarung, die telefonische Beschaffung von Außendienstterminen für die Repräsentanten der Firma ist. (3) Der Vertrag kann mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. § 2 Aufgabenbereich (1) Der Callagent hat die Aufgabe die telefonische Terminierung von potentiellen Geschäftskunden durchzuführen. (2) Über Kundentermine fertigt der Callagent schriftliche Berichte auf den von der Firma vorgegebenen Formularen, in denen z.B. Angaben zu Datum, Uhrzeiten, Ansprechpartnern, Potential enthalten sind. Diese Berichte werden der Firma täglich übergeben und sind Grundlage der Provisionsabrechnung. (3) Eine private Nutzung von Geschäftsräumen, Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons, Internet, Mail oder jeglichem Besitz der Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent überlassen sind, gehen nicht in den Besitz des Callagent über. (4) Der Callagent wird seine Aufgaben entsprechend den Weisungen der Firma erfüllen und die Interessen der Firma mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. (5) Der Callagent ist grundsätzlich persönlich verpflichtet, die Aufgaben aus diesem Vertrag wahrzunehmen. (6) Der Callagent versichert, keiner weiteren Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung der Firma unverzüglich mitzuteilen. § 3 Vergütung/Provisionen (1) Die Provision berechnet sich gemäß der jeweils aktuellsten „Provisionsvereinbarung“; diese ist Bestandteil des Vertrags. Je nach den betrieblichen Anforderungen der Firma sind Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“ durch die Firma jederzeit möglich. Die dann herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“ treten an die Stelle der alten. Der Callagent wird entsprechend über Änderungen rechtzeitig per e-Mail informiert. (2) Die Firma hat bis spätestens zum 13. des Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung über die im Vormonat entstandenen Ansprüche auf Provision zu erteilen. (3) Die Provision wird jeweils am 15. des Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma benannte Konto des Callagent. (4) Sind Kundentermine auf betrügerische Subventions- und Provisionserlangung zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist berechtigt, einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der dann an die Stelle der vereinbarten Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt. § 4 Abtretungen/Pfändungen Der Callagent darf seine Vergütung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma verpfänden oder an Dritte abtreten. § 5 Arbeitsverhinderung Der Callagent ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen. § 6 Verschwiegenheitspflicht (1) Der Callagent verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen Callagents der Firma gegenüber zur Verschwiegenheit über den Inhalt seines Vertrages verpflichtet. Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist es gesetzlich untersagt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in irgendeiner Form zu nutzen. Das Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren. Passwörter und Zugangscodes zu allen elektronischen Systemen der Firma sind insbesondere zu schützen und nicht an Dritte weiter zu geben. (2) Bei Beendigung des Vertrages sind alle betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma herauszugeben. (3) Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Firma an derartigen Gegenständen oder Unterlagen zu. (4) Verstößt der Callagent gegen diese oben beschriebenen Pflichten, so ist die Firma berechtigt, den weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen. § 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger Beendigung (1) Der Callagent verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis vertragswidrig vorzeitig beendet. (2) Ist eine betrügerische Provisionserlangung nachgewiesen, so ist der Callagent verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,-- € zu zahlen. (3) Die Firma ist in jedem Fall berechtigt, einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der dann an die Stelle der vereinbarten Vertragsstrafe tritt. (4) Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der Provisionsauszahlung, sobald der Callagent mindestens einen Bestandteil dieses Vertrages bewusst oder unbewusst verletzt oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf Rückhaltung der Provision gilt solange der Callagent sich wieder Vertragsgerecht verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die zurückgehaltenen Provisionen sofort auszuzahlen. § 8 Ausschlussklausel Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt. § 9 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (3) Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (4) Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit ist erläutert worden. Der Callagent versichert, dass alle bei der Bewerbung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben berechtigen die Firma zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Jede Veränderung der arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat der Callagent der Firma sofort mitzuteilen. Bitte nochmal um eine Stellungnahme... was bedeutet denn folgendes: "Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit ist erläutert worden." Ansonsten erstmal DANKE für Eure vielen Antworten! LG Geändert von hdboys (05.01.2008 um 13:56 Uhr) |
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#7
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| Ich sage dazu jetzt mal meine unmassgebliche persönliche Meinung: Vertrag über geringfügig beschäftigt kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit Du wirst nach Bedarf und Erfordernis beschäftigt. ...zwischen x und y wird nachfolgender Teilzeitarbeitsvertrag, mit dem Recht zum Abruf der Arbeitsleistung durch die Firma vereinbart: Das Unternehmen darf dir deine Arbeitszeit nach dem Teilzeitarbeitsgesetz vorschreiben. Ob sich die Arbeitszeiten mit deinen Bedürfnissen (Studium) decken, ist völlig uninteressant. Erbringst du die Arbeitsleistung nicht, kann das Unternehmen von dir Schadenersatz verlangen. § 1 Beginn, Beendigung des Vertrages (1) Der Vertrag zwischen Firma und Callagent wird mit Wirkung vom xxxx geschlossen. Erfüllungsort ist Homeoffice. Das Unternehmen stellt dir keine Geschäftsräume oder Büros zur Verfügung: für den Arbeitsraum hast du selber Sorge zu tragen, wahrscheinlich arbeitest du von zu Hause aus. Da der Arbeitgeber dir keine Infrastruktur zur Verfügung stellst, hast du selber für diese Infrastruktur zu sorgen. Wenn dein Telephon ausfällt, hast du ein Riesenproblem: du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen und machst dich damit schadenersatzpflichtig. (2) Die Firma und der Callagent sind sich einig, dass die Hauptleistung des Callagent, laut Provisionsvereinbarung, die telefonische Beschaffung von Außendienstterminen für die Repräsentanten der Firma ist. Deine Aufgabe ist die Akquise von Besuchsterminen. Du wirst also nicht für die eigentliche Telephonarbeit entlohnt. (3) Der Vertrag kann mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. § 2 Aufgabenbereich (1) Der Callagent hat die Aufgabe die telefonische Terminierung von potentiellen Geschäftskunden durchzuführen. Du bist zu einer Arbeitsleistung verpflichtet. Diese musst du ggf. nachweisen können. (2) Über Kundentermine fertigt der Callagent schriftliche Berichte auf den von der Firma vorgegebenen Formularen, in denen z.B. Angaben zu Datum, Uhrzeiten, Ansprechpartnern, Potential enthalten sind. Diese Berichte werden der Firma täglich übergeben und sind Grundlage der Provisionsabrechnung. Du bist zu einem täglichen (!) Rapport verpflichtet. Diesen Rapport musst du nachweisen können. Kannst du dies nicht, ist dies eine Pflichtverletzung, die Schadenersatzansprüche auslöst. (3) Eine private Nutzung von Geschäftsräumen, Bürogeräten, Mobiltelefon, Festnetztelefons, Internet, Mail oder jeglichem Besitz der Firma ist untersagt. Gegenstände, auch wenn diese zur dauerhaften Nutzung dem Callagent überlassen sind, gehen nicht in den Besitz des Callagent über. Vorsicht! Sollte dir die Firma ein Telephon zum Gebrauch überlassen, darfst du damit nicht privat telefonieren. Genau genommen heisst das, du darfst damit auch kein privates Gespräch annehmen. Vorsicht bei Kontrollmöglichkeiten (Speichermodule)! (4) Der Callagent wird seine Aufgaben entsprechend den Weisungen der Firma erfüllen und die Interessen der Firma mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen. Du bist weisungsgebunden und keineswegs dein eigener Herr. Man verlangt von dir die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, d.h. man verlangt von dir Gesetzeskenntnisse. Zum Beispiel müsstest du wissen, dass du keine Telephonwerbung betreiben darfst und Kunden nur mit deren Einverständnis anrufen darfst. da du aber deren Einverständnis aber nicht hast, darfst du die nicht anrufen. Fazit: dein Job ist gesetzwidrig, dein Arbeitgeber hat dir die juristischen Probleme aus deiner Jobkonstruktion aufgehalst. Möglicherweise machst du dich gegenüber deinem Arbeitgeber sogar Schadenersatzpflichtig ... (5) Der Callagent ist grundsätzlich persönlich verpflichtet, die Aufgaben aus diesem Vertrag wahrzunehmen. Du musst den Job selber machen, kannst den Job nicht weitergeben. (6) Der Callagent versichert, keiner weiteren Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Er verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung der Firma unverzüglich mitzuteilen. § 3 Vergütung/Provisionen (1) Die Provision berechnet sich gemäß der jeweils aktuellsten „Provisionsvereinbarung“; diese ist Bestandteil des Vertrags. Je nach den betrieblichen Anforderungen der Firma sind Änderungen dieser „Provisionsvereinbarung“ durch die Firma jederzeit möglich. Die dann herausgegebenen „Provisionsvereinbarung“ treten an die Stelle der alten. Der Callagent wird entsprechend über Änderungen rechtzeitig per e-Mail informiert. Dein Vertrag ist wertlos. Dein Arbeitgeber darf Provisionsvereinbarungen nach Lust und Laune ändern und muss diese auchj nicht begründen. Du hast kein Widerspruchsrecht. (2) Die Firma hat bis spätestens zum 13. des Folgemonats dem Callagent eine Abrechnung über die im Vormonat entstandenen Ansprüche auf Provision zu erteilen. (3) Die Provision wird jeweils am 15. des Folgemonats zur Auszahlung an den Callagent fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma benannte Konto des Callagent. (4) Sind Kundentermine auf betrügerische Subventions- und Provisionserlangung zurückzuführen, so ist die Firma berechtigt weiteren Schadensersatz vom Arbeitnehmer zu fordern. Mindestens jedoch in der Höhe die die Firma an Schaden erleidet. Die Firma ist berechtigt, einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der dann an die Stelle der vereinbarten Vertragsstrafe aus diesem Vertrag tritt. Hier greift der "ordentliche Kaufmann". (Wenn z.B. ein Kunde einen unterschriebenen Vertrag anficht ... ) § 4 Abtretungen/Pfändungen Der Callagent darf seine Vergütung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma verpfänden oder an Dritte abtreten. Wenn man einen Kredit am laufen hat, tritt man normalerweise sein Einkommen zwecks Schuldentilgung an die Bank ab. ich interpretiere den Satz so, dass du dem Unternehmen gegenüber deine Verbindlichkeiten offenbaren musst. Tust du dies nicht, wäre dies wieder eine Vertragsverletzung. § 5 Arbeitsverhinderung Der Callagent ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen. Bist du an der Arbeit gehindert, musst du "ohne schuldhafte (!) Verzögerung deinem Arbeitgeber Meldung erstatten. Das heisst: so schnell wie das ohne Blaulicht möglich ist. § 6 Verschwiegenheitspflicht (1) Der Callagent verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei der Firma zur Kenntnis gelangen, auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren. Ebenso ist der Callagent anderen Callagents der Firma gegenüber zur Verschwiegenheit über den Inhalt seines Vertrages verpflichtet. Insbesondere ist das Bundesdatenschutzgesetz zu beachten. Bei der Datenverarbeitung ist es gesetzlich untersagt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder in irgendeiner Form zu nutzen. Das Datengeheimnis laut BDSG ist zu wahren. Hier verlangt man von dir detaillierte Kenntnisse des Datenschutzgesetzes. Das bezieht sich natürlich nicht nur auf deinen Arbeitgeber, sondern auch auf deine Kundschaft. Ich gehe davon aus, dass dieser Satz ebenfalls ein superfaules Überraschungsei ist. Passwörter und Zugangscodes zu allen elektronischen Systemen der Firma sind insbesondere zu schützen und nicht an Dritte weiter zu geben. (2) Bei Beendigung des Vertrages sind alle betrieblichen Unterlagen sowie etwa Firma herauszugeben. (3) Dem Callagent steht aus keinem Rechtsgrund ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Firma an derartigen Gegenständen oder Unterlagen zu. (4) Verstößt der Callagent gegen diese oben beschriebenen Pflichten, so ist die Firma berechtigt, den weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen. § 7 Vertragsstrafe bei vorzeitiger Beendigung (1) Der Callagent verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-- € zu zahlen, wenn er das Vertragsverhältnis vertragswidrig vorzeitig beendet., Die Vertragsstrafe ist abstrus hoch und bewirkt schlussendlich, dass du keinen Rechtsanwalt, der ja nach Gebührenordnung abrechnet, bezahlen kannst. Dir bliebe nur das Armenrecht (Beratungsscheine, Prozesskostenhilfe) (2) Ist eine betrügerische Provisionserlangung nachgewiesen, so ist der Callagent verpflichtet eine Vertragsstrafe i.H.v. 20.000,-- € zu zahlen. Dir einen Verstoss nachzuweisen, dürfte wohl eher zu den leichteren Übungen gehören. (3) Die Firma ist in jedem Fall berechtigt, einen weiter gehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, der dann an die Stelle der vereinbarten Vertragsstrafe tritt. Das Unternehmen behält sich vor, auch höheren Schadenersatz als 20.000 € geltend zu machen. (
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (05.01.2008 um 16:51 Uhr) |
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#8
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| 4) Die Firma hat das Recht der Rückhaltung der Provisionsauszahlung, sobald der Callagent mindestens einen Bestandteil dieses Vertrages bewusst oder ----->>>>unbewusst verletzt oder nicht erfüllt. Dieses Recht auf Rückhaltung der Provision gilt solange der Callagent sich wieder Vertragsgerecht verhält. Dann ist die Firma verpflichtet die zurückgehaltenen Provisionen sofort auszuzahlen. Dein Arbeitgeber darf dir deinen Lohn nach Lust und Laune oder aber auch garnicht auszahlen. Er muss eigentlich nur eine faule Ausrede vorschieben ... § 8 Ausschlussklausel Ansprüche aus dem Vertrag müssen innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag musst du innerhalb von 8 Wochen einklagen, sonst sind sie verfallen. § 9 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. (2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Worte sind Schall und Rauch. Alles das, was man dir GESAGT hat, ist wertlos. Es zählt nur das, was du schwarz auf weiss gestempelt und gesiegelt hast. (3) Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (4) Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit ist erläutert worden. Der Callagent versichert, dass alle bei der Bewerbung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben berechtigen die Firma zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Jede Veränderung der arbeitnehmerbezogenen Daten, insbesondere der Wohnanschrift und Krankenkassen, hat der Callagent der Firma sofort mitzuteilen. Bitte nochmal um eine Stellungnahme... was bedeutet denn folgendes: "Der Erwerb auf Rentenanspruch durch Verzicht auf Versicherungsfreiheit ist erläutert worden." Auch bei einem 400€-Job kann man Rentenansprüche erwerben. Dazu muss man aber gegenüber dem Arbeitgeber explizit den Wunsch äussern und auch eigene Beiträge aus dem Einkommen zahlen. (Aufgabe der Versicherungsfreiheit = Erwerb auf Rentenanspruch) Es ist vorgeschrieben, dass dieser Hinweis dem Arbeitnehmer gegeben werden muss. Ansonsten erstmal DANKE für Eure vielen Antworten! LG ES IST GANZ EINDEUTIG UND KLAR, DASS EIN SOLCHER VERTRAG NIEMALS NIE UND NIMMER NICHT UNTERSCHRIEBEN WERDEN DARF !! Der Vertrag ist ein Fall für einen Rechtsanwalt ! NICHT UNTERSCHREIBEN !!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (05.01.2008 um 16:54 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
hdboys (29.02.2008) | ||
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#9
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| Hy, habe der Firma geschrieben..und eine Antwort bekommen...normaler Text bin ich...FETT die Firma: Es sind keine Arbeitszeiten angegeben. IST NICHT NÖTIG, DA AUF PROVISION GEARBEITET WIRD! Es wird verlangt, dass ich auf Abruf arbeiten soll. KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN! Mit §4 erwarten Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von mir. WIRD RAUS GENOMMEN, IST EIN VERSEHEN Die juristischen Probleme die mit dem Anrufen von potentiellen Kunden entstehen können werden mir aufgehalst. Ich darf ja offiziell nur Kunden mit deren Einverständnis anrufen. DAS IST NICHT KORREKT! DIES GILT NUR FÜR PRIVATPERSONEN, NICHT FÜR GESCHÄFTSKUNDEN. DIESE DÜRFEN IMMER AUS WERBEZWECKEN ANGERUFEN WERDEN! Provisionsvereinbarungen können jederzeit ohne Begründung geändert werden. KÖNNEN WIR AUF „MIT BEGRÜNDUNG“ ÄNDERN Sie erwarten detaillierte Kenntnisse des BDSG. NEIN, SIE MÜSSEN NUR WISSEN, DAS KEINE DATEN AN DRITTE GEGEBEN WERDEN DÜRFEN! Die Vertragsstrafen sind abstrus hoch. KÖNNEN WIR HALBIEREN! WENN KEINER ES VOR HAT DEN VERTRAG ZU BRECHEN IST DAS WOHL KAUM EIN PROBLEM Unbewusste Verstöße gegen den Vertrag werden gerügt und berechtigen zur Zurückhaltung der Gehaltszahlungen. „UNBEWUSST“ KÖNNEN WIR RAUSNEHMEN |
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#10
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| Ach nee, schau mal an, was jetzt auf einmal alles möglich ist. Das ändert aber nichts daran, dass das immer noch eine Suppe nach Gutsherrenart ist. Immerhin ist man ja so nett, die Konventionalstrafe von 20.000€ auf 10.000€ zu senken. Oder anders ausgedrückt: man will jetzt keine 40.000 DM mehr, sondern nur noch 20.000 DM. ![]() Dann sollst du nur Geschäftskunden anrufen. Kannst du dir eigentlich vorstellen, wieviele Telefonate du führen musst, damit 1 einziger Besuchstermin zustande kommt? Bitte tue dir selber einen Gefallen und unterschreibe den Vertrag nicht. Wenn ich dich nicht überzeugen konnte, dann hole bitte eine weitere Meinung ein: Bitte hier: Chefduzen - Forum der Ausgebeuteten | Startseite ![]() <<<--- Das bist du, wenn du den Vertrag unterschreibst ...
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soisrecht2 (08.01.2008) | ||
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