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#1
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| Also, ich versuche mal zu erklären, worum es geht. Ich arbeite nun schon seit knapp 10 Jahren in einem Kindergarten als Erzieherin (Zweitkraft) und seit ca. 7 Jahren auf einem unbefristeten Vertrag. Jetzt ist es so, dass wir in diesem Jahr anbauen wollen, wodurch dann zwei Gruppenleiterstellen (unbefristet) frei werden und auf einer befristeten Gruppenleiterstelle ist noch eine Kollegin. Diese wird sich natürlich auch auf die unbefristete Stelle bewerben. Ebenso eine weiter Kollegin, die seit 3 Jahren bei uns ist. Unsere Leitung will diese beiden Kolleginnen auf jeden Fall auf die unbefristeten Stellen setzen, weil sie ja noch keinen festen Verträge haben. Und so wie im Moment der aktuelle Stand ist, würde für mich die befristete Stelle (Mutterschutz) übrig bleiben. Ich könnte aber nicht zurück auf meine Stelle, falls die Kollegin wieder kommt. Ist das überhaupt möglich, dass ich nach 10 Jahren auf eine befristete Stelle komme oder müssen erst mal andere dran glauben, die eh noch keine feste Stelle haben? Vor allem ist das sehr wahrscheinlich die letzte Chance für mich dort auf eine Gruppenleiterstelle zu kommen. Oh man, es tut mir echt leid, dass das so verwirrend ist. Aber es ist echt so schwer, das zu erklären. Also, falls noch Fragen sind......gerne... |
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#2
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| HGallo und herzlich Willkommen TiffyMay, ... du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, warum sollte sich das ändern? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Weil ich mich gerne auf die Stelle der Gruppenleitung bewerben möchte. Und dafür müsste ich einen neuen AV unterschreiben. Und da dann nur noch die befristete Stelle frei wäre, müsste ich die nehmen.... |
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