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#1
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| Hallo Zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen: bin 42, Verheiratet und habe ein Kind. Um meine Fragen so gut wie möglich beantworten zu können, werde ich euch zu erst die Situation beschreiben: Ich arbeite seit über 2 Jahren als Techniker in der Entwicklung bei einer sehr großen und bekannten Firma. Nach 1 Jahr Befristung wurde mir ein unbefristeter Arbeitsvertrag (Tarifvertrag) angeboten auf eine bessere Stelle und entsprechend auch vergütet, ebenso in der Entwicklung. Ab 2011 sollen aber in der Entwicklung einige Millionen gespart werden, das Geld wird auch aus dem Budget fehlen. Als Lösung für die langjährigen Ersparnisse hat sich die oberste Leitung ausgedacht … Aufhebungsverträge anzubieten. Es wurden gezielt Personen gewählte: einige die kurz vor der Rente sind, einige die als letzten gekommen sind (da finde ich mich auch) und einige Teilzeitkräfte. Muss ich dazu sagen dass alle betroffene sind sehr ruhige Kollegen, die noch nie Sch.. gebaut haben, die immer dass machen was der Chef auch verlangt. Diese Aufhebungsverträge sind auf „freiwillige“ Basis anzunehmen. Wenn man diese Verträge nicht annimmt, könnte eine Kündigung aus betrieblichen Gründen nicht folgen, weil der Laden exzellent läuft, es gibt Bestellungen ohne Ende, es wird mit Zusatzschichten und Sonntagsarbeit geschafft. Da ich unheimlich gerne in der Firma weiter bleiben will, habe ich mich intern, in eine andere Abteilung, auf eine unbefristete Stelle beworben (vor 2 Monate). Nach dem ich in der neue Abt. erfolgreich einige Tage Probearbeit geleistet habe, wurde mir eine ähnliche Stelle zugesagt, aaaber… mit einem befristetes Arbeitsvertrag, höchstens über 2 Jahre. Die unbefristete Stelle auf der ich mich beworben habe wurde „kurzfristig“ einem anderen Mitarbeiter gegeben, Mitarbeiter der als befristet angestellt war (der aber auf der Stelle nicht so recht passt, da er keine Techniker ist, was in der Stellenausschreibung Voraussetzung war). So, jetzt habe ich die Wahl von unbefristet auf 2 Jahre befristet zu wechseln (ich muss mich bis Montag früh entscheiden), oder, einfach abwarten und nichts tun. Wenn ich aber den Aufhebungsvertrag nicht annehme, werde ich vielleicht unter Druck gesetzt oder innenbetrieblich nach „Lust und Laune“ versetzt (mögliche Umstrukturierung). Jetzt meine Fragen: 1. ist es gesetzlich erlaubt einen Vertrag aus unbefristetes in befristetes Arbeitsverhältnis zu ändern? Die befristete Stelle die mir angeboten wurde ist auf Grund der hohen Auftragslage genehmigt worden. 2. der Kollege (Arbeiter) der die unbefristete Stelle (in das andere Abt.) bekommen hat, auf dem ich mich auch beworben habe, hat erst vor kurzem die Grundausbildung beendet, ist ca. 20 Jahre alt, nicht verheiratet, hat keine Kinder, ist kein Techniker oder Ing. und hatte ein befristetes Vertrag. In der Stellenausschreibung stand als Voraussetzung Technikerausbildung (was ich allerdings habe). War das gesetzlich zur Recht? 3. Was würdet ihr machen, wie würdet ihr in so eine Situation vorgehen? Vielen Dank im Voraus für Antwort und Rat, Gruß, Zorri |
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#2
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| Voraussetzung für die Richtigkeit meiner Antwort ist, dass die jetzige unbefristete Stelle und die neue befristete Stelle innerhalb der selben Firma sind. Dann gilt folgendes: 1) Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag ist unwirksam befristet, wenn vorher bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (übrigens egal wann und wie lange) Somit wäre in Deinem Fall eine zeitliche Befristung unwirksam. ABER: Das klingt mir danach, dass es sich hierbei nicht um eine zeitlich befristete Stelle sondern um eine Befristung mit Sachgrund handelt. Dann wäre die Befristung möglich und wirksam. Ob der Sachgrund "hohe Auftragslage" einer gerichtlichen Überprüfung stand hält kann hier mit diesen Info's nicht beantwortet werden. 2) Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitgebers wen er einstellt. Gibt es einen Betriebsrat? Dann würde ich diesen mal fragen was da lief. 3) Einen wirksam befristeten AV würde ich an Deiner Stelle nicht unterschreiben. Ggf. würde ich mich nach Alternativen umschauen. Du hats ja keinen Druck, da betriebsbedingte Kündigungen nach Deiner Aussage wohl nicht kommen werden. Du solltest aber auch mal mit dem BR sprechen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
Zorri (27.11.2010) | ||
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#3
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| Zu Erst danke mal für die Antworten und Vorschlägen! ------------------------------------- Ja, die neue Stelle ist in der gleiche Firma, nur andere Abteilung. ------------------------------------- Zu 1. Welchen Sachgrund die neue befristete Stelle hat, kann ich nicht sagen, diese Stelle wurde noch nicht ausgeschrieben (veröffentlicht), sie wurde mir nur mündlich erwähnt und vorgeschlagen. Frage 1.1 Ist es Voraussetzung dass ich zu erst kündigen muss um die befristete Stelle annehmen zu können? ------------------------------------- Zu 2. Ja, es gibt einen BR, der mich überreden will dass wenn ich nicht Aufhebungsv. annehme und auch keine angebotene Stelle (auch befristet, oder schichten und auch mit weniger Gehalt die mir innerhalb der Firma angeboten werden!) droht mir in Zukunft doch eine Kündigung. Obwohl die gute Auftragslage und auch anhand der öffentliche Aussage der Firma dass es keine betriebsbedingte Kündigungen geben werden bis im Jahr 201x (dass sind noch einige Jahren, und die Aussage gilt weltweit!), der BR spielt mit dem AG mit. ------------------------------------- Zu 3. Auf der 2 Jahre Befristete Stelle sollen noch Schulungen und Seminare in Vollzeit folgen, Schulungen die ich in den nächsten halbes Jahr hinter mir haben soll und diese werden von der AG auch bezahlt. Anschließend den Schulungen werde ich auch eine Entgeltgruppe höher eingestuft werden. Wenn ich dass ganze so betrachte, da würde ich mich beruflich weiter entwickeln und ich würde auch 2 Jahre Zeit haben mich auf Stellen umzukucken, Stellen die jetzt auf meinem Profil nicht 100%-ig passen würden. Frage 3.1 Wenn ich den 2 jähriges Vertrag annehme, was für einen Kündigungsschutz habe ich? Ist es möglich dass über Nacht diese Stelle abgeschafft werden kann und ich nach eine neue Stelle suchen muss? (z.B., nach 5 Monaten gibt es keine Aufträge mehr, die Stelle ist überflüssig). |
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