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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Ich bin 57 Jahre alt und Finanzbuchhhalterin. Ich werde 2011 nach 40 Berufsjahren arbeitslos (Arbeit wird ins Ausland verlagert) Nun habe ich vor 4 Wochen angefangen mich zu beweben. Nach der 3. Bewerbung hatte ich ein Vorstellungsgespräch und gestern wurde mir telefonisch der neue Arbeitsplatz zugesichert. Die Firma schickt mir nun einen Vorvertrag, damit ich bei meiner Firma kündigen kann. Ist ein Vorvertrag üblich und was muss ich dabei beachten? Vielen Dank für Eure Auskunft. yorkiefan |
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#2
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| Die Ausstellung eines Vorvertrags ist mir persönlich nicht bekannt. Ich wüsste auch keinen Grund hierzu. Stelle ihn (in anonymisierter Form) oder aber jene Klauseln daraus, welche ihn von einem endgültigen Vertrag unterscheiden, doch hier ein, wenn Du ihn erhalten hast.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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| Vorvertrag -> Hauptvertrag? | Kingmemo | Arbeitsverträge | 1 | 03.07.2009 13:28 |