Welcher Arbeitsvertrag?
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Welcher Arbeitsvertrag?

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  #1  
Alt 09.07.2011, 19:14
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Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Welcher Arbeitsvertrag?


hallo,

Ich habe zum 01.08.09 bei meiner jetzigen Firma angefangen und habe einen Befristeten vertrag erhalten für ein Jahr, in dem jahr wurde nach 5 Monaten mein gehalt um 20% angehoben, bei der zweiten verlängerung dann nochmals um 10%, der vertrag war im prinzip der gleiche iew der erste nur eben mit neuem Lohn und vertragsende selbst die klausel mit der 6 Monatigen Probezeit war noch drin.

jetzt meine frage habe ich durch diese veränderungen einen unbefristeten vertrag erhalten oder gilt der Vertrag als Befristet.

Habe dies im Internet gefunden.




Zitat:
wenn Sie neue Mitarbeiter erst testen wollen oder den Personalbedarf wegen auslaufender Projekte schlecht einschätzen können, ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine sehr praktische Lösung. Flexibel sind Sie damit auch deswegen, weil Sie laut Gesetz ohne Angabe sachlicher Gründe einen befristeten Vertrag bis zu 3-mal verlängern dürfen, wenn dadurch die Gesamtdauer von 2 Jahren nicht überschritten wird (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Danach müssen Sie sich entweder von dem Mitarbeiter trennen, oder das befristete Arbeitsverhältnis wandelt sich automatisch in ein unbefristetes um.

Aber Vorsicht: Das Recht zur Verlängerung gilt nur dann, wenn sich außer der Dauer des Arbeitsvertrags nichts ändert! Sobald Sie an den übrigen Vertragsbedingungen Veränderungen vornehmen, handelt es sich eben um keine reine Verlängerung mehr. Es kommt ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande.
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge: Dazu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG):

Konkret ging es um eine Mitarbeiterin, die einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden geschlossen hatte. 3 Monate, bevor die Befristung ablief, teilte ihre Führungskraft ihr mit, sie wolle sie nach Ablauf der ersten Befristung für ein weiteres Jahr befristet einsetzen. Man vereinbarte für das 2. Jahr eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. Als es abgelaufen war, wollte die Führungskraft die Mitarbeiterin von der Payroll streichen. Die Frau aber wehrte sich dagegen vor Gericht. Ihre Klage begründete die Mitarbeiterin folgendermaßen: Aufgrund der Verlängerung der Arbeitszeit von der 1. auf die 2. Befristung um 10 Stunden pro Woche sei keine reine Vertragsverlängerung, sondern eine Vertragsänderung zustande gekommen. Die sachgrundlose Befristung sei deswegen unwirksam, sie habe in Wirklichkeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Richter gaben ihr Recht (BAG, 16.1.08, 7 AZR 603/06).

Fazit: Entweder Sie finden einen sachlichen Grund für eine erneute Befristung (z. B. weil ein Projekt dann definitiv ausläuft), oder Sie dürfen den ursprünglich befristeten Vertrag in keiner Weise verändern, wenn Sie die Befristung verlängern wollen.
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  #2  
Alt 12.07.2011, 21:20
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Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Welcher Arbeitsvertrag?

Ich bitte um Antworten, da ich bald meine Sachen abgeben muß (Schlüssel, Chip) usw...
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  #3  
Alt 13.07.2011, 08:21
Benutzerbild von JennyW
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Standard AW: Welcher Arbeitsvertrag?

Hallo Ibrahim503,

also ich habe jetzt im Internet gefunden, dass daraus eigentlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird. Hier kannst du es auch nochmal lesen.
Um aber wirklich sicher zu gehen, wäre es von Vorteil, einen Anwalt auf zusuchen.

Liebe Grüße
Jenny
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  #4  
Alt 13.07.2011, 15:11
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Standard AW: Welcher Arbeitsvertrag?

Ibrahim, grundsätzlich ist wohl davon auszugehen dass du eine Entfristung vor Gericht durchsetzen könntest, was aber bringt dir das am Ende? Ich an deiner Stelle würde mit dem Arbeitgeber sprechen um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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