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#1
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| Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht an euch. Ich will aus privaten Gründen weniger arbeiten. Wenn ich hier das alles richtig verstanden habe, ist das auch rechtlich einfach möglich. Habe noch nicht so mit meinem Arbeitgeber darüber geredet, weil ich mich nicht so gut mit ihm "verstehe". Kann ich grundsätzlich durchsetzen, wenn ich mich dazu entscheide, weniger arbeiten zu wollen? Ich würde dann ja einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, könnte es auch sein, ggf. anteilig weniger Gehalt bekomme? (das ist für mich nicht ein so großes Problem-nur nicht, dass ich gehaltsmäßig dadurch sehr benachteiligt werde. Ich freue mich, auf eure Antworten. Viele Grüße |
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#2
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| Grundsätzlich ist es richtig, dass man Anspruch auf Teilzeitarbeit hat. ABER: Diese ist unter Einhaltung bestimmter Regeln zu beantragen UND der Arbeitgeber muss der Verkürzung zustimmen bzw. nicht ablehnen. Lese dazu das Gesetz: § 8 TzBfG Verringerung der Arbeitszeit Eine Verringerung des Gehaltes erfolgt i.d.R. pro Rata Frage: Wieviel Mitarbeiter hat der Betrieb und gibt es einen Betriebsrat?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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