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#1
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| Hallo an die Experten, die Firma in der mein Mann seit 31 Jahren arbeitet wurde letztes Jahr verkauft. Die Arbeitsverträge damals auch so ohne Änderungen übernommen. Nun denkt der neue Inhaber über ein neues Bezahlsystem nach und das würde bedeuten, dass am Ende des Monats bedeutend weniger Geld aufs Konto kommt. Bisher gibt es ein Grundgehalt 1.100 Euro + Provision ab dem ersten Euro der umgesetzt wird. Jetzt ist angedacht das Grundgehalt auf 2.000 Euro zu erhöhen und dafür erst ab 25.000 Euro Umsatz Provision zu zahlen. Nach meiner Rechnung sind mit der Erhöhung von 1.100 Euro auf 2.000 Euro 900 Euro Provison (also ein Umsatz von 18.000 Euro) abgedeckt. Aber die Differenz auf 25.000 Euro ab denen es dann erst wieder Provision gibt verschwinden im Nirwana. Jetzt meine Frage, ist es rechtens das Bezahlsystem so zu ändern, dass am Ende des Monats weniger Gehalt rauskommt? Man muss dazu sagen, dass das durchschnittliche Monatssoll welches manchmal auch gar nicht erreicht wird so um die 20.000 - 30.000 Euro liegen. Und diese Zahlen basieren auf dem Vorjahresergebnis. Sind also keine utopische Zahlen, sondern spiegeln das wider was tatsächlich machbar ist. Welche Möglichkeiten bestehen, sich dagegen zu wehren. Wie soll man sich verhalten wenn Änderungsverträge vorgelegt werden? Vielen herzlichen Dank schon mal, ich hab bis jetzt immer kompetente Antworten auf meine Fragen hier bekommen. lg moni |
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#2
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| Zitat:
Privat oder gesetzlich krankenversichert?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich hätte da auch noch eine Frage: Wie groß ist das Unternehmen, sprich wieviele Festangestellte hat es? Wenn der Arbeitgeber die Entlohungsstruktur ändern möchte geht dies entweder über eine beidseitige Willenserklärung, sprich Dein Mann stimmt dem zu oder über eine Änderungskündigung Seitens des Arbeitgebers. EIne Änderungskündigung ist eine Kündigung mit dem gleichzeitigen Angebot auf eine Weiterführung des Arbeistverhältnisses unter geänderten Bedingungen. Ob diese Erfolg hat hängt dann von vielen Faktoren ab, wie gesagt auch u.a. von der Anzahl der Mitarbeiter.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#4
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| Hallo zusammen, erstmal danke für eure Antworten. Es handelt sich um einen einen bundesweit agierenden Blumengroßhandel mit ca. 600 Mitarbeitern. Die Leute die es betrifft, sind die Verkaufsfahrer, sie fahren jeden Tag die Blumengeschäfte auf festen Touren an und verkaufen dort die Blumen. Es gibt keinen Betriebsrat. Aber wenn ich mal so doof nachfragen darf, es kann doch nicht angehen, dass ich heute einen Arbeitsvertrag unterschreibe mit einem bestimmten Gehalt und morgen heisst es dann, ach ich möchte nicht soviel zahlen, wir ändern ihr Gehalt nach unten ab. Wenn es euch nicht passt, dann könnt ihr ja gehen. Was ist wenn ich weder gehen möchte, noch weniger Geld verdienen möchte. Dann muss mir doch der Arbeitgeber kündigen. Und das bedarf ja wohl einer Begründung. Da mein Mann im Innendienst arbeitet, wäre er erstmal nicht davon betroffen. Er ist jetzt 53 Jahre und arbeitet seit 31 Jahren bei der Firma, ich denke ganz so einfach geht das wohl nicht. Da gibts ja auch noch einen Kündigungsschutz. lg Moni |
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#5
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| Richtig, die von mir erwähnte Änderungskündigung. Diese unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz und wäre in der von Dir beschriebenen Art wohl tendenziell unzulässig. Der Arbeitgeber versucht es halt mit Änderungsverträgen Einseitig einfach das Gehaltssystem ändern kann er nicht. Hier wäre es vielleicht auch an der Zeit, dass ein paar engagierte Mitarbeiter aufstehen und einen Betriebsrat gründen........
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#6
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| Hallo und Danke erstmal für die Antworten. Betriebsrat wäre für diese Firma sicher nicht schlecht. Aber die Filialien sind in ganz Deutschland verteilt und ehrlich gesagt engagiert ist in unserer Filiale ganz sicher keiner. Da sitzen ja meist nur 14 oder 15 Leute. lg Moni |
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