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#1
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| Hallo, hab da folgendes Problem, weiss nicht ob ich im richtigen Forum bin, hab aber kein passenderes gefunden. Am 16.09. habe ich mich krangemeldet bis zum 17.10. während dessen war ich kein mal in der Arbeit. In der zwischen Zeit habe ich einen neunen Arbeitgeber gefunden und bei dem alten gekündigt, da ich einen Vertrag auf Zeit habe mit einer Kündigungsfrist von 6 Tagen, habe ich zum 17.10. gekündigt. Im Kündigungsschreiben, habe ich drauf hingewiesen dass meine Kündigungsfrist 6 Tage laut des Arbeitsvertrages betrifft. Also dachte ich das mein letzter Arbeitstag der 22.10 ist, weil ich noch 2 Tage Urlaub habe, denn ich für denn 23.10 und 24.10. beantragt habe. Die Firma hat heute meine Kündigung erhalten. Habe dort heute angerufen, weil ich noch einige Dokumente brauchte von denen ( Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, usw. ) Nun teile man mir mit das Heute mein letzter Tag heute wäre, ich bräuchte nicht mehr kommen. Desweiteren teilte man mir mit, das in meiner Werkzeugkiste viel Werkzeug fehlen würde. Man hat dies festgestellt in dem zwei Mitarbeiter die Kiste aufgemacht haben. Warum und weshalb weiß ich nicht. Ist das denn in Abwesenheit von mir denn Erlaubt, das die meine Werkzeugkiste aufmachen? Die haben einen zweit schlüssel. Als ich die Werkzeugkiste abgeschlossen habe, war alles vorhanden. Und jetzt fehlt was? Des weiteren bekam ich immer am 15. des Monats einen Abschlag vom Lohn, diesen habe ich immer noch nicht bekommen. Kann mir einer weiter helfen, wie ich nun vorgehen soll? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. Gruß Schlauer Arbeiter Geändert von SchlauerArbeiter (17.10.2008 um 22:50 Uhr) Grund: Gekündigt und nun Werkzeug verschwunden!Brauche Hilfe, bitte! |
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#2
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| Ach, mal wieder das leidige Thema Werkzeugkiste... Der Arbeitgeber hatte einen zweiten Schlüssel, also liegt die Verantwortung für die Werkzeugkiste bei den Schlüsselinhabern, also auch beim Arbeitgeber. Wie der Arbeitgeber deine alleinige Verantwortung und Haftung darstellen will, ist mir eigentlich schleierhaft. Das ist wie bei einer Registrierkasse. Wenn da zwei Schlüssel kursieren, kann man wohl nicht hergehen und sich einen nach Gutdünken aussuchen, der für Fehlbestände haftet. Was sagt denn dein Arbeitsvertrag (Haftung für fehlendes Werkzeug) dazu aus? Die Kündigungsfrist von 6 Tagen trifft meines Wissens nach nur auf Aushilfsarbeitsverträge zu, solltest du einen "normalen" Arbeitsvertrag haben, der eine längere Kündigungsfrist bewirkt, solltest du diese Kündigungsfrist entweder einfordern oder das Arbeitsverhältnis sollte per Aufhebungsvertrag aufgelöst werden (Natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitsbeginn bei deinem neuen Arbeitgeber). Sonst sieht das nach einer fristlosen Kündigung aus. Im Arbeitszeugnis sollte also genau bezeichnet sein, um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich gehandelt hat und ob die Kündigung fristgerecht erfolgte.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Also hingehen, klären, Lohn und Papiere verlangen, neuen Termin setzen, sagen wir mal 14 Tage bzw. den nächsten Lohnabrechnungstermin, wenn dann keine Reaktion erfolgt, Rechtsanwalt beauftragen. Ehrlich gesagt, weiss ich auch nicht, warum kein Mensch mehr in der Gewerkschaft ist; das kann man sich doch heute überhaupt nicht mehr leisten, selbst dann nicht, wenn man kein 100%-Vollblut-Sozi ist.
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#4
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| hi, danke für die antworten. Zu meinem Arbeitsvertrag: Ich habe einen befristetet Arbeitsvertrag der am 19.02.2007 begonnen hatte und drei mal bis zum 18.11.2008 verlängert wurde. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Maler- und Lackierhandwerk. Jetzt hab ich mal gegoogelt aber nichts eindeutiges dazu gefunden. Achso und ich bin dort als Kfz.-Mechaniker eingestellt worden. Falls die Kündigung falsch ist, wie muss ich weiter vorgehen? Denn am 27.10.08 fange ich schon beim neuen Arbeitgeber an. Was kann ich denn machen? Zur meiner Werkzeugkiste: Darf denn der Arbeitgeber ( es waren anscheinend zwei Mitarbeiter, die die Kiste aufgeschlossen haben, die Schlüssel dazu gibts im Lager, das Lager ist aber meistens Abgeschlossen und es haben nur einige dazu befugte Leute, die das Lager aufschliessen dürden ) in meiner Abwesenheit, wenn ich noch nicht gekündigt habe und die Schlüssel noch nicht übergeben habe, die Werkzeugkiste einfach so aufschliessen? Es waren auch kein speziall Werkzeug da drin oder ähnliches, jeder hatte das selbe Werkzeug in seiner Kiste. Spezielles Werkzeug gabs im Lager. Vielen Dank im Voraus! Gruß SchlauerArbeiter |
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#5
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| Hallo, hab mich hier noch mal im Forum umgesehen. Hab da was von einem Aufhebungsvertrag gehört. Nun meine Frage, wenn sich beide Parteien drauf einigen eine Aufhebungsvertrag zumachen, bis wann wird dann gezahlt? Was ist mit meinem Resturlaub?Da wie gesagt, ich bis heute Krankgeschrieben war. Gruß SchlauerArbeiter |
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#6
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| Ich sehe das so, dass dein alter Arbeitgeber eine Gutsherrensuppe gekocht und eigene Regeln aufgestellt hat. Da du bereits am 27.10.08 eine neue Stelle antrittst, würde ich das so lassen wie es ist und nur beim Arbeitszeugnis darauf achten, dass eine fristgerechte Kündigung dargestellt wird. Sonst sagt sich einer der nächsten Arbeitgeber, dass da was faul war. Urlaub, der dir rechtmässig zusteht und den du nicht nehmen konntest, müsste ausgezahlt werden. Beim Werkzeug sehe ich das so: wegen der Schlüsselverteilung bist du nicht alleiniger Herr über deine Kiste und haftest daher nicht für Werkzeugverlust. Allerdings gehört dir das Werkzeug nicht, sondern dem Unternehmen, deshalb darf der Unternehmer deine Kiste öffnen.
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#7
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| hallo, Danke für die Hilfe, kann wenigstens heute Nacht ruhiger schlafen. Hab auch noch mal mit einem Bekannten darüber gesprochen, der sich da auch ein wenig auskennt. Der meinte auch das gleiche wie du. Mal sehen was am Montag passieren wird. Zu der Werkzeugkiste bzw. dem Werkzeug hab ich noch folgendes im Vertrag gefunden: Der AN hat alle betrieblichen Arbeitsmittel als ihm anvertrautes Eigentum des AG sorgfältig aufzubewahren, zu schützen und auf Verlangen jederzeit, spätestens aber unaufgefordert bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem AG oder dessen Beauftragte zu übergeben. So weit ich den Text hier verstehe, darf ohne mein Beisein niemand an die Kiste dran. Oder wie? Beim Werkzeug sehe ich das so: wegen der Schlüsselverteilung bist du nicht alleiniger Herr über deine Kiste und haftest daher nicht für Werkzeugverlust. Allerdings gehört dir das Werkzeug nicht, sondern dem Unternehmen, deshalb darf der Unternehmer deine Kiste öffnen. Heißt es dann, wenn ich nicht da bin und der AG die Kiste aufmacht und es fehlt was, hafte ich dafür? Oder wie? Gruß SchlauerArbeiter Geändert von SchlauerArbeiter (18.10.2008 um 13:23 Uhr) Grund: Gruß vergessen |
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#8
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| Zitat:
Da steht nur, dass du das Eigentum deines Arbeitgebers anständig zu behandeln hast, egal, ob es sich um deine Werkzeugkiste, Gerüste oder Dienstfahrzeuge des Unternehmens handelt. Wie Werkzeugschwund zu behandeln ist, hat der Arbeitgeber offensichtlich nicht definiert, denn er hat es versäumt, eine alleinige Verantwortlichkeit z.B. für die Werkzeugkiste herzustellen. Beispiel: Wenn ich Kassierer bin, dann kann nur einer einen Schlüssel zur Kasse haben: das ist der diensthabende Kassierer, also ich. Wenn der Boss aber Schlüssel an andere Personen für die Kasse herausgibt, dann kann es logischerweise nicht so sein, dass ich für plötzlich auftretende Kassenfehlbestände zur Rechenschaft gezogen werde. Natürlich kann der Arbeitgeber seine Einschüchterungspolitik fahren und versuchen, seine verschrobene Rechtsansicht durchzusetzen. Ich sehe da aber eher eine Bruchlandung voraus und ein Rechtsanwalt sollte in der Lage sein, an Hand bereits gesprochener Gerichtsurteile eine klare Ausage zu machen.
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