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#1
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| Guten Tag, Ich bin jetzt seit 1 1/2 Jahren befristet eingestellt, und habe vor kurzen erfahren das mein Arbeitsvertrag (der im Juli 2010 endet) nicht verlängert wird bzw. ein unbefristeter Arbeitsvertrag daraus wird. Da ich das ganze mit den Verträgen nicht so verstehe wende ich mich an euch. Eingestellt bin ich momentan im Manteltarifvertrag der Firma XY, als Grund für den befristeten AV steht: Beschäftigung nach § 14 Abs. 2 TzBfG dritte Verlängerung. Als man mir mitteilte das ich nicht weiter eingestellt werde hieß es: Ich müsste 6monate arbeitslos sein und dann dürften sie mich wieder einstellen berfristet versteht sich. :( Habe mir das Gesetz TzBfG mal durchgelesen und auch in diversen Suchmaschine gesucht es wird nie was von einer Pause erklärt. Nur das man mich nach 2Jahren nicht mehr befristet einstellen darf beim gleichen AG). Desseitdem ich verstehe das ganze einfach nicht. Meine Vorgesetzten sind sehr zufrieden mit meiner Arbeit die ich liefere, selbst die Arbeitskollegen ca. 20-25 sind zufrieden und wollen mich nicht gehen lassen. Aber die Entscheidung treffen weiter entfernte Chefs. Werde mich 1-2monate vor auslaufen des Vertrages bei meinem Betriebsrat melden ob die noch was biegen können. Momentan will ich noch kein großes aufsehen erregen nicht das es dann erst recht schief geht. Also meine hauptsächlich frage betrifft die 6Monate Pause, darf das so oder nicht Bedanke mich schon einmal im vorraus Gruß Da_5t0rm |
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#2
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| Die Erklärung dürfte wohl nicht so einfach sein. BAG, Urteil vom 6.11.2003 - 2 AZR 690/02 - Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| dass offensichtlich brauchbare Mitarbeiter auch bei guter Firmenauftragslage durch im Hintergrund agierende "Obere Chefs" Leute entlassen können. Hängt aber eventuell mit verschiedener Gesetzgebung z.B. auch Kurzarbeitanmeldung des AG zusammen. Ähnlich ist es unlängst einem Neffen von mir ergangen. Noch nicht einmal sein in gleicher Firma ziemlich hochrangig beschäftigter Onkel konnte ihn vor der Entlassung retten. Sie hätten ihn dann noch über eine Zeitarbeitsfirma bei reduziertem Lohn beschäftigt, was er aber ablehnte, da er doch wieder eine neue bessere Stelle fand. Man sieht aber dass diese Zeitarbeitsfirmen genutzt werden um Leute zu entlassen !! Sowas dürfte niemals zulässig sein. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Zitat:
Also zurück zur Frage von Da_5t0rm. Aus meiner Sicht ist eine sachgrundlose Befristung auch nach einer 6 Monatigen Wartezeit nicht mehr möglich. Es würde damit ein Anspruch aug einen unbefristeten Vertrag entstehen. Ein solcher Vertrag würde aber nicht automatische sich in einen ubefristeten vertrag umwandeln. Hier müsste dann zur gegebenen Zeit eine Entfristungsklage eingereicht werden.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Die FIrmen dürfen ja nur 2mal einen Befriesteten Vertrag verlängern, dann müssen sie einen Unbefristeten geben. Die Versuchen es jetzt so hinzustellen, als ob sie eine Miese auftragslage hätten, um dann angeblich in 6 Monaten spitze zu laufen und dir wieder ws befriestetes zu geben... Nett... Red doch mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter auf dem Arbeitsamt über diese Methode, mal sehen was der sagt!! Und als Zweite Maßnahme: Bewirb dich woanders, in der Firma wirst du nciht alt, vor allem weil sie dir jedes mal wieder mit dem niedrigen Einstiegslohn kommen werden, also du nie die Möglichkeit hast dich auf eine Ordentliche Lohnstufe hochzuarbeiten... Ahanit
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele |
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