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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ich benötige bitte nochmal Eure Hilfe. Ich habe meinen alten Job nun gekündigt und fange zum 01.09. eine neue Stelle an. Nun habe ich heute folgendes gehört und würde gerne wissen ob das korrekt ist bzw. wo man das nachlesen kann: "Wenn man im 02. Halbjahr kündigt, hat man Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub?" Für mich wäre es wichtig zu wissen, ob das so korrekt ist. Denn mein Urlaub wird ausbezahlt und da geht es um einige Euro. Wäre klasse, wenn Ihr mir rasch helfen könntet. Vielen Dank schonmal Manuela |
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#2
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| Tach, wo hast du das gehört? Wenn keine gesonderten Vereinbarungen dazu vorliegen, wird Urlaub immer anteilig berechnet. Das ist beim Eintritt wie beim Austritt so.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Ne Kollegin hat mir das erzählt. Ich hab jetzt mal im Bundesurlaubsgesetzt geschaut und da steht folgendes: Ist die Wartezeit einmal erfüllt, entsteht der Urlaubsanspruch jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres (BAG [21. Juni 2005] – 9 AZR 200/04 – NZA 2006, 232 Os. = NJOZ 2006, 681 (682)). Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Beispiel 1: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Februar 2007. Ende des Arbeitsverhältnisses am 15. Februar 2008. → Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2007 einen 100%igen Vollurlaubsanspruch erworben (§§ 3 Abs. 1, 4 BUrlG). Für das Jahr 2008 ist der Vollurlaubsanspruch am 1. Januar 2008 zwar zunächst in voller Höhe entstanden. Er hat sich jedoch nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG auf 1/12 (nur 1 voller Monat) verringert. Beispiel 2: Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Februar 2007. Ende des Arbeitsverhältnisses am 15. Juli 2008. → Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2007 und im Jahr 2008 je einen Vollurlaubsanspruch erworben. Also könnte ich mir komplett meinen Jahresurlaub auszahlen lassen, würde aber dann für den neuen Arbeitgeber ne Bestätigung bekommen, dass ich bereits meinen Urlaubsanspruch hatte oder? LG |
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#4
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| Ach das meinst du... Ja sicher, theoretisch könntest du dir vom jetzigen AG den Jahresurlaub komplett auszahlen lassen, hättest dann halt beim neuen AG keinen mehr für dieses Jahr. Üblich ist die anteilige Anrechnung, da ja die wenigsten Betriebe auf die Wartezeit bestehen, sondern dann ganz normal der Resturlaub, grade um die Weihnachtszeit herum, genommen werden kann. Ich hatte die Ausgangsfrage so verstanden, dass du dir nicht sicher warst, ob ein Doppelanspruch entstanden ist - das ist natürlich ausgeschlossen. Gruß Eauvive
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