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#1
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| Hi! Kommen wir mal gleich zur Sache: Person X Arbeitet seit 7 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma. Am XX.XX.XXXX hat Person X seinen Vollzeit Vertrag FREIWILLIG auf einen Teilzeit Vertrag geändert. Die Vertragsänderung: §8 Arbeitszeit: Die Regelmäßige mon. Arbeitszeit beträgt: 20 Tage im Mon-100std 21" "-105 22" "-110 usw.... Nun hat Chef Y Person X gefragt ob er 5std Täglich oder bei den alten 7 Std "bleiben" möchte. Person X hat 7std täglich gesagt da er vermutet hat das er so bei einer 22 Arbeitstagewoche 16 Tage Arbeiten müsste...16x7:112std... Nun stellt Person X aber fest das es nicht so ist........ Person X hat zwar 112std gearbeitet aber nur 80std bezahlt bekommen.........die restlichen 32std sind auf das Zeitkonto gekommen. Person X dachte er müsste "nur" auf seine 110std kommen und nicht jeden Tag arbeiten (darum ja überhaupt die Vertragsänderung). Jetzt stellt Person X aber fest das er für jeden nicht gearbeiteten Tag -5std bekommen hat. Darf der Chef Y dies tun oder ist das ein Vertragsbruch da man ja mehr gearbeitet hat als bezahlt bekommt?! Person X hat massig Unverschuldete minus Std. was aber laut Vertrag nicht sein "Problem" ist. §10 Absatz D Ist die Arbeitsverhinderung unverschuldet...kann der Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet werden die Zeiten nachzuarbeiten oder unbezahlte/bezahlten Urlaub zu nehmen. Hätte Person X gewusst das es so sein würde hätte er türlich die 5std Täglich genommen... §2 Anwendungen eines Tarifvertrages oder der wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleibetriebs. a) Auf das Arbeitsverhältnis findet der nachstehend bezeichnete Manteltarifvertrag um die ihn ergänzenden Tarifverträge,Entgeltrahmentarifvertrag,Entgelttar ifvertrag usw. Anwendung sowie die zwischen Verleiher und dem Betriebsrat folgende abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen: Im Zusatz steht: 1.Im Vertrag steht das übersunden ab der 35std in der Woche gelten und diese auf das Zeitkonte gerechnet werden. 2. Die Gutschrift der Mehrarbeit erfolgt bis zu max. 100 + bzw. -100 std. Pro Jahr Das Zeitarbeitskonto ist jeweils bis zum Jahresende auszugleichen. Ist der volle Ausgleich in diesem Zeitraum nicht möglich,dürfen bis zu maximal 100+ bzw. 100- weiter übertragen werden. Laut §10 absatz d) muss Person X dies aber nicht tun?! |
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#2
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| dabei heraus, wenn man sich mit Zeitarbeitsfirmen einlässt. Selber schuld - wenn es Probleme gibt - man unterstützt eben keine Slavenhändler. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Zitat:
Ich habe ihn jetzt auch zur rede gestellt. Man hat gemerkt das er nicht wusste was er sagen soll........ "Hallo, ich habe 10 Jahre in der Zeitarbeit u. a. die Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter erstellt. Es ist richtig, dass Zeitarbeitsfirmen gern auf die Gleitzeitkonten zurückgreifen. Dies ist lt. AGB allerdings unzulässig. Das Zeitkonto ist eigentlich für andere Dinge gedacht. Nicht umsonst müssen bei Zugriff durch das Unternehmen auf das Zeitkonto die Mitarbeiter einen sogenannten Antrag fur Gleitzeit ausfüllen und unterschreiben, damit es so aussieht, als hätte der Mitarbeiter Freizeit beantragt. Verleihfreie Zeiten (wo keine Aufträge da sind) gehen ausschliesslich zu Lasten des Arbeitgebers, sprich des Zeitarbeitsunternehmens." Aus einem anderen Forum. Die Zeitfirmen versuchen es immer wieder zum Glück ist es bei mir so das ich nicht "abhängig" von diesem Geld bin. Meine Ausbildung fängt eh am 1.9 an von daher werde ich am Monats ende einfach Kündigen. Das tuhe ich mir nicht an.... Als ich ihm gesagt hatte das ich kündigen werde meinte er auch gleich warum?weshalb?blahblahblah. Ich bin halt jung und brauchte das Geld |
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