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#1
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| Hallo zusammen, bin zurzeit in einem Zeitarbeitsunternehmen unbefristet beschäftigt. Das Unternehmen hat den BZA-Tarif. Da ich bisher nicht durchgängig eingesetzt werden konnte, habe ich mir zunächst unbezahlten Urlaub genommen, um das Stundenkonto nicht ins Minus laufen zu lassen. Jetzt hat mir meine Disponentin telefonisch mitgeteilt, dass ich diesen unbezahlten Urlaub nicht zu nehmen bräuchte, da sofern ich keinen Einsatz habe, mir das Unternehmen mein Gehalt bezahlt, wobei das Stundenkonto dann natürlich ins Minus laufe. Im BZA finde ich nichts hierüber, wie die Handhabung in einem solchen Falle ist. Mir sagte die Disponentin, dass nur die Stunden, die ich über meine tariflich zu leistenden Stunden arbeite, dann vom Minussaldo abgezogen würden. Für den Fall, dass ich beispielsweise kündigen würde, müsste sich das Unternehmen die Minusstunden dann ans Bein binden. Geld müsste ich nicht zurückzahlen. Eine Verrechnung im letzten Monat würde nicht stattfinden. Also als Beispiel: Ich habe 105 Minusstunden und kündige dann mit einer Frist von derzeit 14 Tagen. In dieser Zeit kann der Minussaldo nicht abgebaut werden, laut Auskunft meiner Disponentin. Also würde das Unternehmen somit auf den Minusstunden sitzenbleiben. Ich kann hier nirgendwo eine Auskunft erhalten. Ich befürchte nämlich, dass ich im letzten zu arbeitenden Monat dann kein Geld ausgezahlt bekomme und man somit diese Minusstunden verrechnet. Stimmt das was die Disponentin sagt (wenn ja, wo kriege ich verbindlich Auskunft) oder ist meine Vermutung richtig und die Minusstunden werden verrechnet? Danke im Voraus für eure Antworten. |
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#2
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| Guten Abend ginger58300, grundsätzlich gilt: Du hast Deinen Arbeitsvertrag mit Deinem ZAU abgeschlossen - wenn die nicht in der Lage sind, Dich adäquat einzusetzen, müssen die Dir Dein Entgelt weiterzahlen, es sei denn, Du torpedierst Deine Einsätze absichtlich ... Als was genau bist Du denn rekrutiert?
__________________ YT licorne Meine Worte spiegeln nur und ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Sie sind keinesfalls einer wie auch immer gearteten rechtlichen Beratung gleichzusetzen. Das Leben ist ein liebreizendes Miststück... und das beste, das wir haben! ![]() |
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#3
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| Hallo licorne, bin als Sekretärin eingesetzt und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Es ist also Fakt, dass das ZAU mir nicht die Stunden abziehen kann, die ich nach der Kündigung noch für das ZAU gearbeitet habe? Ich bin davon ausgegangen, dass man mir das letzte Gehalt dann mit den Minusstunden verrechnet. Gibt es hierüber denn was Schriftliches im Netz? Gesetzestexte, Gerichtsurteile, Tarifverträge oder so? Falls das nicht der Fall wäre, müsste ich mich an meinen Anwalt wenden, da ich aus der Vergangenheit weiß, das man nichts auf mündliche oder telefonische Auskünfte/Zusagen seitens des ZAU geben darf. Dies wird wenn es Knall auf Fall kommt, lächelnd abgestritten. |
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#4
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| Hallo ginger58300, für Deinen Vertrag gilt das AÜG AÜG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, der BZA-Tarif, auf den Du Dich in Deinem Post ja auch beziehst, und sämtliche einschlägigen Gesetze - wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen (und ArbeitgeberInnen) auch. Sofern Du der Meinung bist, Dein Arbeitsvertrag enhielte möglicherweise rechtswidrige Passagen, kannst Du diesen Sachverhalt ohnehin nur mit Hilfe einer/s Fach-Anwältin/ Anwalts klären und bereinigen.
__________________ YT licorne Meine Worte spiegeln nur und ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Sie sind keinesfalls einer wie auch immer gearteten rechtlichen Beratung gleichzusetzen. Das Leben ist ein liebreizendes Miststück... und das beste, das wir haben! ![]() |
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#5
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| da brauchst du keine angst zu haben wenn sie dich in die minusstunden laufen lassen sind sie selbst schuld. und da du nach eigenen angaben unbefristet eingestellt bist gleicht sich das dann irgendwann wieder aus. gut zu wissen wäre noch um welche Firma es sich handelt. |
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