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#1
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| Hallo, ich bin erst Anfang dieser Woche Zeitarbeiter, weil ich tatsächlich auf Zeit arbeite, ehe ich studiere. Da ich bisher nur 400€ Jobs o.ä. hatte, wo ich nie an Sonn-, Feiertagen oder Nachts eingesetzt wurde, hat mich das nicht interessiert. Nun meine Frage: Ich bekäme ab 23 Uhr ja 25% Zulage. Sonntags 100%. 1.) Heißt das: Stundenlohn brutto: 7,60€ 25% dazu: 9,50€ Sonntags: 15,20€ brutto? 2.) Wenn ich Samstag zur Nachtschicht komme: 22 - 23 Uhr = normal 7,60€ 23 - 00 Uhr = 9,50€ wegen Nachtzulage Ab 00 Uhr ist ja immer noch nachts, aber mittlerweile auch schon Sonntag. Werden beide Zulagen nun zusammenaddiert? Also zu den 7,60€ brutto 125%? Danke für kommende Antworten. |
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#2
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| Da kannn keiner was Kokretes sagen abwarten - was diese Zeitarbeitsfirma zu zahen bereit ist- wenn es dann hart auf hart geht -.- Rechte - rigoros einfordern Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Hallo, also die Berechnungen sind schon mal richtig. Steht das denn auch so in deinem Vertrag - Ich kenne mich mit Zeitarbeitsverträgen nicht ganz aus, hast du einen mit der Zeitarbeitsfirma oder mehrere mit den unterschiedlichen Firmen, in denen du arbeitest? grüße |
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#4
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| Nein- die Zuschläge werden nicht addiert!!! Irgendwo gibt es da einen Satz versteckt, der in etwa so lauten könnte: "Sollten mehrere Zuschläge zutreffend sein, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag gewährt."
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#5
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| Also jeder behauptet was anderes. Wäre schön und gerechtfertigt, wenn die Zuschkäge addiert werden. Sonntag, dann auch noch Nachtschicht? ... |
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#6
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| Folgende Seite: http://www.ig-zeitarbeit.de/system/f..._2010-2013.pdf und lese dir auf Seite 18 Punkt 4.5.1. durch
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#7
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| Hallo zusammen, ich schreibe zu diesem Thema, weil man über Google nach wie vor zu diesem Forum gelangt. Unabhängig aller Rechnerei der Überstunden (Details stehen im Arbeitsvertrag), ist die "Unbekannte" auch hierbei recht interessant. In jedem Arbeitsvertrag steht die monatlich zu leistende Arbeitszeit. Sollte man nun zeitlich, bzw. mit dem Geld (Zuschläge) über diese Grenze gelangen, so bekommt man die Kohle zunächst trotzdem nicht zu sehen. Zeitarbeitsfirmen arbeiten hierbei mit dem sogenannten "Arbeitszeitkonto". Dort landen alle Überstunden, sowie übriges Geld. Es gibt jedoch zwei Möglichkeiten, dennoch irgendwann über den Inhalt zu verfügen. Variante 1: Höchstgrenze des Arbeitszeitkontos (AZK) überschritten. Das bedeutet: Es wurden mehr Überstunden, bzw. Geld angesammelt, als auf diesem Konto "platz" haben. (Höchstgrenzen stehen im Arbeitsvertrag). Variante 2: Nach Kündigung - Dann werden nämlich alle Plusstunden des AZK zur sorfortigen Zahlung fällig. Das AZK ist die beliebteste Methode, um Arbeitnehmer um ihr Geld zu betrügen. Einfach aus dem Grund, weil sich die Wensigten auskennen. Wir haben solche Fälle täglich in unserem Verein. (Gemeinschaft der Leih- und Zeitarbeiter e.V.) Bei uns (GDLUZ - Gemeinschaft der Leih- und Zeitarbeiter) erhalten alle Zeitarbeiter kostenlose Unterstützung, um solche Maschen künftig zu unterbinden. Das ist auch unser Hauptziel: Leiharbeiter aufklären - Das ist sinnvoller als Politik & Co. Wenn sich Zeitarbeiter wehren und Ihre Rechte kennen, ist die halbe Miete im Sack :-) Abschließend noch eine interessante Zahl: Es gibt Zeitarbeitsfirmen, die jedem Mitarbeiter, jeden Monat, einige Cent zu wenig bezahlen. Und es gibt Firmen, welche mehrere hundert Leiharbeiter beschäftigen. Rechnet nach... Beste Grüße |
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