Zeitarbeit im Arbeitsvertrag
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Zeitarbeit im Arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 07.05.2008, 14:15
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kleingeist befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Zeitarbeit im Arbeitsvertrag


Nach einem für mich positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch wurde mir ein Arbeitsvertrag zugeschickt, in welchem das Unternehmen auf seine "Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung" hinweist. Weiterhin bezieht sich der Vertrag auf einen "Haustarifvertrag-Zeitarbeit" und enthält eine Klausel, wonach der der Arbeitnehmer bundesweit eingesetzt werden kann. Da im VG nicht über Zeitarbeit gesprochen wurde bin ich jetzt etwas überrascht.
Meine Frage: Erlaubt dieser AV meinem Arbeitgeber mich an andere Unternehmen zu verleihen? Gegen einen zeitlich befristeten Einsatz beim Kunde habe ich nichts; ich möchte nur nicht dauerhaft verliehen werden.
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  #2  
Alt 07.05.2008, 17:28
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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So wie sich das anhört, bist du in einem Zeitarbeitsunternehmen gelandet.

Offensichtlich behält man sich vor, dich bundesweit zu vermitteln, was natürlich die Frage aufwirft, wer für Unterkunft, Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung aufkäme.

Den famosen "Haustarif" sollte man sich vor Unterschrift auch mal geben lassen, das ist bestimmt auch so eine famose Ostereiersammlung.

Diesem Arbeitsangebot würde ich mit sehr gesundem Misstrauen gegenüberstehen, immerhin hat es der Arbeitgeber nicht für nötig gehalten, in einem Gespräch die Arbeitsbedingungen zu erläutern.

Bitte schaue noch nach, ob Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag enthalten wären.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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