Zeitarbeit,Vertragsstrafe
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Zeitarbeit,Vertragsstrafe

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  #1  
Alt 24.11.2010, 20:44
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Standard Zeitarbeit,Vertragsstrafe


Hallo und Grüße,
ich habe folgendes Problem,bin in einer Zeitarbeitsfirma gelandet,habe 6 Monate P.Zeit und bin nun seit 3 Monaten dort beschäftigt.
Nun möchte ein Kunde der sehr zufrieden mit mir ist mich einstellen,jedoch gibt es wohl eine Klausel das er Strafe zahlen muß bis 5000 € wenn die Z.Arbeitsfirma sich quer stellt und ich zu ihm wechsel.
Die Z.Areitsfirma möchte mich nicht gehn lassen,nun werde ich von meiner 14 Tägigen Kündigundfrist gebrauch machen,darf der Kunde mich anschließend einstellen,
??
Mfg
belge
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  #2  
Alt 24.11.2010, 21:01
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Zeitarbeit,Vertragsstrafe

Belge- ohne einen, seitens des ZA-Kunden unterschriebenen Arbeitsvertrag solltest du nicht kündigen.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #3  
Alt 24.11.2010, 21:08
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belge befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Zeitarbeit,Vertragsstrafe

hallo,
ja ich hab ja noch andern Vertrag in aussicht,aber es geht um diesen Kunden der ZA Firma,ist bei mir um die Ecke und zahlt sehr gut,nur das er Sorge hat das die ZA ihm eine Strafe rein würgt,darum geht es,kann Sie das auch wenn ich nicht mehr Arbeitnehmer bei ihr bin,ist sowas überhaubt rechtens ??
Mfg
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  #4  
Alt 29.11.2010, 12:48
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wanni befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse AW: Zeitarbeit,Vertragsstrafe

Hallo belge,

Ich glaube nicht, nein, ich bin hundert Prozent davon überzeugt, dass es sich nicht um eine Vertragsstrafe handelt. Es kann sich nur um ein Vermittlungshonorar handeln. Ähnlich wie beim Fussball, wo Vereine für den Transfer zahlen müssen, wenn die Profis von einem Verein zum anderen wechseln. In deinem Fall ist es das gleiche. Du wechselst von einem Arbeitgeber zum anderen. Wenn der Kunde einen Vertrag unterzeichnet hat, in dem das Vermittlungshonorar geregelt ist, dann muss sich der Kunde auch daran halten.
Es gibt einen Grundsatz in der deutschen Rechtsprechung der wie folgt lautet "pacta sunt servanda". Das heißt sinngemäß, Verträge müssen eingehalten werden.
Es ist vom Kunden eine riesige Schweinerein, wenn er sich jetzt um das Vermittlungshonorar drücken will. So etwas ist unfair und er würde unrecht handeln.
Frag mal den Kunden der dich einstellen will, wie er reagieren würde, wenn einer seiner Kunden Verträge nicht einhalten würde oder für eine Leistung nicht zahlen will.

Ich meine, wenn man über etwas spricht, sollte man sich auch vorher "RICHTIG" informieren und nicht nur heiße Luft ablassen.
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