Arbeiten nach Ausbildung: Ein Zeugnis für beides?
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Arbeiten nach Ausbildung: Ein Zeugnis für beides?

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  #1  
Alt 30.07.2007, 11:33
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ockibell befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Arbeiten nach Ausbildung: Ein Zeugnis für beides?


Hallöchen zusammen,

folgende Situation: Ich habe meine Ausbildung im Januar 07 beendet und arbeite momentan noch bei der Firma. Ich bin festangestellt (40h/Woche) und habe einen unbefristeten Vertrag. Demnächst werde ich das Unternehmen verlassen, da ich Stuideren werde.

Nun meine Frage:
Ist es zulässig, dass ich für die gesamte Betriebszugehörigkeit (Aubildung + Festanstellung) ein (qualifiziertes) Arbeitszeugniss bekomme? Oder muss ich für beides getrennt jeweils ein Zeugnis haben?

Noch eine Info zur Situation: ich habe bereits für die Ausbildung ein qualifiziertes Zeugnis bekommen. Da ich dieses aber selber schreiben musste, habe ich es vom Rechtsanwalt überprüfen lassen. Der war insg. ganz zufrieden, hat aber ein paar Änderungsvorschläge gemacht, die ich für sinnvoll halte. Nun sieht mein Chef leider beim Thema RA sofort rot und block total ab.... ich hatte gehofft ihn zu der vom Anwalt vorgeschlagenen Formulierung zu "überreden", wenn wir aus zwei Arbeitszeugnissen auch eines machen würden/können...

Ich freue mich auch Antworten und danke euch jetzt schon für die Hilfe!!! :-)

Liebe Grüße
ockibell
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  #2  
Alt 30.07.2007, 11:50
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Zitat:
Nun meine Frage:
Ist es zulässig, dass ich für die gesamte Betriebszugehörigkeit (Aubildung + Festanstellung) ein (qualifiziertes) Arbeitszeugniss bekomme?
Na klar geht das. Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, die das verbieten würde.


Zitat:
Nun sieht mein Chef leider beim Thema RA sofort rot und block total ab....
Wenn ich Chef wäre, würde mir beim Wort Rechtsverdreher auch das Sicherheitsventil samt Gewinde in hohem Bogen aus dem Kessel fliegen: du musst ihm das ja nicht auf die Nase binden, dass der Veränderungsvorschlag vom RA stammt...
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 30.07.2007, 14:21
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OmasEnkel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Naja, also die Ausbildung und die daran anschliessende Festanstellung sind zwei voneinander getrennte Verträge. Insofern besteht prinzipiell schon der Anspruch für zwei getrennte qualifizierte Zeugnisse.
Wenn Du aber mit einem einzigen Zeugnis, das Lehre und Arbeit abdeckt, ist dagegen sicher auch nichts zu sagen und auch keine Sache draus zu drehen.
Was ich aber nicht rauslesen konnte: Willst Du denn ein Zeugnis für die ganze Zeit oder zwei Zeugnisse?
__________________
So long,
OmasEnkel
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  #4  
Alt 31.07.2007, 10:48
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Schon mal Danke für die Antworten.

Im Grunde ist es mir egal, ob ich ein oder zwei Zeugnisse habe. Ich dachte nur, dass ich meinen Chef leichter von dem neuen Text überzeugen kann, wenn ich sage, dass wir den einfach noch ein bissel erweitern und daraus dann ein Zeugniss für beides machen.

Abgesehen davon weiß mein Chef, dass der text vom RA ist. Ich habe aber ausdrücklich gesagt, dass es mir bei der Überprüfung darum ging eventuelle Stolperfallen, die ich mir selber gelegt habe, zu finden. Abgesehen davon hat der RA wirklich nur ein paar Stellen umformuliert, so dass es etwas besser klingt (wirkliche Fehler hat er nicht gefunden).

Ich finde nur als Chef sollte man unterscheiden können worum es geht und nicht jeden RA über einen Kamm scheren. Wenn er so zufrieden mit mir war, dann sollte er mir auch mein gutes Zeugniss zugestehen; und da bei uns in der Firma keiner Ahnung von der Materie hat, gehört es aus meiner Sicht auch dazu, dass der Chef die Vorschläge eines Profis akzeptiert.... (schließlich predigt er das immer seinen Mitmenschen *gg*)

Grüße
ockibell
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  #5  
Alt 02.08.2007, 12:53
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Was genau möchte Dein Chef nicht akzeptieren, dass zwei Zeugnisse zu einem gemacht werden oder die Änderungen einzelner Sätze? Wenn Dein Chef der Meinung ist, die geänderten Aussagen stimmen nicht mit seinen Eindrücken überein, wird er es auch nicht so hinnehmen und absegnen. Oder macht er die Schotten nur dicht, weil der Korrekturvorschlag von einem Anwalt kommt? Was sagt er denn genau?

Wenn das Zeugnis keine wirklich gravierenden inhaltlichen oder formellen Fehler enthielt, warum lässt Du es dann nicht so wie es ursprünglich war?
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Liebe Grüße Ratgeberin
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