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#1
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| Hallo liebes Forum, ich möchte auf diesem Wege die Möglichkeit nutzen, um die Meinung Dritter einzuholen... Kurz zum Sachverhalt: Ich bin für 1,5 Jahre als Sachbearbeiter Einkauf an einem Institut tätig. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft die Tage aus und erhielt folgendes Zeugnis: Herr XXX nahm im Sachgebiet Einkauf folgende Arbeitsaufgaben selbstständig wahr: -Bedarfsermittlung, Angebotseinholung- und Bewertung sowie Auslösung von Aufträgen zur Beschaffung von Kunstfaserstoffen, Geschäftsausstattungen sowie Hilfs- und Verbrauchsstoffen -Beauftragung von Wartungs- Instandsetzungsarbeiten -Beschaffung von technischen Ersatzteilen -Kontrolle und Nachverfolgung von Terminen und Fristen -Prüfung der Lieferung und Leistung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit,gegebenenfalls Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen -Erstellung von Reportings und Auswertungen - etc, etc. Herr XXX besitzt ein umfangreiches und jederzeit verfügbares Fachwissen, das er erfolgreich in der Praxis einsetzte. Durch seine schnelle Auffassungsgabe konnte er sich rasch in das vielfältige Aufgabengebiet des Einkaufes einarbeiten und übernahm bereits nach kurzer Zeit zusätzlich das Vertragsmanagement für Öffentlichkeitsveranstaltungen unseres Institutes. Bei der Erledigung seiner Aufgaben zeigte Herr XXX stets ein hohes Maß an Eigeninitiative und Flexibilität, wobei er es auch verstand fachgerechte Prioritäten zu setzen. Er arbeitete sehr sorgfältig, zielstrebig und termingerecht, so dass wir mit seinen erbrachten Leistungen stets voll zufrieden waren. Im Zuge der bevorstehenden Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens an unserem Institut und der damit verbundenen Vorbereitung der Erstinventur zeigte er ausdauerndes Engagement und hohe Belastbarkeit. Herr XXX verfügt über ein angenehmes und freundliches Auftreten. Er ist ausgeglichen und jederzeit hilfsbereit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Dritten war stets einwandfrei. Das Arbeitsverhältnis endet am .....2012 mit Ablauf der Befristung seines Arbeitsvertrages. Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn XXX und bedanken uns für seine stets guten Leistungen. Für seinen weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg wünschen wir Herrn XXX alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Institutsleiter Ich persönlich schätze das Zeugnis als 'gut', also mit Note 2 ein. Sollten noch Angaben / Beurteilungen ergänzt werden, die für einen Einkäufer ausschlaggebend sind? Und wie ist es mit der Zeitform bestellt? Fachwissen und Fähigkeiten (Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität) in Präsens und Arbeitsbereitschaft- und Ergebnisse in Präteritum? Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung und konstruktive Kritik. Tschüß |
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#2
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| Das hast du doch selbst geschrieben Februar, oder?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Danke für Deine Antwort! Wollte es nur noch einmal von einen unbeteiligten beurteilen lassen.... |
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