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#1
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| Hallo, mein Chef hat mir ein Zeugnis zukommen lassen, das ich noch mal auf evtl. Fehler überprüfen soll. Einiges habe ich schon selbst etwas verändert. Da standen viel zu viele "stets" drinnen, die ich dann durch (hoffentlich) passende Synonyme ersetzt habe. Bitte guckt noch mal drüber. Ach ja eine Frage hätte ich noch: also habe meine Ausbildung zur Bürokauffrau als überbetriebliche Ausbildung absolviert. Der Träger, wo ich eingestellt war, kennt meine Arbeitsleistung quasi fast gar nicht. Und den Praktischen Teil meiner Ausbildung habe ich in anderen Partnerfirmen (normalen Betrieben) absolviert. Muss mir der Träger auch ein Arbeitszeugnis erstellen? In einem Lebenlauf steht da dann nur der Träger und nicht die drei Betriebe, in den ich gearbeitet habe. Was ist denn richtig: ein Arbeits-, Ausbildungs- oder vllt ein Praktikumszeugnis? Es wäre total lieb von euch wenn mir jemand helfen könnte. Ich danke euch im Voraus. liebe Grüße Milka ARBEITSZEUGNIS Frau ...., geboren am 15.11.1984 war in der Zeit vom 01.09.2008 bis zum 13.01.2010 als Auszubildende zur Bürokauffrau im Bereich Buchhaltung unseres Unternehmens tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten folgende selbstständig auszuführende Tätigkeiten: - Postbearbeitung - Angebotserstellung - Kreditor- und Debitorverwaltung - Rechungserstellung und -prüfung - Kassenführung - vorbereitende Buchhaltungsarbeiten - Mahnwesen - Überweisungen (Kontoüberwachung) - Büroorganisation - Annahme von Kundenaufträgen - Vorbereitende Arbeiten für den Chef und Steuerberater - Einkäufe von Büromaterial Frau .... verfügte immer über eine sehr gute Leistungsbereitschaft und eine vorbildliche Pflichtauffassung. Sie fand sich in neuen Situationen sehr gut zurecht.Sie wendete ihre Fachkenntnisse mit Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an. Frau ... hatte ein sicheres Gespür für das Wichtige und Wesentliche und arbeitete stets zielgerichtet, methodisch und sehr gewissenhaft. Durch ihre zielstrebige und umsichtige Arbeit hat sie jederzeit sehr gute Qualitätserfolge erzielt. Mit den Leistungen von Frau ... waren wir immer voll und ganz zufrieden. Sie war eine ausgezeichnete Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war lobenswert. Frau ... ist mit unseren Kunden aufgrund ihrer sachlichen und freundlichen Art und ihrer zu jeder Zeit serviceorientierten Haltung sehr gut zurechtgekommen. Ihre freundliche und positive Grundhaltung wirkte in der Arbeitsgruppe beispielgebend und hat zu unserem guten Betriebsklima beigetragen. Das Ausbildungsverhältnis wurde mit erfolgreichem Bestehen der Berufsausbildungabschlussprüng beendet. Leider konnte das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen nicht fortgeführt werden. Wir danken Frau ... für die stets produktive und äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihr für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Name... Firma ... |
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#2
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| pn Gratuliere ![]() Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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Milka1984 (27.01.2010) | ||
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#3
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| Wellen schau mal, wenn du schon der Meinung bist dein Nichtwissen unter die Leute zu bringen dann solltest du das offen tun- damit du gerade den neuen Mitgliedern dieses Forums, die eben noch nicht wissen dass sie deine diesbezüglichen Antworten nicht allzu ernst nehmen sollten, nicht mehr als unvermeidbar schadest.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Danke schön ![]() Heißt das, dass das Zeugnis ok ist? Wenn man sich die Aussagen in den meisten Zeugnissen so anguckt, kann einem echt schlecht. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Zegniss so super ist wie es aussieht... Gruß |
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#5
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| 2 Kommas vergessen Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#6
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| Zitat:
Hast du nicht mehr als 2 Dreien ? - und sonst Einsen und Zweier ? Gruss wellen
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#7
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| Hallo Milka, ... wäre hier tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zu würdigen gewesen, stünde der von dir eingestellte Zeugnistext für eine großteils positive Wertung- abgesehen vielleicht von der enthaltenen Diebstahlsunterstellung. Da es sich aber eigentlich um ein Ausbildungszeugnis handelt ist es, beginnend mit der Überschrift zu überarbeiten. In der Folge noch ein paar Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zitat:
Zitat:
Aber eben nicht immer passend und unvollständig... schließlich handelt es sich um ein Ausbildungszeugnis- und hier sollte die Würdigung von Lernbereitschaft, -Befähigung und evtl. -Erfolgen dringend eine angemessene Erwähnung finden. Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Milka1984 (27.01.2010) | ||
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#8
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| Zitat:
rw 2 bwl 1 bw 1 tv 1 wif 1 jetzt die fächer die wir nur jeweils ein halbes jahr und das noch am anfang der ausbildung hatten, wo ich leider noch sehr zurückhaltend war: reli 2 deutsch 3 sport 2 politik 3 aber was hat das denn mit der bewertung meiner arbeitsleistung zu tun? wenn ich mich in der schule nicht trau mündlich mitzumachen und im betrieb war ich wie auchgewechselt, hab mich da sehr wohl gefühlt und konnt daher gut arbeiten und vorschläge machen usw... also ich finde das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ebenso wie das schulzeugnis nichts über meine arbeitsweise im betrieb...wie sollte mein chef der meine schulnoten nicht kennt diese in mein arbeitszeugnis miteinfließenlassen? wo fehlen denn die beiden kommas? ich find die immer noch nicht :( Geändert von Milka1984 (27.01.2010 um 19:58 Uhr) |
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#9
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| @ Wolf vielen dank für deine mühe. was punkto Kassenführung betrift , werde ich es in klammern um "Datev" ergänzen. an einer richtigen kasse saß ich nie da wir nichts per bar verkauft hatten. hab ja lediglich die kassenbons gesammelt und in datevkassenbuch eingepflegt. Hoffe das ist dann so verständlich, weil muss das zeugnis morgen unterschreiben lassen und kann leider nicth mehr auf eure antwort warten. das zeugnis ist eh schon fast 2 wochen überfällig. kann mich ja ohne den nicht anderweitig bewerben... danke noch mal. vllt schaff ich morgen früh noch mal rein zuschauen lieben gruß milka |
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#10
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| der Wolf´schen Theorie, dass das Fehlen eines Ehrlichkeitsvermerks einem Diebstahlsvorwurfs gleichkommt, nicht folgen. Das ist wahrscheinlich von Ghostwritern angewandte Taktik um die Kunst des Verfassens von Arbeitszeugnissen und deren Bedeutung geschäftstüchtigerweise für sich selbst zu beanspruchen. Ist nur meine persönliche Ansicht - die ich wohl haben darf - in einer Demokratie ![]() Oder hört diese in einem Forum auf ? ![]() Gruss wellen
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