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#1
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| Hallo, kann mir vielleicht jemand weiter helfen, was das bedeute soll/kann??? Zeugnis Frau..., geboren am ..., war vom 14.06.2010 bis zum 15.12.2011 in unserem Unternehmen als Wäschereiarbeiterin beschäftigt. Ihr Aufgabengebiet umfasste in der Abteilung Berufsbekleidung-Altenheim das Ausscannen der Berufsbekleidung am PC sowie die Kommissionierung und Bereitstellung für die Expedition. Frau.... führte die ihr gestellten Aufgaben mit hoher Einsatzbereitschaft zügig und genau durch. Sie erfüllte ihr Aufgabengebiet stets zu unsrerer vollsten Zufriedenheit. Das Verhältnis zu ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten war stets positiv und tadellos. Das befristete Arbeitsverhätnis endete zum 15.12.2011 auf eigenen Wunsch. Wir wünschen Frau ... auf ihrem weiteren beruflichen Weg alles Gute. .............GmbH Geändert von Schnecke18 (31.01.2012 um 17:36 Uhr) |
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#2
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__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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Schnecke18 (31.01.2012) | ||
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#3
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| Zeugnis Frau..., geboren am ..., war vom 14.06.2010 bis zum 15.12.2011 in unserem Unternehmen als Wäschereiarbeiterin beschäftigt. Ihr Aufgabengebiet umfasste in der Abteilung Berufsbekleidung-Altenheim das Ausscannen der Berufsbekleidung am PC sowie die Kommissionierung und Bereitstellung für die Expedition. Frau.... führte die ihr gestellten Aufgaben mit hoher Einsatzbereitschaft zügig und genau durch. Sie erfüllte ihr Aufgabengebiet stets zu unsrerer vollsten Zufriedenheit. Das Verhältnis zu ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten war stets positiv und tadellos. Das befristete Arbeitsverhätnis endete zum 15.12.2011 auf eigenen Wunsch. Wir wünschen Frau ... auf ihrem weiteren beruflichen Weg alles Gute. .............GmbH lg schnecke18 |
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#4
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| Hallo Schnecke, ... dein Arbeitszeugnis ist, auch für eine eher einfache Tätigkeit wie diese doch recht kurz ausgefallen, was wohl daran liegt dass du Probleme mit deinem/n Vorgesetzten hattest.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo, erst mal will ich mich bedanken für deine Anwort, ich hab gehört das ich das Zeugnis nicht Anerkennen muss??? lg schnecke |
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#6
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| Grundsätzlich kann man ein fehlerhaftes oder unwahres Zeugnis zurückweisen, Schnecke. Was denkst du denn selbst warum dein Zeugnis so geschrieben wurde wie es geschrieben wurde?
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#7
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| weil es Probleme gab mit meinem rest Urlaub und ich mich ans Arbeitsgericht gewendet hab. In meinem Zeugnis steht auch drin auf eigenen Wunsch ( das ich aufgehört habe ) mir wurde nie ein neuer Vertrag angeboten. |
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#8
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| Also endete das Arbeitsverhältnis eigentlich durch Fristablauf...
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Schnecke18 (02.02.2012) | ||
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#9
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| Ich hab grad mit meinem ex- Arbeitgeber telefoniert, ich soll mein Zeugnis ädern was nicht ok ist und zurück schicken. Sie haben das (angeblich) nicht gewusst das es so eine Bedeutung hat. Sie schreiben immer so die Zeugnisse. lg |
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