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#1
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| Guten Tag, ich habe vor kurzem meine Ausbildung beendet und folgendes Zeugnis von meinem Ausbildungsbetrieb (200MA Gesamtunternehmen, 45MA an meiner Ausbildungsstelle) erhalten. Wie ist dieses zu werten? Ich sage schon einmal vielen Dank an Euch. ************************************************** ********* Zeugnis Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, hat vom 01.08.2009 bis zum 25.01.2012 eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel (Fachrichtung Großhandel) absolviert. Auf Grund seiner sehr guten Leistungen konnte er seine Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzen. Es wurden die Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Dabei wurden die Abteilungen Logistik, Verwaltung, Verkauf und Einkauf durchlaufen. Herr XY hat von Anfang an seine Berufsausbildungmit außerordentlichem Engagement betrieben. Er identifizierte sich stets in vorbildlicher Weise mit seinen Aufgaben und dem Betrieb, zeigte Eigeninitiative und überzeugte mit Fleiß und Eifer. Er hat sich gute, fundierte Fachkenntnisse erworben. Nach Einweisung in neue Arbeitsbereiche arbeitete Herr XY stets selbstständig und äußerst gründlich. Die Ausführung seiner Arbeit entsprach immer unserem Qualitätsstandard. Arbeitsmenge und Arbeitstempo lagen bei praktischen Arbeiten über den üblichen Erwartungen an Auszubildende. Herr XY hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gelernt und seine Aufgaben erledigt. Eine besondere Auszeichnung erfuhr er, als er an einem 4-wöchigen Auslandspraktikum in Irland teilnehmen durfte. Das Verhalten von Herrn XY war immer vorbildlich, und er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gleichermaßen geschätzt. Herr XY hat seine Ausbildung vorzeitig mit gutem Prüfungsergebnis bei der Industrie- und Handelskammer zu ABC abgeschlossen. Die Ausbildung von Herrn XY endete am 25.01.2012 mit Bestehen der Abschlussprüfung. Wir danken Herrn XY für die angenehme Zusammenarbeit während der Ausbildungszeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute. Mit freundlichenn Grüßen XYZ GmbH i.V.Name Niederlassungsleiter ************************************************** ******** was mich ein wenig stört ist dieser Satz mit dem Qualitätsstandard und der Folgesatz. Oder interpretier ich das falsch? Hört sich für mich so an wie "macht nicht mehr wie nötig". Danach folgt dann aber "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". oder muss man das alles im Gesamtzusammenhang sehen und gar nicht einzeln betrachten? Bin da etwas verwirrt Geändert von DaMaddin (28.01.2012 um 18:16 Uhr) |
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#2
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| Maddin, dieser Zeugnistext liest sich so als hätte ihn ein diesbezüglich ungeübter Verfasser, unter Zuhilfenahme von einer handvoll Standardfloskeln (oder eines Zeugnisgenerators) zusammenkopiert und um wenige individuelle, sehr positive Aussagen erweitert. Die enthaltenen Einzelwertungen liegen im Bereich von sehr guten und guten Beurteilungen. Auch wenn dein Zeugnis einen durchaus positiven Eindruck hinterlässt würde sich der Leser doch ein Mehr an Informationen wünschen, insbesondere zu den von dir erlernten und durchgeführten Tätigkeiten. Die "freundlichen Grüße" wiederum haben eigentlich nichts in einem Zeugnis verloren.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Zitat:
vielen Dank für die antwort. also wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das zeugnis in ordnung wenn meine erlernte und ausgeführten Tätigkeiten während der Ausbildung noch aufgeführt werden... ? meinst du das zeugnis, so wies jetzt hier steht, kann mir probleme bereiten? hab es nämlich schon bei ersten bewerbungen beigelegt |
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#4
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| Zitat:
... wirkliche Probleme sicherlich nicht, auch wenn das natürlich immer im Auge des jeweiligen Betrachters liegt.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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