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#1
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| Hallo an alle, ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten welches ich nicht so richtig einschätzen kann. Ich bitte euch mal reinzuschauen. Folgender Sachverhalte: Knapp 4 Monate gearbeitet, gekündigt in der Probezeit weil mein verhalten außerhalb er Probezeit nicht zu meiner Arbeit gepasst haben soll. Es handelt sich um eine Behörde, Größe so 1500 Leute. Tätig war ich als Sachbearbeiter mit Kundenkontakt. Keine Führungsverantwortung. insgesamt ist das Zeugnis genau einen Din A4 Seite groß. bei den aufgaben ist statt strichen ein punkt, und es ist richtig eingerückt, nicht so wie hier, lässt sich halt schlecht hier im forum machen. Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe ![]() ------------- Abschlusszeugnis Herr xyz, geboren am xx.xx.xxxx, war vom 30.08.2011 bis zum 31.12.2011 im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Krankheitsvertretung im xyz-Amt beschäftigt. Herrn xyz waren als Sachbearbeiter folgende Aufgaben übertragen: - Bearbeitung von Anträgen (einschließlich Beratung und Auskunftserteilung) - auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie- Bearbeitung im Widerspruchsverfahren zu - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung- Heranziehung vorrangiger Verpflichteter - Rücknahme und Aufhebung von Entscheidungen nach SGB XII sowie Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Sachverhaltesermittlung bei Erkennen von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen Herr xyz hatte sich durch seine sehr guten und fundierten Kenntnisse im Sozialrecht sehr schnell in das übertragene Aufgabengebiet eingearbeitet. Dadurch war er binnen kurzer Zeit in der Lage, einen eigenen Fallbestand zu führen und auch schwierigere Fallkonstellationen zu bearbeiten. Herr xyz arbeitete selbständig, sorgfältig und gewissenhaft. Er brachte eigenen Vorschläge und Lösungsansätze in die Arbeit ein und erledigte die täglichen Aufgaben motiviert und engagiert. Herr xyz verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets korrekt. Im Umgang mit Bürgern trat er ruhig und sachlich auf. Wir danken Herrn xyz für die erbrachten guten Leistungen und wünschen Ihm für die Zukunft alles gute. Unterschrift xyz Amtsleiter Personal Geändert von manking (19.01.2012 um 13:20 Uhr) |
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#2
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| Irgendwie kann ich den Beitrag nicht mehr editieren, anscheinend geht es nach einer gewissen zeit nicht mehr. Aber ein was ist mir noch aufgefallen, mein Geburtsort fehlt in der ersten Zeile, ist das von Bedeutung? In anderen Zeugnissen steht er eigentlich immer mit drinnen. |
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#3
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| Hallo Manking, Zitat:
Ansonsten wird deine Probezeitkündigung verschleiert, bezüglich der Beurteilung ist der Text eher neutral gehalten, eine Allgemeine Leistungsbeurteilung fehlt. Unterm Strich wird dieses Zeugnis wohl kein wirkliches Problem für dich darstellen, dazu deine Bewerbungsmappe aufzupimpen taugt es aber auch nicht...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| ich werde jetzt die leistungsbeurteilung nachfordern, auch das man Abschlusszeugnis in Arbeitszeugnis oder Zeugnis ändern sollte und den Geburtsort sollte auch ergänzt werden. Zu verlieren habe ich ja nicht wirklich viel, das Zeugnis habe ich und wenn ein anderes kommt und schlechter wäre ist es mir auch egal bzw. welches gilt den dann, das alte oder das neue *lol*^^ habe vielen Dank für die Hilfe, wenn eine Änderung vorliegt melde ich mich noch mal Geändert von manking (24.01.2012 um 22:32 Uhr) |
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#5
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| so es wurde jetzt eine korrektur vorgenommen, hätte ich nicht gedacht, das datum wurde von mitte januar 2012 auf 30.12.2011 geändert, statt abschlusszeugnis wurde arbeitszeugnis ergäzt und leistungsszusammenfassung wurde ergänzt, ich denke so sieht es etwas besser aus als das alte zeugnis Arbeitszeugnis Herr xyz, geboren am xx.xx.xxxx in xyz-Statt war vom 30.08.2011 bis zum 31.12.2011 im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Krankheitsvertretung im xyz-Amt beschäftigt. Herrn xyz waren als Sachbearbeiter folgende Aufgaben übertragen: - Bearbeitung von Anträgen (einschließlich Beratung und Auskunftserteilung) - auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie - auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Bearbeitung im Widerspruchsverfahren zu - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zu Hilfe zum Lebensunterhalt - Heranziehung vorrangiger Verpflichteter - Rücknahme und Aufhebung von Entscheidungen nach SGB XII sowie Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Sachverhaltesermittlung bei Erkennen von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen Herr xyz hatte sich durch seine sehr guten und fundierten Kenntnisse im Sozialrecht sehr schnell in das übertragene Aufgabengebiet eingearbeitet. Dadurch war er binnen kurzer Zeit in der Lage, einen eigenen Fallbestand zu führen und auch schwierigere Fallkonstellationen zu bearbeiten. Herr xyz arbeitete selbständig, sorgfältig und gewissenhaft. Er brachte eigenen Vorschläge und Lösungsansätze in die Arbeit ein und erledigte die täglichen Aufgaben motiviert und engagiert. Seine Leistungen werden zusammengefasst als gut bezeichnet. Herr xyz verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets korrekt. Im Umgang mit Bürgern trat er ruhig und sachlich auf. Wir danken Herrn xyz für die erbrachten guten Leistungen und wünschen Ihm für die Zukunft alles gute. Unterschrift xyz Amtsleiter Personal |
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#6
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| "Seine Leistungen werden zusammengefasst als gut bezeichnet." Das ist wohl eine sehr flache "Leistungszusammenfassung". Habe ich noch nicht in einem Zeugnis gesehen und würde ihn als negativ einschätzen. Ich verstehe darunter z. B. den folgenden Satz: "Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt." für sehr gute Leistungen. |
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#7
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| hier steht zum beispiel auch nichts anderes drinnen Arbeitszeugnis: Leistungsbeurteilung - JOBTIPPS24.DE | Tipps zu Karriere, Bewerbung, Arbeitszeugnis, Existenzgründung bei gut steht: · Ihre/Seine Leistungen werden zusammengefasst als gut bewertet. |
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#8
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| Hallo Manking, ... das ist ein gutes Beispiel dafür dass es sehr wohl Sinn macht, sich bei Unstimmigkeiten mit dem Zeugnisersteller in Verbindung zu setzen. ![]() Jetzt zu dem bereits diskutierten Satz... Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#9
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| naja schlechter, wenn es fehlen würde ist es auch schlechter oder auch nicht, ich hatte bis jetzt bei beiden zeugnisen schon gespräche und keiner ist darauf eingegangen bzw. ein arbeitgeber hat eher das zeugnis so gesehen das ich nicht gekündigt wurde sondern nur das es halt wegen befristung geendet hat, ich gebe mich jetzt einfach zufrieden damit, für 4 monate geht das zeugnis sicherlich und keiner erwartet in der zeit übermenschliche leistungen |
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#10
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| Meine Einschätzung beruhte darauf, dass der Satz nicht so euphorisch klingt, wie die sonst in Zeugnissen benutzte Codesprache. So wie es scheint , bedeutet er einfach nur mal das, was er tatsächlich aussagt. Wenn du wegen dieser Formulierung nicht noch einmal um Änderung bitten willst, kann ich das verstehen. Mir geht es auch auf die Nerven, noch ständig mit dem Ex-Arbeitgeber zu tun zu haben. |
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