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#1
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| Hallo, ich habe von 2005 bis 2006 in einer kleinen Tochterfirma mit ca. 10 Mitarbeitern gearbeitet --> Hauptsitz ist eine mittelständiges Unternehmen Mein AG sandte mir folgendes Zeugnis zu, welches vom Betriebsleiter der Tochterfirma unterschrieben wurde. Im Netz recherchierte ich etwas und bin erschrocken. Ist es wirklich so schlecht, wie ich es annehme? Danke im voraus... Z E U G N I S Frau Susanne Fxxx, geboren am 27.01.1980, war vom August 2003 bis Februar 2005 als Praktikantin und bis Juni 2006 als Sachbearbeiterin in unserem Unternehmen tätig. Zu ihren Hauptaufgaben gehörte im Wesentlichen: - Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung, - Kostenvoranschläge erstellen, - Angebotserstellung, fakturieren, Lieferscheinerstellung, - Kundenpflege und Kundenbetreuung, - Betreuung der Außendienstmitarbeiter. Frau Fxxx zeichnete sich durch eine hohe Einsatz- und Leistungsmotivation aus. In ihre Tätigkeitsfelder arbeitete sie sich schnell und kompetent ein und repräsentierte innerhalb kurzer Zeit eine wertvolle und anerkannte Ansprechpartnerin unseres Unternehmens. Daher erhielt sie am 01.02.2005 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, welchen wir aus wirtschaftlichen Gründen per 30.06.2006 kündigen mussten. Sie erledigte in dieser Zeit alle ihr gestellten Aufgaben zu unseren Zufriedenheit. Das persönliche Verhalten gegenüber den Mitarbeitern war korrekt. Durch ihr freundliches Wesen war sie beliebt. Sie bemühte sich allen von uns gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau. Fxxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg. |
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#2
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| hallo Schmunzelmops, ... nein, es ist schlechter. Unterm Strich warst du, nach dem du deinen Anstellungsvertrag erhalten hast, eine deutlich unterdurchschnittliche Mitarbeiterin mit zusätzlichen, erheblichen Defiziten auf der persönlichen Ebene.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Ich hab es geahnt. Mit dem Zeugnis bekomme ich keine Job. Kann man das Zeugnis weglassen? Aber im Ende kommt es immer schlecht auf mich zurück. ![]() ![]() ![]() LG |
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#4
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| Schmunzelmops, ein Zeugnis einfach wegzulassen ist keine Lösung. Was ist dort denn vorgefallen, wie schätzt du selbst deine dort eingebrachte Arbeitsweise und -Leistung ein, wie dein Sozialverhalten bzw. deine Führung?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo, ich selbst schätze meine Leistung als mindestens befriedigend ein. Möchte schließlich auch nicht zu hoch stapeln. Mein Problem war, dass ich nicht genug Arbeiten hatte, um meine 5 Tage voll zu bekommen. Meine Praktikumstätigkeiten behielt ich und bekam nur stückweise etwas dazu. Nach max. mein Tagen war meine eigentliche Arbeit erledigt. Somit suchte ich mir andere Tätigkeiten, wie putzen und Ablage. Doch auch diese Tätigkeiten fanden mal ein Ende. Mein Kollegen konnten mir nicht viel abgeben. Darüber sprach ich mit meinem Chef, der mich dann als faul und unzuverlässig darstellte. Mein Außendienstler brachte auch nicht viele Aufträge. Somit verscherzte ich es mir immer mehr. Ich war heillos unterfordert, worüber ich auch oft versuchte mit allen zu sprechen. Im Kollegenkreis war ich die Jüngste und alles andere war eben eingeschliffen. Mit meinem EX-Chef zu reden ist sinnlos. Habe es schon versucht. Seine Meinung hat sich nicht gebessert. Alle sind ins Gesicht ehrlich, aber hintenrum... Ich fühle mich ungerecht behandelt, weil ich wirklich alles gegeben habe, was eben doch nicht reichte. Tja, was soll ich machen. Eben hoffen, dass ein neuer AG erbarmen für mich hat und meine Weiterentwicklung (einjährige FOS und zur Zeit Fernstudium BWL) in den Vordergrund stellt. Ich wünsche dir ein schönes WE! :o) |
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#6
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| Na sag mal Susanne, gibst du immer so schnell auf?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| du weißt aber schon, das du ein recht auf ein einwandfreies arbeitszeugnis hast ? du brauchst das unbedingt. schließlich ist dies ja ein wichtiger bestandteil der zukünftigen bewerbung. bitte deinen ag um ein neues und "angemessenes" zeugnis. im internet gibt es hierzu tausende einträge. notfalls hilft nur der gang zum anwalt. lg von nickitta, die gerade selber in einer ähnlichen situation steckt |
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