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#1
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| Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und habe auch gleich eine sehr dringende Frage. ich habe im Juni letztes Jahr meine Ausbildung beendet und wurde für 1 Jahr übernommen. Nun geht es ans bewerben um eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen. Verlängert wird mein Arbeitsvertrag auf Grund der politischen Lage in Deutschland nicht (Unternehmen ist von politischen Entscheidungen abhängig). Jetzt bitte ich darum, dass ihr euch mal mein Arbeitszeugnis anseht, da ich der Meinung bin, dass es alles andere als gut ist. Wenn ich das meinen Bewerbungsunterlagen beilege kann ich gleich davon ausgehen eine Absage zu bekommen. Was kann ich da tun? Es ärgert mich sehr, da mein IHK Zeugnis gut ist (habe mit 2 die Ausbildung beendet). Nun gut, hier erstmal das Arbeitszeugnis: Ausbildungszeugnis Frau xx, geboren am xx.xx.xx, wurde in unserem Unternehmen zur Industriekauffrau ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte in der Zeit vom 1. November 2008 bis 7. Juni 2011 gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung an unserem Ausbildungsstandort xx und den entsprechenden Betriebs- und Verwaltungsabteilungen (Anm: deutscher Großkonzern mit ~ 70.000 Mitarbeitern, ca. 700 am Standort) Frau xx erwarb sich während ihrer Ausbildung gründliche Fertigkeiten und Kenntnisse. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie fehlerfrei und vollständig. Ihr Lernen und Arbeiten konnte sie selbstständig organisieren und systematisch zum Ziel führen. Sie ist in der Lage, sich ein sicheres Urteil zu bilden und dieses zu begründen. Ihr Verhalten und die Zusammenarbeit mit den Ausbildern und Kollegen war stets höflich und korrekt. Inhalte der Ausbildung.. Frau xx wurde im Einsatzgebiet Controlling ausgebildet. Wir wünschen Frau xx für ihre berufliche Zukunft alles Gute. Unterschrift Standortleiter Unterschrift Personalleiter Unterschrift Ausbilderin Ich finde einige Formulierungen sehr sonderbar und würde fast sagen, dass sich dieses Zeugnis im 4er/5er Bereich einpendelt. Dieses Zeugnis versaut mir jegliche Karrierechancen. Ich weiss absolut nicht was ich jetzt machen soll :( Geändert von Kolchose (02.02.2012 um 06:53 Uhr) |
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#2
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| Hallo Kolchose, ... die eigenwillige Schreibweise deines Ausbildungszeugnisses ist sicherlich in der Verwendung einer firmeneigenen, regelmäßig genutzten Vorlage begründet. Weil wesentliche Aussagen und Beurteilungen, die eine gute oder zumindest befriedigende Gesamtwertung ausmachen hier fehlen, kann ich mich deiner eigenen Einschätzung im Grunde nur anschließen. Da sich bereits aus deinen paar Zeilen die Tatsache erschließt dass in deinem Ausbildungszeugnis wichtige Fakten wie deine Übernahme in ein Anstellungsverhältnis fehlen, ist hier nachzubessern. Kontrolliere das Textlein bitte selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit, inwiefern die kommunizierte Beurteilung der Wahrheit entspricht kann ich nicht beurteilen. Wie schätzt du dich denn selbst ein- und war denn irgendetwas vorgefallen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo, vielen Dank für deine zügige Antwort! Bei mir im Betrieb ist es so, dass zur Erstellung der Arbeitszeugnis ein veraltetes Programm genutzt wird. Grundlage für dieses Zeugnis sind Beurteilungsbögen die von den Ausbildungsbeauftragten in den einzelnen Bereichen ausgefüllt werden. Alleine diese Bögen sollten überdacht werden. Die meisten wissen nicht, dass die Umschreibung der Ankreuzmöglichkeiten Schulnoten entsprechen. So entspricht z.B. "erfüllt unsere Erwartungen" einer 3. Ich war für den Zeitraum von 3 Monaten in einem anderen Betrieb eingesetzt, da meinem Ausbildungsbetrieb die Finanzbuchhaltung fehlt. Ich hatte dort erwähnt, welche Umschreibung für welche Noten steht und hatte eine so gute Bewertung wie noch nie zuvor. Die Gewichtung der Beurteilungsbögen richtet sich nach dem Zeitraum den man in der jeweiligen Abteilung zugebracht hat. In einem Abschnitt hatte ich erhebliche Probleme mit dem Ausbildungsbeauftragten was sich auch sehr negativ in meiner Beurteilung auswirkte. Ich denke es spielen allerdings noch persönliche Gründe mit in die Beurteilung. Ich hatte ein eher feindschaftlich gesinntes Verhältnis zu einer Azubine aus den höheren Lehrjahren. Diese Diskrepanzen ergaben sich allerdings aus privaten Umständen (ich kannte sie schon vor Antritt meiner Ausbildungsstelle). Diese Azubine war der Liebling der Ausbilderin also wusste diese darüber Bescheid. Das ich der Buhmann war habe ich oft genug zu spüren bekommen. Ich muss mich allerdings auch an der eigenen Nase packen. Ein vorbildlicher Azubi war ich sicherlich nicht. Die ein oder andere Abgabe, von z.B. Ausbildungsnachweisen, habe ich schon das ein oder andere mal verschwitzt. Allerdings finde ich meine Bewertung nicht gerechtfertigt. Die befristete Übernahme entstand darauß, dass der Abteilungsleiter des Controllings (die Abteilung in der ich meine Abschlussarbeit angefertigt hatte) mir die Übernahme anbot, da er mit meinem Leistungen ganz zufrieden war. Ich denke ich werde mir nachträglich ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen lassen und hoffe mir damit ein wenig die Steine aus dem Weg räumen zu können. |
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