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#1
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| Hallo, ich bräuchte bitte eine Bewertung meines Zeugnisses. Habe mich schon ein bisschen schlau gemacht und was mir am negativsten auffällt ist die Schlussformulierung(Nennung von privat vor beruflich, kein Dank), jedoch habe ich laut BGH-Urteil keinen Anspruch auf Danksagung etc. Zitat:
Dauer: ca. 3 Jahre (reguläre Ausbildungsdauer) Von Bedeutung ist vielleicht noch, dass es bei dem Unternehmen leider eine hohe Fluktuation an Mitarbeitern gibt, während meiner Zeit dort war ein ständiges kommen und gehen und seit dem ich dort weg bin sind Mitarbeiter, mit denen ich noch zusammengearbeitet habe, zum Teil weg und durch andere ersetzt. (laut Webseite) Danke! Geändert von RMB (03.02.2012 um 20:10 Uhr) |
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#2
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| ... du hast dich ja selbst schon etwas umgesehen, RMB. Dass dein Zeugnis ebenfalls sehr kurz ausgefallen ist, weswegen der Leser nicht allzu viel über dich erfährt, ist dir sicherlich auch aufgefallen. Nun ist es aber so dass dein Ausbildungszeugnis seitens eines eher kleinen Betriebs ausgestellt wurde, wodurch die Erwartungen an dessen Verfasser ebenfalls etwas geringer sind. Da es jedoch Rechtschreibfehler enthält muss es sowieso nochmals geschrieben werden, also warm solltest du nicht auch noch um ein paar andere, inhaltliche Änderungen bitten?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
RMB (06.02.2012) | ||
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#3
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| Hallo, danke für die Antwort. Ich weiß nicht, ob der Chef gewillt ist jetzt nach fast drei Jahren noch ein neues Zeugnis auszustellen!? Ist er dazu verpflichtet oder verjährt der Anspruch irgendwann? |
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