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#1
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| Hallo zusammen, habe heute mein Ausbildungszeugnis bekommen und möchte diesen mal von Experten beurteilen lassen: Herr XX, geboren am XX hat vom 1. September 2009 bis 31 August 2010 in unserem Unternehmen eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert. Herr XX besuchte regelmäßig die Berufsschule und führte ordnungsgemäß die Berichtshefte und weitere Nachweise. Entsprechend dem Berufsbild Kaufmann im Groß- und Außenhandel haben wir Herrn XX in allen wichtigen kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten ausgebildet. Er wurde dabei in folgenden Abteilungen und Aufgabengebieten eingesetzt: blabla Herr XX führte die ihm übertragenen Aufgaben sseit Anfang an mit großem Engagement aus und zeigte großes Interesse an seiner Ausbildung. Er machte sich rasch mit seinem jeweiligen Aufgabenbereich vertraut und - soweit dies im Rahmen der Berufsausbildung möglich war - arbeitete er in allen ausbildenden Abteilungen an den dort anfallenden täglichen Arbeiten mit. Die leistungen von Herrn XX waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. Er ist offen, ehrlich und selbstbewusst. Herr XX scheidet auf eigenen Wunsch aus. Er hat sich entschlossen, seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, da unsere Firma Insolvenz beantragt hat. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg und sein berufliches Fortkommen alles Gute und viel Erfolg. Hört sich natürlich alles super oohh aaah alles perfekt an, aber ich möchte sichergehen, dass das auch so "super" ist. Geändert von derWolf (01.10.2010 um 16:59 Uhr) |
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#2
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| Hi, also ich würde das als eine 2 sehen..was ist mit den Rechtschreibfehlern sind die beim Abitppen passiert? @derWolf: vielleicht äußerst Du Dich noch mal dazu? Danke Michael
__________________ Dozent, Nachhilfelehrer für Personal- und Handelsmangement, Bewerbungs u. Existenzgründer Coach und Verkaufstrainer www.coaching-zentrum.info |
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#3
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| Ja die Rechtschreibfehler sind von mir hab alles schnell getippt sorry. Rechtschreibung ist 1a vom original, keine Angst. Mhm...ausser "stets zu unsere vollen" ist noch irgendwo ersichtlich, wieso ich "nur" ne 2 habe? |
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#4
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| Du musst so ein Zeugnis als ganzes sehen. Die von dir zitierte Stelle und auch das gesamte logisch strukturierte Zeugnis geben keinen Anlass negativ zu denken.
__________________ Dozent, Nachhilfelehrer für Personal- und Handelsmangement, Bewerbungs u. Existenzgründer Coach und Verkaufstrainer www.coaching-zentrum.info |
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#5
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| Mhm alles klar, danke! Würde trotzdem noch gerne ein paar Meinungen hören. Hört sich ja soweit gut an. |
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#6
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| Dodkwai, das ist mal wieder ein Zeugnistext der sich so liest als ob er vom diesbezüglich eher ungeübten Zeugnisempfänger selbst zusammengebastelt worden wäre. Das wiederum macht es im besten Fall wertlos... im Worst Case schädlich. In der Folge ein paar Anmerkungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit... Zitat:
Zitat:
Ansonsten sind das weitestgehend wertfreie bzw, beschreibende Standardfloskeln. Zitat:
Zitat:
... für sich gesehen eine gute allgemeine Leistungsbeurteilung, hier aber wertlos Zitat:
Zitat:
Falls nicht wäre dieser Satz Unsinn. Zitat:
... das sehe ich tatsächlich anders, der Informationsgehalt bezüglich Lern- und Arbeitsweise bzw. Lern- und Arbeitsleistung ist doch recht dürftig... ich lese nichtwertende Standardformulierungen die der Vollständigkeit halber Erwähnung finden und ein paar wenige Sätze die ihren individuellen Charakter ausschließlich durch ihre "Schreibweise" offenbaren.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Dodkwai (01.10.2010) | ||
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#7
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| Hört sich ja ziemlich alles.....******* an. Ich versichere dir, den Text da oben habe ich 1:1 abgeschrieben (bis auf die Tippfehler meinerseits). In der Tat bin ich bereits in einem neuen Betrieb. "Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg und sein berufliches Fortkommen alles Gute und viel Erfolg." Dies hätte ich gerne noch erklärt, wo sich die Hinweise verstecken, dass ich "freizeitorientiert" bin. Nun, lässt sich da überhaupt noch etwas machen? Sind ja jede Menge Logikfehler und "schlechtes" Deutsch drin. Und danke für dein Feedback! |
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#8
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| Hallo Dodkwai, Zitat:
Zitat:
Zitat:
In diesem Fall bietet es sich an das OK für das Einreichen eines extern erstellten Zeugnistextes einzuholen... Wenn du dann die Möglichkeit hast einen externen Zeugnisentwurf einzureichen dann nutze diese Chance zu deinem Vorteil und investiere in die Arbeit eines, auf das Erstellen von Arbeitszeugnissen spezialisierten Ghostwriter. So bist du dann auf der sicheren Seite und erhältst ein fachgerecht und nach gängiger Schreibweise erstelltes, deinem beruflichen fortkommen dienliches, qualifiziertes Zeugnis. Wenn du möchtest kannst du mich in diesem Zusammenhang gerne direkt per E- Mail, unter number--1@online.de kontaktieren.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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