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#1
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| Ich bin mir einwenig unsicher. Frau xxxx geb. xxx wurde vom xxx bis xxx als Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Fachrichtung Bäckerei in unserem Betrieb ausgebildet. Frau xxx war eine interessierte und lernbereite Auszubildende. Sie arbeitete gründlich und gewissenhaft. Die ihr gestellten Aufgaben und übertragenen Arbeiten erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Durch ihr freundliches und korrektes Verhalten war Frau xxx bei Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten beliebt. Leider konnte Frau xxx nach Abschluss ihrer Ausbildung aus betrieblichen gründen nicht in ein Arbeitsverhältnis übernohmen werden. Wir wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und viel Erfolg. Das kommt mir alles einwenig kurz und komisch vor, bitte helft mir. Vielen Dank Michaela |
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#2
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| ... richtig Michaela, mir kommt das auch alles einwenig kurz und komisch vor. Es mag ja auch in deinem Fall sein dass der Verfasser eigentlich gerne ein gutes Zeugnis ausgestellt hätte... was denkst du denn?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| [QUOTE=derWolf;96035]... richtig Michaela, mir kommt das auch alles einwenig kurz und komisch vor. Es mag ja auch in deinem Fall sein dass der Verfasser eigentlich gerne ein gutes Zeugnis ausgestellt hätte... was denkst du denn?[/QUOTE Ich habe mich für diesen Betrieb so eingesetzt die ganzen 3 Jahre musste ich ständig in eine andere Filiale obwohl es im Vertrag fest gelegt wurde das ich nur im Hauptgeschäft bin. Sie haben mir große hoffnungen gemacht, das ich übernohmen werde. Ich habe ständig viele viele überstunden gemacht, ohne rücksicht auf meinen Sohn. Wir sind eine Großbäckerei bzw. die haben angestellte mit allem drum und dran von über 500 Mitarbeitern. Ich habe das das alles gemacht und alles über mich ergehen lassen weil sie mir große hoffnungen auf eine übernahme in ihrem Betrieb gemacht haben.. Ich möchte nur wissen wie du das siehst, was für einen Noten durchschnitt du mir für das Zeugnis geben würdest. |
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#4
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| Hallo Mamba, Zitat:
Zitat:
Überlege doch mal selbst welche Beurteilungen du dir im Einzelnen- und dann unterm Strich verdient hast. Welche Fakten fehlen? Mir fällt hier zuallererst auf, dass die von dir erlernten und ausgeführten Tätigkeiten nicht erwähnt werden... und gerade die sind für einen potentiellen neuen Arbeitgeber/Empfänger deiner Bewerbungsmappe doch von großem Interesse.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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