Ausbildungszeugnis - Verkäufer Deutung
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Ausbildungszeugnis - Verkäufer Deutung

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  #1  
Alt 30.09.2009, 12:17
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Guten Tag,
habe heute mein Ausbildungszeugnis für die Ausbildung zum Verkäufer erhalten. Die Ausbildung dauerte 2 Jahre ich wurde nun für das 3. Lehrjahr zum Kaufmann im Einzelhandel übernommen. Der Ausbildungsbetrieb ist ein Sehr Großes Einzelhandelsunternehmen mit vielen tausend Mitarbeiter. Das Zeugnis wurde von der Personalabteilung verfasst.
So nun meine 2 Fragen
1: Wie sieht die Wertung für das Zeunig aus und
2: Kann man dies bei Bewerbungsunterlagen beifügen.


Ausbildungszeugnis

Herr ***, geboren am **.**.1990 in ***, wurde in der Zeit vom 1.08.2007 bis 10.07.2009 zum Kaufmann im Einzelhandel, Fachrichtung Kosmetik / Körpferpflege ausgebildet.

Im Rahmen der Innerbetrieblichen Unterweisung wurden ihm die Fertigkeiten und Kentnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

- Stellung des Ausbildungsbetriebes
- Warenbeschaffung
- Warenlagerung
- Absatz
- Warenwirtschaftssysteme
- Rechnungswesen
- Personalwesen

Darüber hinaus erhielt er umfangreiche Warenkundenschulungen in allen Bereichen unseres Sortiments.

Herr *** identifizierte sich stets voll mit seiner Tätigkeit. Er war stets bereit, private Interessen hinter die Belange des Unternehmens zu stellen und übernahm bereitwillig zusätzliche Aufgaben. Dank seiner schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr *** auch komplexe Zusammenhänge sofort. Er behielt auch unter starker Belastung die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise. Er arbeitete stets zuverlässig und genau.

Herr *** verfügt über solide Fachkenntnisse in den ihm vermittelten Ausbildungsinhalten, die er sicher in der Praxis einsetzte. Dabei ging er jederzeit planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor. Durch sein freundliches und hilfsbereites Wesen war Herr *** beliebt bei den Kunden. Im Kundenservice zeichnete er sich durch eine kompetente Beratung aus.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er war stets ehrlich, zuverlässig und pflichtbewusst. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt er sich stets vorbildlich, konstruktiv und kooperativ.

Herr *** hat seine Ausbildung mit der Prüfung am 10.07.2009 erfolgreich abgeschlossen. Damit endet das Ausbildungsverhältnis. Wir wünschen Herrn *** für die berufliche und persönliche Zukunft alles gute und viel Erfolg.

Ort, Datum

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Geändert von 1alex (30.09.2009 um 12:27 Uhr)
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  #2  
Alt 30.09.2009, 14:54
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Hallo 1alex,
sicher, es gibt einiges zu deinem Zeugnis anzumerken.
Mich interessiert jedoch (zunächst) Folgendes:
Zitat:
Zitat von 1alex Beitrag anzeigen
Die Ausbildung dauerte 2 Jahre ich wurde nun für das 3. Lehrjahr zum Kaufmann im Einzelhandel übernommen.
... vom Ausbildungsberieb übernommen!?
Diesen doch sehr erheblichen, durchaus positiven und für dich sprechenden Fakt kann ich WARUM nicht in diesem Zeugnis finden?
Zitat:
Zitat von 1alex Beitrag anzeigen
Herr *** hat seine Ausbildung mit der Prüfung am 10.07.2009 erfolgreich abgeschlossen. Damit endet das Ausbildungsverhältnis. Wir wünschen Herrn *** für die berufliche und persönliche Zukunft alles gute und viel Erfolg.
Schöne Grüße
Luzi
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1alex (05.10.2009)

  #3  
Alt 30.09.2009, 15:10
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Hallo Luzi,
das habe ich mich auch schon gefragt. Ausserdemt ist zu beginn der falsche Beruf angeführt. Abgeschlossen ist nur die Ausbildung zum Verkäufer nicht die 3 Jährige zum Kaufmann im Einzelhandel. Jemand der nur ein wenig sich im Einzelhandel auskennt wird an dem Zeitraum erkennen das in 2 Jahren die Ausbildung nur mit verkürzung zu machen ist.
Das werde ich aber ändern lassen.
liebe Grüße schonmal
Alex

Ediert: Abschließen nochmal konkret auf deine Frage zu koommen - ich habe keine Ahnung warum das so gemacht wurde.
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  #4  
Alt 04.10.2009, 16:24
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Zitat:
Zitat von 1alex Beitrag anzeigen
Hallo Luzi,
das habe ich mich auch schon gefragt. Ausserdemt ist zu beginn der falsche Beruf angeführt. Abgeschlossen ist nur die Ausbildung zum Verkäufer nicht die 3 Jährige zum Kaufmann im Einzelhandel. Jemand der nur ein wenig sich im Einzelhandel auskennt wird an dem Zeitraum erkennen das in 2 Jahren die Ausbildung nur mit verkürzung zu machen ist.
Das werde ich aber ändern lassen.
Ja, Alex. Eine Ergänzung deines Zeugnisses um diese Punkte (Übernahme, korrekte Berufsbezeichnung, Verkürzung) wäre notwendig und vorteilhaft.

Was mir ansonsten an deinem Zeugnis auffällt:
Es ist kaum ersichtlich, was du dort konkret gelernt hast oder wie deine Lernbereitschaft / -fähigkeit war. Es liest sich insgesamt eher wie ein Arbeits- als wie ein Ausbildungszeugnis.

Dazu wurdest du als "Verkäufer" ausgebildet... Ob du nun in diesem Bereich oder bei den "Warenkundenschulungen" (tolles Wort im Übrigen) erfolgreich warst, bleibt leider offen und öffnet zusammen mit "wir wünschen ihm für die Zukunft (endlich, nicht weiterhin) viel Erfolg" einen negativen Interpretationsspielraum. Ganz besonders da auch deine Übernahme nicht erwähnt ist.

Alex, danke für den Hinweis und entschuldige meine Verspätung, dein Beitrag ist leider etwas untergegangen.
Ich hoffe, meine (späten) Hinweise sind nachvollziehbar und hilfreich?

Sprich doch erneut mit deinem Unternehmen. Vielleicht zeigen sich deine Ausbilder bereit, es zusammen mit den wichtigen obigen Punkten zu ändern...

Einen ganz herzlichen Gruß
Luzi
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1alex (05.10.2009)

  #5  
Alt 04.10.2009, 16:35
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Hallo Luzi,
kein Problem wollte nur genau wissen was geändert werden müsste weil bei einem Großen Betrieb dauern Änderung meist länger.

Habe den Beruf des Verkäufers nach 2 Jahren mit der Prüfung beendet. Dafür auch das Zeugnis. Danach habe ich einen Vertrag für das 3. Ausbildungsjahr zum Kaufmann im Einzelhandel erhalten. Sind 2 Ausbildungen wobei man wie bei mir nach der Verkäuferausbildung das 3. Jahr dranhängen kann wenn der Betrieb zustimmt.

Du hast geschrieben das fehlt ob ich die Schulungen erfolgreich beendet habe. Das könnte daran liegen das es bis auf eine 2 Tägige Schulung keine weiteren gab. Warum das da drinnen steht weis ich leider nicht.

Die Schlussformel sollte generell geändert werden in (sinngemäß) Wir haben Herrn *** auf Grund seine guten Leistungen für die weiterführende Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel übernommen. <-- so oder so ähnlich.

Lieben Dank
Alex
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  #6  
Alt 04.10.2009, 23:49
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Hi, 1Alex,

das Ausbildungszeugnis ist gruselig zusammengestoppelt, der Personalsachbearbeiter, der das Zeugnis erstellt hat, kennt dich nicht und hat in seine Schatzkiste mit den altbekannten Zeugnisbausteinen gegriffen. Dabei hat er sich keine Mühe gegeben, widersprüchliche Formulierungen aneinandergesetzt und beim Flug über dein Zeugnis auch noch eine Atombombe verloren.

Dein Zeugnis ist ein klarer Fall für "derWolf"
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #7  
Alt 04.10.2009, 23:56
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Zitat:
Zitat von 1alex Beitrag anzeigen
Guten Tag,
habe heute mein Ausbildungszeugnis für die Ausbildung zum Verkäufer erhalten. Die Ausbildung dauerte 2 Jahre ich wurde nun für das 3. Lehrjahr zum Kaufmann im Einzelhandel übernommen. Der Ausbildungsbetrieb ist ein Sehr Großes Einzelhandelsunternehmen mit vielen tausend Mitarbeiter. Das Zeugnis wurde von der Personalabteilung verfasst.
So nun meine 2 Fragen
1: Wie sieht die Wertung für das Zeunig aus und
2: Kann man dies bei Bewerbungsunterlagen beifügen.


Ausbildungszeugnis

Herr ***, geboren am **.**.1990 in ***, wurde in der Zeit vom 1.08.2007 bis 10.07.2009 zum Kaufmann im Einzelhandel, Fachrichtung Kosmetik / Körpferpflege ausgebildet.

Im Rahmen der Innerbetrieblichen Unterweisung wurden ihm die Fertigkeiten und Kentnisse in folgenden Bereichen vermittelt:

- Stellung des Ausbildungsbetriebes
- Warenbeschaffung
- Warenlagerung
- Absatz
- Warenwirtschaftssysteme
- Rechnungswesen
- Personalwesen

Darüber hinaus erhielt er umfangreiche Warenkundenschulungen in allen Bereichen unseres Sortiments.

Herr *** identifizierte sich stets voll mit seiner Tätigkeit. Er war stets bereit, private Interessen hinter die Belange des Unternehmens zu stellen und übernahm bereitwillig zusätzliche Aufgaben. Dank seiner schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr *** auch komplexe Zusammenhänge sofort. Er behielt auch unter starker Belastung die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in zufriedenstellender Weise. Er arbeitete stets zuverlässig und genau.

Herr *** verfügt über solide Fachkenntnisse in den ihm vermittelten Ausbildungsinhalten, die er sicher in der Praxis einsetzte. Dabei ging er jederzeit planvoll, systematisch und ergebnisorientiert vor. Durch sein freundliches und hilfsbereites Wesen war Herr *** beliebt bei den Kunden ... aber nicht bei den Vorgesetzten ? . Im Kundenservice zeichnete er sich durch eine kompetente Beratung aus, aber nicht durch verkäuferisches Talent ? (=Verkaufserfolge) .

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Er war stets ehrlich, zuverlässig und pflichtbewusst. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt er sich stets vorbildlich, konstruktiv und kooperativ.

Herr *** hat seine Ausbildung mit der Prüfung am 10.07.2009 erfolgreich abgeschlossen. Damit endet das Ausbildungsverhältnis. Wir wünschen Herrn *** für die berufliche und persönliche Zukunft alles gute und viel Erfolg.

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  #8  
Alt 05.10.2009, 11:37
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Alex, wie bereits ganz richtig gesagt wurde handelt es sich bei dem von dir hier eingestellten Text um eine recht unmotivierte Aneinanderreihung von teils widersprüchlichen Standardformulierungen.
Da dein Ausbildungszeugnis wegen der enthaltenen Fehler sowieso geändert werden muss solltest du beim entsprechenden Entscheider das OK für einige darüber hinausgehende Änderungen einholen. Wie schätz du selbst die Chance hierauf ein?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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1alex (05.10.2009)

  #9  
Alt 05.10.2009, 18:21
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Guten Abend,

erst mal vielen Dank für eure Bemühungen und Bewertung.
Ja wie weinig mühe man sich gegeben hat war mich schon beim lesen des ersten Satzes klar wo noch nicht mal der richtige Ausbildungsberuf aufgeführt ist.
Auch das man mich schon verabschiedet und mir Glück für die Zukunft wünscht obwohl ich noch dort arbeite würde mich ein lachen aufs Gesicht zaubern - wenn es nicht so ernst wäre.
Auch das mein Zeugnis laut Datum über 3 Monate dort lag ehe man merkte das man dieses vielleicht mal abschicken könnte macht mich schon ein wenig fassungslos.
Die Sachbearbeiterin kenne ich Persönlich. Sie hat früher die Azubis im Norden betreut und war auch die Leiterin des einem Seminars. Sprich sie hat das Bewerbungsgespräch geführt - dann ich in den Seminar miterlebt und zum Schluss war sie bei meiner mündlichen Abschlussprüfung im Prüfungsausschuss.
Nun ist sie in die Personalleitung gegangen.
Die Benotung hat sie nicht aus der Kristallkugel auch nicht hat sie gewürfelt welche Benotung ich bekommen soll. Ich vermute das sie einen Internen Bewertungsbogen erhalten hat welcher von meiner Filialleiterin ausgefüllt wurde. Dort wurden alle relevanten Themen befragt also Sozialverhalten, Zuverlässigkeit, Arbeitsweise etc. sind 3 Seiten.
Da es nun viele Azubis waren die ein Zeugnis bekommen mussten hat sie wohl für jede Antwort meiner Chefin den passenden Satz aus ihrer Kartei eingefügt. Glaube das ist nicht die richtige Art ein Zeugnis zu verfassen.

@derWolf: Ich halte es für nicht ganz einfach einen externen Entwurf einreichen zu dürfen. Ich vermute das könnte falsch aufgefasst werden.
"Wir sind immerhin ein großes Unternehmen und da macht man doch nur gute Zeugnisse."
Immerhin arbeite ich auch noch dort. Aber du natürlich vollkommen recht das mein Zeugnis allein schon wegen der fehlerhaften Angaben nicht brauchbar ist.
Ich weis nicht wie ich weiter verfahren soll.

liebe Grüße
Alex
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  #10  
Alt 05.10.2009, 19:41
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Auch dir einen Guten Abend, Alex!

Zitat:
Zitat von 1alex Beitrag anzeigen
Ich weis nicht wie ich weiter verfahren soll.
Nun, da möchte ich doch, weil es so viel einfacher ist, zitieren...
Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
Da dein Ausbildungszeugnis wegen der enthaltenen Fehler sowieso geändert werden muss solltest du beim entsprechenden Entscheider das OK für einige darüber hinausgehende Änderungen einholen.
Das ist der Weg, da sind derWolf und ich scheinbar sehr einer Meinung.
Dein Zeugnis muss geändert werden, da einige Inhalte nicht der Wahrheit entsprechen.
Und (wie schon gesagt) sprich doch noch einmal sehr freundlich mit dieser Dame, ob nicht (wenigstens) ein paar weitere widersprüchliche Dinge geändert werden könnten. Vielleicht hilft dir bei deiner sympathischen Überzeugungsarbeit, dass du sie bereits persönlich kennst...

Ich drück die Daumen!
Einen herzlichen Gruß
Luzi
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1alex (06.10.2009)

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