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#1
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| Hallo zusammen! Ich habe vor ein paar Tagen das folgende Zeugnis erhalten. Bin nicht ganz sicher ob das wirklich gut ist. Was sagt ihr dazu? Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet =) (92 Zimmer, 2 1/2 Jahre Ausbildungszeit) Arbeitszeugnis Frau XXX, geb. am XXX in XXX wurde vom XXX bis zum XXX in unserem Hause zur Hotelfachfrau ausgebildet. Während ihrer Ausbildung durchlief Frau XXX folgende Abteilungen und erhielt dort fundierte Kenntnisse zu den nachfolgend genannten Themen: -----Beschreibung der Tätigkeiten---- Frau XXX zeichnete sich von Anfang an durch hohe Leistungsbereitschaft, Motivation und großen Fleiß aus. Ihre sehr guten Fach- und Vorkenntnisse erweiterte und vertiefte sie und setzte sie stets mit großem Erfolg um. Sie arbeitete sich schnell und sicher in die verschiedenen Aufgabengebiete ein, sodass sie schon nach kürzester Zeit voll und ganz in die Arbeitsabläufe integriert werden konnte. Auch starkem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen. Frau XXX erledigte alle Aufgaben jederzeit selbstständig, gewissenhaft und mit größter Sorgfalt. Frau XXX war eine sehr zuverlässige und leistungsfähige Auszubildende, die ihre Aufgaben fristgerecht, gut und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigte. Ihr Verhalten gegenüber Gästen des Hauses, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei. Aufgrund ihrer guten schulischen und betrieblichen Leistungen wurde Frau XXX vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen, welche sie erfolgreich vor der IHK Musterdorf ablegte. Frau XXX verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung sehr und danken ihr für die angenehme Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Musterdorf, den XXX Maxi Mustermann geschäftsführer Hotel Muster Geändert von gänseblume (01.02.2012 um 23:08 Uhr) Grund: ergänzung |
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#2
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| Gänseblume, die wurde ein vollständig aus Standardflosken bestehendes Zeugnis ausgestellt, der eher ungeübte Verfasser will offensichtlich eine sehr gute Gesamtwertung kommunizieren. Lass zumindest die falsch gewählte Überschrift in "Ausbildungszeugnis" ändern.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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