Hallo,
ich habe mir vor ein paar Monaten ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber ausstellen lassen. Damals gab es keinen besonderen Grund - ich dachte nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit könnte man das mal machen.
Nun habe ich einen neuen Vorgesetzten bekommen. Dies wäre ja auch ein Ausfertigungsgrund, den man gute in das Zeugnis schreiben könnte (die Floskel "Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Hernn X ausgestellt, da ein Vorgesetzten wechsel stattfand" oder so ähnlich).
Ich habe also meinen Arbeitgeber gebeten mir das gleiche Zwischenzeugnis noch einmal auszustellen, allerdings mit dem Ausstellungsgrund Vorgesetztenwechsel.
Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun etwas quer und möchte zunächst wissen, welchen Vorteil es für mich hat wenn ein Ausfertigungsgrund im Zeugnis steht.
Das kann ich ihm nun leider nicht so recht begründen. Ich meine nur dass ich irgendwo mal gelesen habe, dass es besser ist wenn man sich mit diesem Zeugnis mal bewerben möchte.
Kann mir einer von euch vielleicht einen Vorteil nennen, den ein Ausfertigungsgrund im Zwischenzeugnis für zukünftige Bewerbungen hat? Oder gibt es da gar keinen? Vielen Dank!