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  #1  
Alt 29.05.2009, 22:53
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Zur Vorgeschichte:
Ich durfte ein Lager aufbauen und Mitarbeiter anlernen. Von heute auf morgen hieß es, dass man mich in der AV bräuchte und ich versetzt werde. Zwischendurch vertrat ich meinen Nachfolger im Lager für drei Wochen weil kein passender Ersatz vorhanden war. Als ich nach den 3 Wochen meinen neuen Schreibtisch in der AV ansteuerte hieß es, dass ein anderer Mitarbeiter, welchen man zuvor nicht einstellen durfte, diese Position erhält und ich im Lager meine Tätigkeit aufnehmen soll.
Daraufhin teilte ich mit, dass ich meinen Vertrag erfüllen werde, keine Verlängerung möchte und ein Zwischenzeugnis wünsche.

Dieses bekam ich heute und würde mir gern eine externe Meinung einholen.Vielen Dank schon im Voraus.

Zwischenzeugnis

… war im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in der Zeit von 01.09.08 bis 30.11.08 in unserer Firma Lager/Logistik tätig. Ab dem 01.12.08 wurde … befristet in der Abteilung XYZ als Lagerleiter eingestellt. Zu den ihm übertragenen Aufgaben zählen insbesondere:

-Weiterentwicklung der Lager-Logistik mit Erstellung von Datenbanken bez. Pflege der Datenbank
-Erweiterung des Lagersystems mit Lagerplatzzuordnung
-Durchführung aller Arten von Lagerbuchungen
-Kommissionierung von Montageaufträgen mit Fehlteillistenerstellung
-Überwachung der Lagerbewegungen
-Unterweisung von Mitarbeiter in die Lagertätigkeiten
-Durchführung von Lagerinventuren mit notwendigen Korrekturbuchungen
Herr Mustermann erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Wir lernten ihn als angenehmen und umgänglichen Kollegen kennen, der sich gut in die Arbeitsgemeinschaft einfügt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Mustermann ausgestellt.
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  #2  
Alt 30.05.2009, 05:54
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Das Zeugnis ist doch so nicht komplett, oder?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 30.05.2009, 11:50
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Standard Re:Das Zeugnis ist doch so nicht komplett, oder?

Das ist tatsächlich alles was ich geschrieben bekommen hatte.

Wenn ich es richtig betrachte hat man es minimalisiert,
meine Arbeitsleistung wäre befriedigend,
manche sehen mich sicher lieber kommen als gehen
und als Führungsperson unbrauchbar.

Das positive Verhalten wird genutzt um beim ersten Betrachten für ungeschultes Auge von den negativen Beschreibungen abzulenken.

Ich bin in diesem patriarchalisch geführten Unternehmen der erste Mitarbeiter welcher sich traut seinen Vertrag nicht zu verlängern und sich ein Zwischenzeugnis wünschte.
Das Unternehmen siedelte nach dem Krieg vom Osten in den Westen Deutschlands.
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  #4  
Alt 30.05.2009, 18:09
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Ich befürchte, das Zeugnis ist mehr als unbrauchbar.

Es ist ziemlich knapp gehalten, dein Verantwortungsbereich wird blass beschrieben, und du hast nur die Arbeiten zur vollen Zufriedenheit erledigt, die man dir aufgetragen hat, aber nicht alle.

Es ist notwendig, das Zeugnis neu zu formulieren, alleine schon im Hinblick auf deine Leistungen und Aufgaben.
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  #5  
Alt 30.05.2009, 23:49
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Scheint doch noch was hängen geblieben zu sein aus meiner Zeit in der Personalvermittlung.

Da es keinen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt wenn man ein Unternehmen verlassen möchte, kann ich es sicher knicken. Vielmehr glauben einige, dass es selbstverständlich sein wird, dass ich einen neuen Vertrag bekomme und diesen wie jeder andere im Unternehmen unterschreiben werde. Kein Schaf soll aus der Herde ausbrechen.

Am liebsten würde ich sagen, dass man dieses Zeugnis anders wo mitnehmen könnte wenn es saugstark und samtweich wäre.

Ich habe noch ausreichend gute sowie sehr gute Zeugnis womit man sich auch bewerben kann. Die müssen es ja spätestens dann ändern wenn ich kündige und auf ein akzeptables qualifiziertes Zeugnis bestehe.

Danke noch mal für deine zweite Meinung.
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  #6  
Alt 31.05.2009, 13:32
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Hallo Fair,

... ich fange mal hinten an...
Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen

Da es keinen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt wenn man ein Unternehmen verlassen möchte, kann ich es sicher knicken.
... den für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis benötigten, triftigen Grund sehe ich hier sehr wohl als gegeben.


Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen
Zur Vorgeschichte:
Ich durfte ein Lager aufbauen und Mitarbeiter anlernen. Von heute auf morgen hieß es, dass man mich in der AV bräuchte und ich versetzt werde. Zwischendurch vertrat ich meinen Nachfolger im Lager für drei Wochen weil kein passender Ersatz vorhanden war. Als ich nach den 3 Wochen meinen neuen Schreibtisch in der AV ansteuerte hieß es, dass ein anderer Mitarbeiter, welchen man zuvor nicht einstellen durfte, diese Position erhält und ich im Lager meine Tätigkeit aufnehmen soll.
Daraufhin teilte ich mit, dass ich meinen Vertrag erfüllen werde, keine Verlängerung möchte und ein Zwischenzeugnis wünsche.

Dieses bekam ich heute und würde mir gern eine externe Meinung einholen.Vielen Dank schon im Voraus.

Zwischenzeugnis

… war im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in der Zeit von 01.09.08 bis 30.11.08 in unserer Firma Lager/Logistik tätig. Ab dem 01.12.08 wurde … befristet in der Abteilung XYZ als Lagerleiter eingestellt. Zu den ihm übertragenen Aufgaben zählen insbesondere:

-Weiterentwicklung der Lager-Logistik mit Erstellung von Datenbanken bez. Pflege der Datenbank
-Erweiterung des Lagersystems mit Lagerplatzzuordnung
-Durchführung aller Arten von Lagerbuchungen
-Kommissionierung von Montageaufträgen mit Fehlteillistenerstellung
-Überwachung der Lagerbewegungen
-Unterweisung von Mitarbeiter in die Lagertätigkeiten
-Durchführung von Lagerinventuren mit notwendigen Korrekturbuchungen
Herr Mustermann erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
Wir lernten ihn als angenehmen und umgänglichen Kollegen kennen, der sich gut in die Arbeitsgemeinschaft einfügt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist jederzeit einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Mustermann ausgestellt.
... OK, wir sprechen über einen recht kurzen Zeitraum, der jedoch keine ausreichende Würdigung findet. Die mit einem Satz abgehandelte, kaum durchschnittliche Gewichtung deiner Arbeitsleistung wiederspricht der im Kopf aufgeführten Aufwertung deines Aufgabenbereiches.

Unterstellt dass du eine überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbracht hast/erbringst und dir nichts zu Schulden hast kommen lassen ist dieses Etwas, nennen wir es mal Zwischenzeugnis, dringendst zu reklamieren. Bedenke dass du, wenn du dies jetzt durch stillschweigen Akzeptierst bereits im Vorgriff dein OK für ein vergleichbar ausfallendes, finales Arbeitszeugnis gibst. Und das wird dich wiederum für den Rest deines Berufslebens begleiten.

Wolf


... nochmal zur Sicherheit, das ZZ wurde von der verleihenden- und nicht von der entleihenden Firma ausgestellt, oder?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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  #7  
Alt 31.05.2009, 23:29
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Danke für die Info.
Wenn man es sich noch mal vor Augen hält stimmt es, hatte bisher nicht so eine Situation.

Das Zeugnis wurde von der Firma erstellt welche mich nach 3 Monaten von der Zeitarbeitfirma übernommen hatte. Hatte damals die Wahl, befristete Übernahme oder Entlassung bei der Zeitarbeitfirma. Brauchte erst mal ein Sprungbrett und wollte nach meinem Umzug nicht grad auf der Straße stehen.

Werde das Zeugnis schriftlich bemängeln und per Einwurfeinschreiben zukommen lassen. Mir ist der Verfasser nicht mal bekannt, wurde nur vom Firmeninhaber unterschrieben.
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  #8  
Alt 09.06.2009, 23:41
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Hallo Wolf,

ich hoffe, du kannst mir verzeihen, dass ich einige deiner Worte für meinem Widerspruch verwendete, aber Angesicht dessen, dass ich derzeit gemoppt werde und es in einer schlaflosen Nacht geschrieben wurde, fehlte mir in dem Moment die Kreativität.


>>Beanstandung meines Zwischenzeugnisses<<


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.05.2009 erhielt ich persönlich das von mir beantragte Zwischenzeugnis. Da es für Bewerbungen völlig unbrauchbar ist, möchte ich Sie bitten es zu korrigieren. Die/der eigentliche Verfasser/in dieses Zeugnisses ist nicht ersichtlich, da keine Person mit entsprechender Vollmacht hierfür benannt wurde. Unterschrieben wurde es von Herrn Mustervorname Musternachname, jedoch glaube ich nicht, dass Herr Mustermannnachname der Urheber dieses Schriftstückes ist.

Begründung der Korrekturnotwendigkeit:

Obwohl wir über einen kurzen Zeitraum sprechen, finde ich keine ausreichende Würdigung.
Die mit einem Satz abgehandelt, kaum durchschnittliche Gewichtung meiner Arbeitsleistung widerspricht der im Kopf aufgeführten Aufwertung meines Aufgabengebietes. Ihre Interpretation meiner Führungsqualität sowie die Darstellung persönlicher Meinungen von Kollegen, bewegt auf einem extrem niedrigen Niveau. Alle diese Ansichten teile ich nicht mit Ihnen, vielmehr sehe ich es als Diskriminierung meiner Person. Außerdem weist dieses Zwischenzeugnis simple, jedoch gravierende Formfehler auf.

Die Aussage, dass ich keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hätte entspricht nicht der Wahrheit. Begründen lässt es sich wie folgt:
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, hat der Arbeitnehmer das Recht sich um ein nachfolgendes Arbeitsverhältnis in einem anderen Unternehmen zu bemühen. Um seine Kenntnisse und Fähigkeiten vorab einschätzen zu können, benötigt dieses Unternehmen einen entsprechenden aktuellen Nachweis. Diesen Nachweis stellt ein Zwischenzeugnis dessen Unternehmens dar, bei welchen sich der Bewerber in einem Vertragsverhältnis befindet.
Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 30.11.2009. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde mir vor dem Beginn des befristeten Vertragsverhältnisses nicht angeboten.

Über eine rasche Korrektur meines Zwischenzeugnisses würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen



fair


Die Antwort darauf :

XYZ Holding GmbH & CO.KG
(keine weiteren Anschriftangaben)

Frankfurt, 05.06.2009


Zwischenzeugnis vom 29.05.2009
Ihr Schreiben an die Firma G. ABCDEFGH GmbH vom 01.06.2009

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Ihr in der vorbezeichneten Angelegenheit an die Firma G. ABCDEFGH GmbH gerichtete Schreiben vom 01.06.2009 wurde uns zuständigkeitshalber zur Beantwortung überlassen.

Wir stellen hierzu fest, dass im Sinne der höchstrichterlichen Rechtssprechung bei einem Anspruch auf die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dieses berechtigte Interesse wird von uns in Ihrem Fall nicht gesehen. Weder üben Sie eine mehrjährige Beschäftigung in dem Unternehmen aus, noch steht eine Versetzung in eine andere Abteilung bevor oder wird sich Ihr Aufgabengebiet wesentlich ändern. Allein aus der Tatsache, dass Ihr befristetes Arbeitsverhältnis enden wird, kann kein berechtigtes Interesse abgeleitet werden.

Im Übrigen weisen wir Ihre Behauptungen, dass Zwischenzeugnis weise gravierende Formfehler auf und sei von einer nicht bevollmächtigen Person unterzeichnet wurden,
entschieden zurück. Das vorliegende Zwischenzeugnis enthält die notwendigen Angaben über Ihre Beschäftigungszeit, Art der Tätigkeit, die wesentlichsten Aufgaben sowie die Bewertung Ihrer Leistungen sowie eine Einschätzung Ihres Verhaltens. Das Zeugnis wurde von Herrn Mustervorname ABCDEFGH unterzeichnet, der in seiner Funktion Personalverantwortung trägt.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass Sie erst seit dem 01.12.2009 bei uns auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt sind. Nach ca. sechs Monaten ist eine detaillierte Beurteilung Ihrer Leistungen nicht vollumfänglich möglich.

Aus den v. g. Gründen sind wir nicht bereit, dass Zwischenzeugnis mit geänderten Inhalt zu erstellen. Das Zwischenzeugnis und die darin enthaltenen Beurteilungen können Ihnen für eine erfolgreiche Bewerbung dienlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

ABC ABCDEFG ABCDEFGH Holding
Human Resources

(unterschrieben mit unleserlicher Handschrift)

(keine Namensangabe / Wem wohl diese unleserliche Handschrift gehört?)

(Rechtschreibfehler wurden beabsichtig mit übernommen.)
__________________
Nur wer mit Traditionen bricht,
kann sich oder etwas weiterentwickeln.
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  #9  
Alt 11.06.2009, 17:48
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Fair,

Zitat:
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Hallo Wolf,

ich hoffe, du kannst mir verzeihen, dass ich einige deiner Worte für meinem Widerspruch verwendete, aber Angesicht dessen, dass ich derzeit gemoppt werde und es in einer schlaflosen Nacht geschrieben wurde, fehlte mir in dem Moment die Kreativität.
... ja klar, kein Problem!

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen

>>Beanstandung meines Zwischenzeugnisses<<


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.05.2009 erhielt ich persönlich das von mir beantragte Zwischenzeugnis. Da es für Bewerbungen völlig unbrauchbar ist, möchte ich Sie bitten es zu korrigieren. Die/der eigentliche Verfasser/in dieses Zeugnisses ist nicht ersichtlich, da keine Person mit entsprechender Vollmacht hierfür benannt wurde. Unterschrieben wurde es von Herrn Mustervorname Musternachname, jedoch glaube ich nicht, dass Herr Mustermannnachname der Urheber dieses Schriftstückes ist.

Begründung der Korrekturnotwendigkeit:

Obwohl wir über einen kurzen Zeitraum sprechen, finde ich keine ausreichende Würdigung.
Die mit einem Satz abgehandelt, kaum durchschnittliche Gewichtung meiner Arbeitsleistung widerspricht der im Kopf aufgeführten Aufwertung meines Aufgabengebietes. Ihre Interpretation meiner Führungsqualität sowie die Darstellung persönlicher Meinungen von Kollegen, bewegt auf einem extrem niedrigen Niveau. Alle diese Ansichten teile ich nicht mit Ihnen, vielmehr sehe ich es als Diskriminierung meiner Person. Außerdem weist dieses Zwischenzeugnis simple, jedoch gravierende Formfehler auf.

Die Aussage, dass ich keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hätte entspricht nicht der Wahrheit. Begründen lässt es sich wie folgt:
Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, hat der Arbeitnehmer das Recht sich um ein nachfolgendes Arbeitsverhältnis in einem anderen Unternehmen zu bemühen. Um seine Kenntnisse und Fähigkeiten vorab einschätzen zu können, benötigt dieses Unternehmen einen entsprechenden aktuellen Nachweis. Diesen Nachweis stellt ein Zwischenzeugnis dessen Unternehmens dar, bei welchen sich der Bewerber in einem Vertragsverhältnis befindet.
Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 30.11.2009. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde mir vor dem Beginn des befristeten Vertragsverhältnisses nicht angeboten.

Über eine rasche Korrektur meines Zwischenzeugnisses würde ich mich sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen



fair


Die Antwort darauf :

XYZ Holding GmbH & CO.KG
(keine weiteren Anschriftangaben)

Frankfurt, 05.06.2009


Zwischenzeugnis vom 29.05.2009
Ihr Schreiben an die Firma G. ABCDEFGH GmbH vom 01.06.2009

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Ihr in der vorbezeichneten Angelegenheit an die Firma G. ABCDEFGH GmbH gerichtete Schreiben vom 01.06.2009 wurde uns zuständigkeitshalber zur Beantwortung überlassen.

Wir stellen hierzu fest, dass im Sinne der höchstrichterlichen Rechtssprechung bei einem Anspruch auf die Erstellung eines Zwischenzeugnisses ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dieses berechtigte Interesse wird von uns in Ihrem Fall nicht gesehen.
... das ist 1. Quatsch und 2. Wurscht, da ein Zz ja tatsächlich erstellt wurde geht es nicht um das "OB" sondern um das "WIE".

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen
Weder üben Sie eine mehrjährige Beschäftigung in dem Unternehmen aus, noch steht eine Versetzung in eine andere Abteilung bevor oder wird sich Ihr Aufgabengebiet wesentlich ändern. Allein aus der Tatsache, dass Ihr befristetes Arbeitsverhältnis enden wird, kann kein berechtigtes Interesse abgeleitet werden.
... Begründung- siehe oben!

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen

Im Übrigen weisen wir Ihre Behauptungen, dass Zwischenzeugnis weise gravierende Formfehler auf und sei von einer nicht bevollmächtigen Person unterzeichnet wurden,
entschieden zurück.
... welche Tätigkeit und Position bekleidet denn der Unterzeichner?
dass muss angegeben werden!

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen

Das vorliegende Zwischenzeugnis enthält die notwendigen Angaben über Ihre Beschäftigungszeit, Art der Tätigkeit, die wesentlichsten Aufgaben
... bis hier richtig...

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen
sowie die Bewertung Ihrer Leistungen sowie eine Einschätzung Ihres Verhaltens.
... auch dies findet statt, jedoch in einem sehr überschaubaren Rahmen.

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen


Das Zeugnis wurde von Herrn Mustervorname ABCDEFGH unterzeichnet, der in seiner Funktion Personalverantwortung trägt.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass Sie erst seit dem 01.12.2009 bei uns auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt sind. Nach ca. sechs Monaten ist eine detaillierte Beurteilung Ihrer Leistungen nicht vollumfänglich möglich.
... kleine Korrektur- die Möglichkeit dich, deine Arbeitsweise und -Leistung zu beurteilen bestand schon zu der Zeit als du dort im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig warst. Dies gehört zwar nicht zum tatsächlich zu würdigenden Zeitraum, ich sehe aber keinen Grund warum diese real exestierenden Erfahrungen mit dir als Mitarbeiter nicht einfließen sollten.

Zitat:
Zitat von fair Beitrag anzeigen
Aus den v. g. Gründen sind wir nicht bereit, dass Zwischenzeugnis mit geänderten Inhalt zu erstellen. Das Zwischenzeugnis und die darin enthaltenen Beurteilungen können Ihnen für eine erfolgreiche Bewerbung dienlich sein.
... kein Kommentar...

Zitat:
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Mit freundlichen Grüßen

ABC ABCDEFG ABCDEFGH Holding
Human Resources

(unterschrieben mit unleserlicher Handschrift)

(keine Namensangabe / Wem wohl diese unleserliche Handschrift gehört?)
... schau mal in den Briefkopf...

Zitat:
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(Rechtschreibfehler wurden beabsichtig mit übernommen.)


... ich rate in einem solchen Fall regelmäßig dazu das Einreichern eines externen Zeugnisentwurfes anzubieten. Dies wird meist gerne angenommen- wie es in deinem konkreten Fall aussieht kann ich natürlich nicht einschätzen.
Diesen externen Entwurf soltest du/sollte man dann natürlich nicht selbst zusammenklöppeln, hierfür gilt es einen auf das Verfassen von Arbeitszeugnissen spezialisierten Ghostwriter zu kontaktieren.


Wolf
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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