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#1
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| Hallo zusammen, aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung habe ich nun mein Arbeitszeugniss erhalten. Ich bitte euch mal drüber zu schaun, ob ihr einige Floskeln erkennt, die nicht so positiv sind. Zur Tätigkeit kann ich noch sagen, ich habe in diesem Betrieb meine Ausbildung gemacht ( als Kammersieger mit 1,0 abgeschlossen / Bundesweit Platz 4 und dafür auch mit Urkunde ausgezeichnet worden, sollte das im Arbeitszeugniss nochmal erwähnt werden ? bzw soll ich die Urkunde auch in neue Bewerbungsunterlagen hinzunehmen ? ) Dann in der Fertigung übernommen worden und nach 2 Jahren und der Bundeswehr in die QS übernommen worden. Jetzt wurden 24 Mann ( von 130 ) gekündigt. Zu sagen gibt es noch, das jener der das Zeugniss verfasst hat, nicht sehr viel von meiner Tätigkeit weis und ich ihm das Tätigkeitsfeld erst durchgeben musste. Herr xx, geboren am xx, war vom 01.09.1997 bis beim 30.09.2009 als Qualitätsfachmann in unserem Unternehmen tätig. Seine Tätigkeit umfasste im wesentlichen: - Durchführung von fertigungsbegleitenden Prüfungen - Warenein und Ausgangsprüfungen - Koordinierung und Durchführung von Lagerortprüfungen - Ermitteln von Maschienen und Prozessfähigkeiten - Erstellen von Erstmusterberichten - Mitwirkung bei der Reklamationsbearbeitung ( Kunden und Lieferantenreklamationen ) - Durchführung von Kunden oder Firmenspeziefischen Anforderungen - Ausführung der zugeordneten Tätigkeiten nach dem MMH und den begleitenden Verfahrens und Arbeitsanweisungen - ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung von Sonderaufgaben Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisser zeichnete sich Herr xx durch seine hervorragenden Fachkenntnisse aus. Durch die Teilnahme an Freiwilligen internen und externen Weiterbildungsseminaren hat Herr xx sein Fachwissen stets erweitert. Seine neu erworbenen Kenntnisse setzt er sofort erfolgreich in die Praxis um. Er passte sich neuen Situationen gemäß den Anforderungen immer an. Herr xx war auch bei stärkstem Arbeitsaufkommen den Aufgaben gewachsen und hat somit seine Aufgaben auch unter Zeitdruck immer zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt. Herr xx identifizierte sich mit seiner Aufgabe, zeigte eine überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft und arbetete jederzeit zuverlässig und zügig. Die von ihm gezeigten Arbeitsergebnisse lagen jederzeit über den Anforderungen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war sehr vorbildlich. Auch bei unseren Kunden und Geschäftspartnern war er sehr beliebt. Herr xx wurde aufgrund von Anpassungen unserer Organisation zum 30.09.2009 gekündigt. Wir bedauern diesen Schritt sehr. Wir bedanken uns für die sehr gute Mitarbeit und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft. Kann man das so stehen lassen ? Mir gefällt der Satz "Er passte sich neuen Situationen gemäß den Anforderungen immer an." nicht so recht und auch "den Aufgaben gewachsen" und hat somit seine Aufgaben auch unter Zeitdruck immer zu unserer "vollen Zufriedenheit bewältigt". hier vor allem das "bewältigt". Was die "Freiwilligen internen und externen Weiterbildungsseminaren" angeht, so gab es eigentlich keine bis auf mehrere Interne Schulungen, wegen neuer EDV Einführung ! Warum das dann drin steht weis ich selbst nicht. Danke & Gruß Magic |
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#2
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| Hallo Magic, Zitat:
... nach über 10 Jahren eher nicht, sehr wohl sollte dies jedoch im CV Erwähnung finden. Zitat:
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Wer hat denn Unterschrieben, welches Datum und welche Überschrift trägt das Zeugnis... und ist die Aufteilung tatsächlich so vom Original übernommen? So viel jetzt schon- ein, eine zwölfjährige Betriebszugehörigkeit in eindeutig positiver Weise würdigendes Zeugnis sieht anders aus.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
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#3
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| Hallo Wolf, schonmal vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast. Hier nochmal das ganze Zeugniss von Überschrift bis Unterschrift. Die Aufteilung ist 100% genau so vom Original abgetippt. Zitat:
Zitat:
auch wenn er die Reihenfolge verändert hat ( warum auch immer ) aber in wie weit kommt es auf die Reihenfolge an ? ( aktuelles bzw. Hauptaufgaben oben ? ) mein Werdegang war - 3 Jahre Ausbildung, - übernommen in die Fertigung 1 Jahr - Wechsel in die QS 1 Jahr -> Durchführung von fertigungsbegleitenden Prüfungen -> Ermitteln von Maschienen und Prozessfähigkeiten -> Erstellen von Erstmusterberichten -> Durchführung von Kunden oder Firmenspeziefischen Anforderungen - Bundeswehr - wieder QS 1 Jahr - Reklamationsbearbeitung 6 Jahre -> Mitwirkung bei der Reklamationsbearbeitung ( Kunden und Lieferantenreklamationen ) -> Warenein und Ausgangsprüfungen -> Koordinierung und Durchführung von Lagerortprüfungen -> Ausführung der zugeordneten Tätigkeiten nach dem MMH und den begleitenden Verfahrens und Arbeitsanweisungen -> ordnungsgemäße und termingerechte Ausführung von Sonderaufgaben Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses weglassen und einfach: Herr xx zeichnete sich stets durch seine hervorragenden Fachkenntnisse aus. ? Tja, es gab keine Weiterbildung also muss es raus oder ? was wäre hier besser zu schreiben ? Zitat:
sollte es dann nicht besser "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" heisen ? noch besser natürlich "vollsten" Zitat:
"Wir würden uns freuen bei besserer wirtschaftlicher Lage Herrn xx wieder bei uns einstellen zu dürfen / können" Unser Unternehmen hat ein Headoffice ( Vertrieb ), 600km entfernt von unserer Fertigung und Logistik. Ich bin quasi der einzige der tatsächlich vor Ort ist. Personal- und QS-Chef sind 600 km entfernt. unter uns, der Personalchef hat nicht den Ruf sehr kompetent zu sein, weder bei uns in der Fertigung und Logistik noch beim Vertrieb. Und das nicht nur, weil jetzt ich und einige anderen Entlassen werden ! Der Meinung ist auch unser QS-Leiter, mit dem immer ein hervorragendes Verhältnis herrschte ( er hat mich auch vorgeschlagen, als ich damals in die QS wechselte ). Zitat:
aber da ist es ja noch schlechter als gedacht.. |
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#4
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| Hallo Magic, ... natürlich kann man jetzt durch das Herumfeilen an einigen Ecken und Kanten etwas Kosmetik betreiben, den Gesamteindruck dadurch maßgeblich zu ändern gelingt so jedoch nicht. Hast du denn die Möglichkeit ein grundlegend überarbeitetes Zeugnis oder eine Neuerstellung zur Unterschrift einzureichen?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Hallo Wolf, da das Verhältnis zum QS-Leiter immer ausgezeichnet was ( und noch ist ), dürfte das kein Problem sein. Ich habe ihn auch schon darauf angesprochen, dass das Zeugnis nicht ganz so ausgefallen ist, wie ich mir das vorstelle. Er meinte wenn er wieder bei uns im Werk ist, er gerne mit mir das Zeugnis mal durchspricht. Bis dahin wüsste ich halt gerne welche Formulierungen nicht so toll sind, bzw welche man besser verwenden sollte. Angefangen bei der Reihenfolge der Tätigkeiten. Eine recht Häufige wurde noch vergessen. Der Satz mit den Weiterbildungen muss raus. Nachfragen von künftigen Firmen führen sonst nur zu Problemen. Schonmal Danke für deine weiteren Anregungen. Gruß Magic |
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#6
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| Hallo Magic, ... schau mal, im Grunde habe ich dir doch alles gesagt was es hierzu zu sagen gibt. Lies dir den Zeugnistext ganz einfach noch einmal durch und überlege- ist das wirklich dein Zeugnis, geht es hier tatsächlich um dich? Findest du dich und deine zwölfjährige, erfolgreiche Mitarbeit darin wieder? Mein Vorschlag auch an dich besteht darin dass du dir das OK für das Einreichen eines externen Zeugnisentwurfes einholst den du dir dann in Zusammenarbeit mit/von einem hierauf spezialisierten Ghostwriter erstellen lässt. Das kostet dann zwar ein paar €, aber du bist auf der sicheren Seite. Wenn du möchtest kannst du dich dann in diesem Zusammenhang gerne direkt an mich wenden.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Hallo zusammmen, Hallo Wolf, ich hatte mit meinem Cheff nochmal gesprochen und um eine Überarbeitung gebeten. Heute habe ich einen Entwurf von ihm bekommen, den er diesmal geschrieben hat. ( Das Zeugnis geht jetzt über 1,5 Seiten. Auf der Ersten ist nur die Tätigkeitesbeschreibung ). Unterschrieben ist das ganze noch nicht, da der Personalleiter im Urlaub ist. Ich wär dankbar wenn ihr diesen mal Bewertet. Für mich liest er sich besser und auch die von mir gewünschen Änderungen sind Größtenteil vorgenommen. ( Vor allem die Tätigkeitsbeschreibung und so Punkte die vom Wolf genannt wurden. ) Wie ist eure Meinung ? Kann man das Zeugnis so lassen ? Solange der Personalleiter im Urlaub ist ( noch einschließlich nächster Woche ) könnten noch Änderungen gemacht werden. Oder sollte man doch lieber einen komplett neuen Entwurf einreichen ? Zitat:
Gruß Magic |
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#8
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| Da du dir unbedingt ein eigenes Zeugnis erstellen willst, wir es auch nur so gut werden, wie du kannst. |
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#9
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| schönen Dank Gyn, aber wer lesen kann ist doch etwas im Vorteil. Ich habe diese Zeugnis, so wie es hier steht heute von meinem Chef erhalten. ( nachdem ich fast 4 Wochen drauf warten musste ) Den Entwurf hat er mir auch nur vorab gegeben, da der Personalleiter nicht da ist. Die Urfassung oben stammte ja vom Personalleiter. Meine Frage also: Kann man das Zeugnis so lassen ? Oder sollte man doch lieber einen komplett neuen Entwurf einreichen ? |
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#10
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| Und dann kam auch noch der Koch und hat mir einen Entwurf gegeben ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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