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#1
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| Habe heute mein Zeugnis meiner Praktikumsstelle (Studium) erhalten. Das Zeugnis gefällt mir persönlich nicht so gut würde es Notenmäßig im Bereich einer 3 einstufen, mal sehen ob Ihr meine Meinung teilt: "Herr X erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß zu unserer vollen Zufriedenheit." Ich habe mich angestrengt, aber die Ergebnisse waren nicht überzeugend. "Im Rahmen des Praktikums konnte Herr X sein gutes Wissen bzgl. A, B und C vertiefen. Was ich davor konnte war nicht so berauschend, man hofft das ich jetzt mehr kann, ist davon aber nicht überzeugt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stehts einwandfrei. Standardfloskel - damit kann man zufrieden sein. Außerdem stehen in dem Zeugnis noch die Bereiche in denen ich eingesetzt war. Der Kursiv markierte Text ist meine Meinung zu dem jeweils davor zitierten Text. Was sagt ihr dazu, in Anbetracht dessen das es eine Praktikantenstelle war? Kann ich das Zeugnis bei späteren Bewerbungen beilegen, oder verbaut mir das eher die Aussicht auf einen Job? Zudem stehen in dem Zeugnis 15 Fehltage - es ist nicht angegeben wieviele davon bezahlte Freistellung, bzw. Krankheit waren... (Ich war 3 Tage im Krankenhaus und 8 Tage mehrmals hintereinander wegen einer verschleppten Erkältung daheim + 4 Tage über Weihnachten unbezahlt freigestellt wegen Betriebsruhe). Das sind Angaben, die die Hochschule braucht, aber einen späteren Arbeitgeber könnte das evtl. abschrecken... Geändert von R0Li84 (12.03.2009 um 13:25 Uhr) |
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#2
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| Hallo Roli, ... der Text eines Arbeitszeugnisses beginnt mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Zusammenhang lässt es sich halbwegs seriös werten. Nahezu jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Kontext für eine gänzlich andere Aussage stehen. Daher hat das herumorakeln an einzelnen Fragmenten, so wie von dir hier eingestellt, doch eher etwas mit Kaffeesatzlesen zu tun. Stelle dein Zeugnis vollständig, inkl. aller relevanten Infos und Daten ein, dann kann sicherlich auch dir geholfen werden. ... alles was sich bislang sagen lässt ist, dass hier wohl einiges im Argen liegt. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Es handelt sich ja im eigentlichen Sinne nicht um ein Zeugnis, sondern nur um eine kurze Anmerkung - mehr steht da nicht, außer einem "Beurteilung:" vor dem zitierten Text und einer Tabelle "Art der Beschäftigung", die aber hier nicht weiter relevant sein dürfte. |
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